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ᐅ Einbehalt nach Hausabnahme - Ersatzvornahme möglich?


Erstellt am: 28.09.22 12:58

H
hausnrplus25
28.09.22 12:58
Hallo,

ich weiß nicht ob das Thema hier richtig positioniert ist, fand aber auch keine andere passende Kategorie. Falls es bereits Threads dazu gibt, gerne verlinken!

Wir haben unsere Hausabnahme Anfang des Jahres gehabt und einen Einbehalt vereinbart, da einige Arbeiten noch nicht abgeschlossen oder noch Mängel vorhanden waren.

Es sind mittlerweile 13/15 Punkte erfüllt worden, doch einer der verbleibenden ist auch finanziell gesehen ein großer Mangel, weshalb wir auch einen nicht geringen Einbehalt angesetzt haben. Die Frist welche im Abschlussprotokoll festgelegt wurde ist mittlerweile gut ein halbes Jahr verstrichen.
Im Abschlussprotokoll wurden keine Teilzahlungen vereinbart, d.h. die Hausfirma erhält den gesamten letzten Einbehalt erst, wenn alles (!) erfüllt ist.

Wir haben schriftlich wie telefonisch regelmäßig Kontakt aufgenommen und dies auch dokumentiert. Wir hoffen, dass Punkt 14 baldig erfüllt wird, bei Punkt 15 sind wir am ehesten skeptisch.

Somit durchdenken wir aktuell verschiedene Szenarien:
Müssen wir bei Ersatzvornahme die Leistung von dem Einbehalt bezahlen und den Rest dennoch an die Hausfirma auszahlen oder können wir dann alles behalten?
Hat die Hausfirma ein Recht darauf, dass Sie einen Anteil der Summe dennoch einfordern (dann wäre es nämlich spannend wie man die 15 Punkte finanziell auf die Einbehalt-Summe aufteilt, das wurde ja nie definiert)?
Ab wann können wir die Restsumme einbehalten? (um dann mit dem letzten Mangel zu leben oder Ersatzvornahme vorzunehmen)

Danke für eure Erfahrungen oder (rechtlichen) Tipps!

Lieben Gruß
1
11ant
28.09.22 19:40
Ihr solltet wohl gegenseitig Eure Threads bookmarken:
https://www.hausbau-forum.de/threads/bauabnahme-neubau-trotz-fehlender-Wärmepumpe-wesentlicher-maengel.44172/
hausnrplus25 schrieb:

Hat die Hausfirma ein Recht darauf, dass Sie einen Anteil der Summe dennoch einfordern (dann wäre es nämlich spannend wie man die 15 Punkte finanziell auf die Einbehalt-Summe aufteilt, das wurde ja nie definiert)?
Laßt Euch anwaltlich beraten - nicht zuletzt über Eure Position im Fall, daß der Vertragspartner insolvent wird. Falls der Vertragspartner durch einen Insolvenzverwalter vertreten wird, tritt laienhaft gesprochen ein Zustand ein, den ich volkstümlich als Gerechtigkeitsumkehr bezeichnen würde.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
D
driver55
29.09.22 11:20
hausnrplus25 schrieb:

Es sind mittlerweile 13/15 Punkte erfüllt worden, doch einer der verbleibenden ist auch finanziell gesehen ein großer Mangel
Dann ist doch so gut wie alles fertig. Die restlichen 2 Punkte wird die Firma auch noch schaffen, auch wenn‘s etwas dauert.
Was ist denn so Geheimnisvolles und „Teures“ noch offen? Heizung und Haustüre scheinen verbaut zu sein. 🙄
Stichwort: Verhältnismäßigkeit…
H
HilfeHilfe
30.09.22 06:12
kommt drauf an wenn die restlichen Punkte 80 % des Einbahlts entsprechen , abwarten und Tee trinken.

