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ᐅ Vermieter falsche Angaben zur Stromabrechnung der Gasheizung.


Erstellt am: 31.03.14 23:35

Bauexperte01.04.14 10:10
Hallo,
DerBjoern schrieb:

Eigentlich hat er die Einstellung 5 grade sein zu lassen, dem Vermieter entsprechend eine Ansage zu machen und gut ist. Doch leider hält sich auch der Vermieter nicht mehr an mündliche Zusagen und nun überlegt er was für rechtliche Möglichkeiten er hat. Eine Offizielle Abnahme soll in den nächsten Tagen mit einer Abrechnungsfirma erfolgen. Er überlegt nun diesen Mißstand in das Abnahmeprotokoll aufnehmen zu lassen, damit es schon mal beweise gibt. (mittels Sicherung könnte es demonstriert werden). Wäre das schon mal eine richtige Vorgehensweise um sich evtl. Ansprüche sichern zu können? Außerdem was könnte er erwirken? Sprich könnte er die Kosten für die ganzen Jahre geltend machen? Auch wenn er schon die Nebenkostenabrechnungen der vergangenen Jahre akzeptiert hat?
Soweit ich es aus meinen Mieterzeiten erinnere, enthält die Erfüllung einer Forderung auch deren Anerkenntnis, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt. Ist eine Forderung anerkannt, sind Korrekturen ausgeschlossen. Das würde bedeuten, daß Du ausschließlich die letzte Nebenkostenabrechnung anzweifeln kannst.
DerBjoern schrieb:

Wie wäre es in diesem hypothetischem Fall? Wäre das sogar Betrug? Oder Stromdiebstahl? Oder nur ein Abrechnungsfehler?
Das ist schwierig und auch gefährlich zu beantworten. Wußte Dein Vermieter um diese Praxis und hat sie Dir vorsätzlich verschwiegen, würde "ich" es als vorsätzliche Täuschung bezeichnen wollen. Nur - es gilt wie überall anders auch, Du bist in der Beweispflicht.

Aus meiner Erfahrung "lohnen" sich Rechtsstreitigkeiten in Höhe, des Dir wahrscheinlich über 5 Jahre entstandenen Schadens nicht wirklich. Wie der Rheinländer sagt: "Du wirfst gutes Geld schlechtem hinterher". Du schreibst weiter unten, daß es noch weiteren Klärungsbedarf mit Deinem ehemaligen Vermieter gibt; wie wäre es einen Schlichter einzuschalten? Das ist unter dem Strich preiswerter für beide Seiten und hat den gleichen Effekt, daß eine neutrale Person zwischengeschaltet ist.

Grüße, Bauexperte
Wastl01.04.14 12:28
Er hat zwar die Nebenkostenabrechnung die ihm vorgelegt anerkannt - aber den Betrug doch nicht?
Dann hätte Hönes auch nicht in den Knast gemusst, das FA hat ja seine Steuererklärungen davor auch anerkannt.
Mieterverein könnte für dich eine gute Anlaufstelle sein. Ich würde es selbst bei 50€ nicht gut sein lassen.
Beim Abnahmeprotokoll würde ich die Situation detailliert aufnehmen und dem Ganzen dann nachgehen. Wenn der Vermieter keinen Vergleich will würde ich mal ne Voranfrage bei einem Anwalt machen.
Doc.Schnaggls01.04.14 12:44
Wastl schrieb:
Er hat zwar die Nebenkostenabrechnung die ihm vorgelegt anerkannt - aber den Betrug doch nicht?

Genau so sehe ich das auch.

Es kann ja wohl nicht wahr sein, dass hier über 5 Jahre hinweg der Allgemeinstrom für Heizung und Beleuchtung von einem Mieter bezahlt wurde - gut, der Vermieter hatte finanziell keinen Vorteil daraus, der zweite Mieter hingegen schon.

Da aber ausschließlich der Vermieter der Vertragspartner ist, würde ich mich an ihn halten und mal folgende Rechnung aufmachen:

Verbrauch in den zwei Wochen seit Auszug: X kwh

Geteilt durch 2 = Y kwh (Verbrauch pro Woche)

Y kwh x 52 Wochen x 5 Jahre = Z kwh

Z kwh x Preis pro kwh = Gesamtkosten Allgemeinstrom

Gesamtkosten Allgemeinstrom : 2 (2 Parteien im Haus) = Anspruch an den Vermieter

Falls der Vermieter wirklich dumm genug sein sollte darauf nicht einzugehen, würde ich die Angelegenheit sofort einem Fachanwalt übergeben und natürlich vorher noch alle Beweise sichern!!!

Grüße,

Dirk
Der Da01.04.14 13:00
Wen dem so ist, wie beschrieben, geht es wahrscheinlich um eine Summe zwischen 800 und 1000€.

Wär mir ehrlich gesagt nicht den ganzen Ärger wert. Oder bezahlt das die Rechtsschutzversicherung? Wenn ja... auf in den Kampf
Doc.Schnaggls01.04.14 13:10
Naja, so grob geschätzt dürfte es sich bei ca. 3.900 kwh um einen Gesamtbetrag von ca. EUR 1.000,00 gehen.

Also rund EUR 500,00, die man zurückfordern könnte.

Das wäre mir schon ein bisschen Theater mit meinem ehemaligen Vermieter wert...

Fragen kostet ja nichts, ich würde ihn auf jeden Fall bei der Übergabe darauf ansprechen, ihm die Rechnung präsentieren und abwarten wie er sich dazu stellt....

Schwere Geschütze kann ich immer noch aus der Garage holen, wenn er sich stur stellt.
DerBjoern01.04.14 13:15
Genau, habe nur vor ihn damit zu konfrontieren wenn er mir blöd kommt. Falls sich bei ihm das Gewissen zurückmeldet lasse ich es unten runter fallen. Zur Not tue ich mir das Theater an und beschreite den Rechtsweg. Jetzt wo ich mit dem Hausbau durch bin hab ich eh langsam wieder relativ viel Energie frei
Die hat er definitiv nicht!
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