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ᐅ Abweichungen bei Abmarkung im Neubaugebiet


Erstellt am: 06.08.22 23:28

P
Psymats
06.08.22 23:28
Hallo liebes Forum,

wir haben heute Post von dem Vermessungsbüro unseres Neubaugebietes bekommen. Darin bestätigt sich, was wir schon beim Begutachten der Grenzsteine am Bauplatz befürchtet hatten. Das Grundstück wurde anders abgemarkt als in den Plänen zum Kauf und Bebauungsplan angegeben.
Ein Grenzstein wurde noch gar nicht gesetzt und eingezeichnet.

Daraus ergäbe sich nach unseren Berechnungen dass das Grundstück nicht 523 sondern lediglich 504qm, also ca 19qm kleiner ist als angegeben.

Wir werden uns natürlich am Montag mit dem Büro in Verbindung setzen, aber vielleicht kann uns ja bereits jemand einen Tipp geben wie man damit umgehen kann oder sollte.

Vielen lieben Dank!

Parzelle 6713 WBF auf Plan, rechteckig mit Eckpunkten; Randbeschriftungen 6706 PPL oben, 2729 unten.


Diagramm: Maßstab 1:500; Legende zur Grenzmarkierung (rotes Quadrat um Punkt) und Linientypen.
N
NatureSys
07.08.22 00:04
Es sieht doch so aus als ob die Grenzenlos alle bestehen bleiben. Der Grenzpunkt scheint ni ht in der Ecke des Grundstücks zu sein. Aber das ist grundsätzlich kein Problem.

Wo genau seht ihr ein Problem?
P
Psymats
07.08.22 00:48
Vielen Dank für Deine Antwort,
Ich hätte erwartet, dass die Grenzsteine in jeder Ecke platziert werden und somit die Äußersten Punkte darstellen. Das hatte ich nach Wikipedia zumindest so verstanden.
Also ist die konkrete Befürchtung, dass die Grundstücksgrenze durch die Steine bestimmt wird und unser Grundstück jetzt kleiner ist als beim Kauf angegeben und die Grenze somit anders verläuft. Ist dem nicht so?

Wenn die Linien weiterhin gelten bin ich beruhigt sein und kann meine offenen Fragen entspannt mit dem Büro klären.

Dass es da Toleranzen gibt konnte ich mir auch vorstellen, aber wieso setzt man den Stein 1-1,5m von der tatsächlichen Grenze entfernt und nicht auf die echte Grenze? Und wieso lässt man einen ganz weg? Fragen über Fragen.
S
Stephan—
07.08.22 01:29
Die Grenzpunkte sind NICHT immer die Ecke. Sobald eine Grenze einen kleinen „Knick“ hat wird dort ein neuer Grenzpunkt gesetzt. Die Vermessung kennt nur Linien und keine Kurven. 😉
Warum nun aber gerade der Punkt auf der Grenzlinie örtlich vermarkt ist und der außen nicht, kann ggf. historisch bedingt sein. Das kann dir dir auch das Büro mitteilen.
Das Grundstück oder besser Flurstück ist durch die Linien bestimmt und nicht die Steine die man physisch sieht. Also ist laut Kataster der Punkt (ohne Stein in der Örtlichkeit) neben dem rotem Quadrat, aus dem Flurkartenauszug, der äußerste Grenzpunkt eures Flurstückes. Der Stein ist dann „nur“ da, weil die Grenze an der Stelle einen „Knick“ macht.
Hoffe ich habe etwas Licht ins Dunkel bringen können, auch wenn meine Ausbildung einige Jahre in der Vergangenheit liegt. 🙂

PS. Auf Wunsch kann dir das Büro auch die restlichen Grenzpunkte einschlagen aber das kostet und weiß nicht ob man das möchte. ;-)
N
Neubau2022
07.08.22 07:46
Bei uns war es genau andersrum. Wir haben 1.449 qm gekauft. Nach Vermessung waren es jetzt 1.462 qm. Grenzsteine haben wir keine gehabt und auch jetzt keine.
Y
ypg
07.08.22 11:13
Diese Frage wurde noch nicht beantwortet… man liest hier das Wort Befürchtung… Furcht…
NatureSys schrieb:

Wo genau seht ihr ein Problem?
Ansonsten kommt man deshalb schon von Grenzsteinen bei Neubaugebieten ab. Ich habe gehört, dass es sehr oft schwanken und es auch so in den Verträgen so stehen soll?!
Aber meist machen wenige Qm, ob mehr oder weniger, den Kohl nicht fett. Deshalb die Frage oben.
grenzsteinegrenzpunktegrundstückvermessung