Wie gravierend ist Punkt 15 ?
H
hausnrplus25
30.09.22 19:51
11ant schrieb:

Laßt Euch anwaltlich beraten - nicht zuletzt über Eure Position im Fall, daß der Vertragspartner insolvent wird. Falls der Vertragspartner durch einen Insolvenzverwalter vertreten wird, tritt laienhaft gesprochen ein Zustand ein, den ich volkstümlich als Gerechtigkeitsumkehr bezeichnen würde.

Also von Insolvenz gehen wir nicht aus - wissen tut man es aber natürlich nie ...

Die Hausfirma ist nur organisatorisch ein, sagen wir mal schwieriger Fall. Und der Mangel ist eben von einem anderen Unternehmen auszubessern, die natürlich/anscheinend wenig Interesse daran haben einen Mangel (kostenlos) auszubessern anstatt an anderen Baustellen kosteneffektive Leistungen auszuführen.
driver55 schrieb:

Was ist denn so Geheimnisvolles und „Teures“ noch offen?

Ausbesserungen an der Putzfassade. Es ist kein technischer Mangel, aber ein gravierender optischer, bei dem eine Ausbesserung notwendig ist. Dies wurde bei der Hausabnahme ja auch eingesehen und ins Protokoll aufgenommen. Mit Gerüstaufbau etc. ist die Ausbesserung auf jeden Fall im Vierstelligen Bereich.

Ist halt Ansichtssache als wie gravierend man das einstuft.

HilfeHilfe schrieb:

kommt drauf an wenn die restlichen Punkte 80 % des Einbahlts entsprechen , abwarten und Tee trinken.

Es ist halt schwierig die einzelnen 15 Punkte mit Geldwerten zu labeln.

und ja wir werden dranbleiben und alle paar Wochen anrufen, aber wir hören halt jedes Mal "ja ich kümmere mich darum, das sollte schon längst fertig sein" ...

Irgendwann ist die Lust Geduld aufzubringen eben dahin, mittlerweile sind in dem Fassadenbereich "darunter" Pflasterungen und erste Gartenbereiche, wodurch wir wiederum daran Beschädigungen befürchten wenn dann Gerüstaufbau folgt etc. -.- Mit der Firma haben wir ja schon bisl was durch und eigentlich würden wir lieber das Geld einbehalten, eine regionale Firma mit Ersatzvornahme beauftragen und wenn der Einbehalt mehr ist eben Glück haben. Die Hausfirma hätte es verdient 😡
1
11ant
01.10.22 00:15
hausnrplus25 schrieb:

Also von Insolvenz gehen wir nicht aus - wissen tut man es aber natürlich nie ...
Die Hausfirma ist nur organisatorisch ein, sagen wir mal schwieriger Fall. Und der Mangel ist eben von einem anderen Unternehmen auszubessern, die natürlich/anscheinend wenig Interesse daran haben einen Mangel (kostenlos) auszubessern anstatt an anderen Baustellen kosteneffektive Leistungen auszuführen.
Ich sagte nur, wenn ... dann. Dann ist Euer "Gegner" kein Kaufmann, sondern ein Jurist (bzw. eigentlich sogar: das freundlich gesagt nicht "verbraucherfreundliche" Insolvenzrecht).
hausnrplus25 schrieb:

und ja wir werden dranbleiben und alle paar Wochen anrufen, aber wir hören halt jedes Mal "ja ich kümmere mich darum, das sollte schon längst fertig sein" ...
Der Unternehmer / Leistungsschuldner kann das konkludent so interpretieren, als bekräftigtet Ihr regelmäßig das grundsätzlich noch vorhandene Restvertrauen in seine Erledigung der gerügten Mängel. Da ist eine Ersatzvornahme eher heikel. Laßt Euch anwaltlich beraten, wie der Unternehmer in Verzug zu setzen und/oder ihm die Erklärung des Einverständnisses zu entlocken ist, daß ihr ersatzvornehmt. Sonst besinnt er sich eines Tages wo er mal Langeweile hat, daß er bei Euch ja noch aufkreuzen könnte - und beklagt dann, umsonst angereist zu sein, Material und Leute disponiert zu haben und so weiter.
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