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ᐅ Bereits entfernter erhaltenswerter Baum im Bebauungsplan


Erstellt am: 22.01.23 11:38

W
WilderSueden
22.01.23 21:28
quisel schrieb:

Ich will den Baum ja nicht verhindern. Im Gegenteil, wir wollen da einen Baum haben.
Ja. Und da gibt es halt solche und solche Ämter. Dem einen ist egal, Hauptsache du pflanzt einen Baum. Das andere macht dir genaue Vorgaben der Sorte Linde mit mindestens 10cm Stammdurchmesser bei der Pflanzung, weil früher da mal eine Linde stand. Und dann willst du aber nicht die Linde 5m neben dem Haus haben, die wird nämlich groß.
Ich sehe da auch wenig Gründe, mir als Käufer das Problem ans Bein zu binden.
S
SumsumBiene
22.01.23 21:59
Also absichern in jedem Fall....ein Freund von uns hat zwei Kastanien gestutzt, die er vorm Haus hatte und alles verschattet haben. Er wurde angeschwärzt und die Stadt hat eine ziemlich strenge Baumsatzung. Da Kastanien keinen großen Rückschlag vertragen, ist der Vorgang wie eine Fällung geahndet worden. 6000 € Strafe und drei Ersatzpflanzungen mit Vorgaben. Allerdings durften diese neuen Bäume auch bei einer Freundin im Garten gepflanzt werden.
K
karl.jonas
22.01.23 23:10
Ich würde auf keine Fall mit irgendeinem Amt über den verschwundenen Baum reden. Möglicherweise mit einem befreundeten Anwalt (und dann ein Foto machen). Es gibt doch keine Pflicht für einen Baum an einer bestimmten Stelle, sondern lediglich das Verbot, einen vorhandenen Baum ohne Genehmigung zu entfernen. Und dafür muss der Entferner geradestehen (falls es jemand merkt), und der bekommt dann die Auflage, irgendwo zwei neue Bäume zu pflanzen. Setz du einfach deine Apfelbäumchen und gut is.
Q
quisel
24.01.23 10:38
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Denkanstöße! Hat mir sehr weitergeholfen und ich weiß jetzt glaube ich, wie wir weiter vorgehen werden. 🙂
Y
Yosan
24.01.23 23:39
Also die Sorge, dass du Probleme bekommen könntest, weil irgendwer denkt, dass du den Baum entfernt haben könntest, musst du nicht haben... Sowas lässt sich ja entweder per Foto bei Übergabe oder notfalls auch easy über G.. Earth oder das Amt für Bodenmanagement o.ä. binnen kürzester Zeit belegen.
Welche Laubbäume grundsätzlich gepflanzt werden sollen kann man ja beim zuständigen Amt erfragen, sofern es nicht eindeutig aus dem Bebauungsplan hervorgeht.
Also ich würde da keine Probleme für euch erwarten. Einen Baum wieder hin zaubern der hätte da sein sollen, könnt ihr schließlich nicht, also verlangt auch kein Amt irgendwas in der Richtung.
K
kbt09
24.01.23 23:48
quisel schrieb:

Hat mir sehr weitergeholfen und ich weiß jetzt glaube ich, wie wir weiter vorgehen werden
Und da wäre es doch nett, wenn man dann auch kurz erzählt, wie man vorgehen will, wenn man hier schon um Rat gefragt hat und auch viele gute Antworten erhalten hat.
amtbäume