B
Buddy050507.09.22 08:27Hallo zusammen,
bin über den Ablauf noch nicht ganz klar und hoffe ihr könnt helfen.
Situation:
Grundstück gemäß Teilungsvertrag auf dem Papier beschlossen.
Nun muss real geteilt werden, das geht über den Vermesser…kann die Bank dennoch schon bei vorliegender Teilungserklärung (durch Notar) und Auftrag Vermesser eine Grundschuld eintragen?
Wir wollen kurzfristig den Bauvertrag unterschreiben um nach Möglichkeit alles parallel laufen zu lassen. Was meint ihr ?
guten Start in den Tag :-)
bin über den Ablauf noch nicht ganz klar und hoffe ihr könnt helfen.
Situation:
Grundstück gemäß Teilungsvertrag auf dem Papier beschlossen.
Nun muss real geteilt werden, das geht über den Vermesser…kann die Bank dennoch schon bei vorliegender Teilungserklärung (durch Notar) und Auftrag Vermesser eine Grundschuld eintragen?
Wir wollen kurzfristig den Bauvertrag unterschreiben um nach Möglichkeit alles parallel laufen zu lassen. Was meint ihr ?
guten Start in den Tag :-)
S
SaniererNRW12307.09.22 08:47Ja, das ist Grundstück. möglich. Ist aber etwas aufwändiger, da es ja Euren Grundstücksteil einfach noch nicht gibt.
B
Buddy050507.09.22 09:26ok, kannst du mir sagen was hierbei zu beachten ist?
Ablauf wäre, Hausbauvertrag unter Vorbehalt Grundstück/Finanzierung, Auftrag Vermesser wegen Teilung, parallel Anfrage Finanzierung - dann Eintragung Grundstück, Bauantrag stellen...
In Berlin geht wohl Teilung und Bauvorhaben gleichzeitig
Ablauf wäre, Hausbauvertrag unter Vorbehalt Grundstück/Finanzierung, Auftrag Vermesser wegen Teilung, parallel Anfrage Finanzierung - dann Eintragung Grundstück, Bauantrag stellen...
In Berlin geht wohl Teilung und Bauvorhaben gleichzeitig
Eigentlich weiß der Notar über sowas Bescheid. Der Vermesser muss dann nur die zu entstehenden Grundstücke einmessen. Der Notar regelt es mit dem Grundbuchamt und stellt der Bank nen Wisch aus, dass die die Grundschuld auf den noch zu entstehenden Teil eingetragen wird.
Wie das alles genau heißt habe ich vergessen, aber der Notar weiß das alles.
Wie das alles genau heißt habe ich vergessen, aber der Notar weiß das alles.
S
SaniererNRW12307.09.22 10:36Buddy0505 schrieb:
ok, kannst du mir sagen was hierbei zu beachten ist?Siehe @Tolentino . Auch die Bank kann Dir sagen, wie sie es genau haben möchte.P.S. Heißt übrigens Rangattest...
Die Grundschuld kann auch schon im Grundbuch eingetragen werden. Dann steht drin "auf einer noch zu vermessenden Fläche von...". Es müssen aber Regelungen mit dem anderen Eigentümer getroffen werden (Freigabeverpflichtung usw.).
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