ᐅ Nahwärme oder Wärmepumpe - Beratung / Erfahrungen?
Erstellt am: 01.08.22 13:03
Mahri2319.08.22 13:34
kenne im Bekanntenkreis auch jemand,der sein Haus über einen regionalen Wärmeanbieter beheizt.
Der würde lieber heute als Morgen da raus wollen,kommt er aber nicht. Die Gebühren steigen im Jahrestakt und die Nachzahlungen sind auch nicht ohne.
Er würde sofort,wenn er dann "dürfte" auf eine Wärmepumpe umsteigen. Nur leider lässt es der Vertrag in diesem Wohnviertel nicht zu. 😳
Wenn Du die Chance hast,bau Dir die Luftwärmepumpe ein. Bzw.lasse sie Dir einbauen.
Der würde lieber heute als Morgen da raus wollen,kommt er aber nicht. Die Gebühren steigen im Jahrestakt und die Nachzahlungen sind auch nicht ohne.
Er würde sofort,wenn er dann "dürfte" auf eine Wärmepumpe umsteigen. Nur leider lässt es der Vertrag in diesem Wohnviertel nicht zu. 😳
Wenn Du die Chance hast,bau Dir die Luftwärmepumpe ein. Bzw.lasse sie Dir einbauen.
Grundaus24.08.22 13:14
Er würde sofort,wenn er dann "dürfte" auf eine Wärmepumpe umsteigen. Nur leider lässt es der Vertrag in diesem Wohnviertel nicht zu. 😳
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Es gibt genügend Urteile, dass die Gemeinde die Heizungsart nicht vorschreiben darf. Wenn der Vertrag noch ein paar Jahre läuft, ist das was anderes und man muss das abnehmen was unterschrieben wurde.
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Es gibt genügend Urteile, dass die Gemeinde die Heizungsart nicht vorschreiben darf. Wenn der Vertrag noch ein paar Jahre läuft, ist das was anderes und man muss das abnehmen was unterschrieben wurde.
se_na_2324.08.22 14:02
Hast du da evtl eine Referenz?
SaniererNRW12324.08.22 14:32
Grundaus schrieb:
Es gibt genügend Urteile, dass die Gemeinde die Heizungsart nicht vorschreiben darfWo steht das? Die Gemeinde hat die Möglichkeit, alle möglichen Vorgaben zu machen. Fachlich falsche Arbeit ist angreifbar, aber grundsätzlich kann der Energiestandard, Photovoltaik oder ein Anschlusszwang an Fernwärme vereinbart werden. Das ist rechtlich zulässig.Woher ist die Info habe? Steht im Gesetz. Siehe BaugGB § 9
Oder es wird im Rahmen einer Dienstbarkeit vereinbart.
Oder im Rahmen Landesrecht wie elegant in BW gelöst.
Oder im neuen Gebäudeenergiegesetz § 109.
Insofern sind Deine genügend Urteile nur dann griffig, wenn sie auf handwerkliche Fehler zurückgehen. Aber sich nicht auf die gesetzlichen Möglichkeiten der Kommunen und Länder beziehen.
Tolentino24.08.22 15:09
Ich könnte mir vorstellen, dass die Gesetzesgebung und auch die Rechtsprechung durch Artikel 20a GG angreifbar wären. Also sprich, Wärmepumpe ist die umweltfreundlichste Methode zu heizen, deswegen kann das keiner irgendwie verbieten, bzw mir Vorschreiben die Müllverbrennungsanlage, die mit Gas betrieben wird zu nutzen...
Aber ich habe keine Ahnung davon.
Aber ich habe keine Ahnung davon.
Grundaus25.08.22 09:32
SaniererNRW123 schrieb:
Wo steht das? Die Gemeinde hat die Möglichkeit, alle möglichen Vorgaben zu machen. Fachlich falsche Arbeit ist angreifbar, aber grundsätzlich kann der Energiestandard, Photovoltaik oder ein Anschlusszwang an Fernwärme vereinbart werden. Das ist rechtlich zulässig.
ja den Anschlusszwang kann sie vorschreiben, aber nicht die Bezugsmenge. Aber jeder Vertrag mit der Fernwärme läuft irgendwann ab. Zusätzliche Heizung kann nicht verboten werden. Energiestandard kann die Gemeinde nicht vorschreiben, (Bundesgesetzt gilt hier).Ähnliche Themen