ᐅ Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.
Erstellt am: 06.12.20 12:14
M
Mateo84
Hallo,
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
Meines Wissen nach, läuft das Programm bis 31.12.2021 und die Konditionen sollen die selben bleiben + je effizienter um so mehr Förderungen soll es geben oder verstehe ich das falsch?
Da aber tatsächlich die Einzelförderung wegfählt bei der BAFA und es alles über die KFW läuft ändert sich etwas, meiner meinung nach ist es aber fast das selbe bis zu einem Betrag von 35.000€~ ->
Bsp.: KFW40+
BAFA:
Bis dato im NEubau: 35% auf Tiefenbohrung/Wärmepumpe/Kontrollierte-Wohnraumlüftung
bsp:
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k = 36k -> Bafaersparnis 12,6k(35%) -> Aufwand von 36.000 auf 23.400€ gesunken,
12,600€ ersparnis.
NAch alter KFW:
120000€ / 25% = 30.000€ Tilgungszuschuss
und hier wirds mies, die Erhöhung von 120k auf 150k gilt NUR für KFW 40+..
Nach neuer KFW:
KFW 153 wird auf 150000€ aufgestockt und wenn erneuerbaren enegien zum einsdatz kommen, bekommt man nochmal 2,5%-punkte d.h.
bei einem KFW 40+ Haus steigt die Tilgung von 25% auf 27,5%.
h150000€ / 25%+2,5% = 41.250€ Tilgungszuschuss -> 11.250€ mehr Tilgung gegenüber der "alten" KFW-förderung.
Tiefenbohrung 14k, Wärmepumpe 10k, Kontrollierte-Wohnraumlüftung 12k (150k/100*27,5)-> KFW ersparnis von 11,250(27,5%) -> damit sind wir fast genau da, wo wir auch mit der BAFA förderung jetzt sind (12.600€ vs 11.250€), falls ich was falsch verstanden/gerechnet habe bitte korrigieren.
Klar ist aber auch, das ich hier mit 36k gerechnet habe (wird bei mir soviel kosten), wenn man das aber mit dem max. betrag der BAFA von 50k rechnet, dann ist es schon krass (BAFA 17,500€) und damit 5000€ unterschied....
Die große Frage die ich mir jetzt stelle ist folgende...
bis dato durfte man die wärmepumpen geschichte nicht mit dem KFW 153 "bezahlen" da es sonst eine doppeltförderung wäre mit der BAFA, ergo musst die heizung mit dem Kredit der HAusbank bezahlt werden und alles war supi, Zuschuss kam später aufs Konto...
Wie wird das den nun bei der Umstellung sein?
Wenn BAFA 2020 noch beantragt wird, dann keinen KFW 153 nach neuen Konditionen möglich(sondern nur nach alten oder sogar gar nicht?), da doppeltförderung oder kann man hier sogar doppelt profitieren?
hat hier jemand Input ?
lg
N
Nussmischung28.06.22 21:41Unser Bauvorhaben ist mittlerweile auch abgeschlossen und wir sind kurz davor unsere Unterlagen einzureichen. Hat jemand von euch Erfahrung wie man bei der Einreichung mit Smart-Home Rechnungen umgeht? Liest lin0r87 vielleicht noch mit? Ich erinnere mich, dass du hier im Thread damals auch etwas von Smart-Home mit KNX geschrieben hast.
Bisher haben wir vom Bauträger die Bauträgerbestätigung und eine Fachunternehmererklärung vom Heizungsinstallateur. Was brauche ich nun vom Elektriker, damit die förderfähigen Smart-Home Komponenten anerkannt werden?
Bisher haben wir vom Bauträger die Bauträgerbestätigung und eine Fachunternehmererklärung vom Heizungsinstallateur. Was brauche ich nun vom Elektriker, damit die förderfähigen Smart-Home Komponenten anerkannt werden?
F
Fleckenzwerg29.06.22 07:49Hat hier jemand eine Befreiung von der ERR-Thermostat-Pflicht durchboxen können?
A
AllThumbs01.08.22 10:28Hallo Zusammen,
nun wollte ich auch endlich meinen Verwendungsnachweis bei der BAFA für die Auszahlung der Förderung hochladen, stoße dabei jedoch auf eine Herausforderung.
Wir haben mir Bauträger gebaut, für einige förderfähige Maßnahmen jedoch separate Beauftragungen. Sprich, ich muss sowohl das Formular "Bestägigung durch den Bauträger", als auch Einzelrechnungen hochladen. Dummerweise muss ich im Verwendungsnachweis bei der Bafa aber "Eigenregie" oder "Bauträger" auswählen. Die auszufüllenden Felder machen aber beim jeweils anderen aber leider keinen Sinn.
Hat jemand diese Kombi schon eingereicht?
Die BAFA Hotline ist leider nicht erreichbar....
nun wollte ich auch endlich meinen Verwendungsnachweis bei der BAFA für die Auszahlung der Förderung hochladen, stoße dabei jedoch auf eine Herausforderung.
Wir haben mir Bauträger gebaut, für einige förderfähige Maßnahmen jedoch separate Beauftragungen. Sprich, ich muss sowohl das Formular "Bestägigung durch den Bauträger", als auch Einzelrechnungen hochladen. Dummerweise muss ich im Verwendungsnachweis bei der Bafa aber "Eigenregie" oder "Bauträger" auswählen. Die auszufüllenden Felder machen aber beim jeweils anderen aber leider keinen Sinn.
Hat jemand diese Kombi schon eingereicht?
Die BAFA Hotline ist leider nicht erreichbar....
A
AllThumbs01.08.22 10:54MaxiFrett schrieb:
Und wenn du einfach alles zu einem Dokument zusammenführst?
Es gibt bestimmt ein Kommentarfeld in dem du das nochmal erklären kannst.Bis zum Upload komme ich ja gar nicht, da ich auf der Seite davor die Rechnungen und relevanten Rechnungspositionen sowie Beträge ausfüllen muss. Dazu noch weitere Felder, die sich aber bei Bauträger und Eigenregie unterscheiden und jeweils nicht für das andere Thema passen.Ich hatte das Problem auch so. Die Eingabemöglichkeiten widersprachen der Praxis beim Hausbau. GU-Bau ist ebenfalls ungleich Bauträger oder Eigenregie.
Ich kann mich leider nicht mehr erinnern, welchen Weg ich eingeschlagen hatte - könnte Eigenregie gewesen sein und dann die Ausgewiesenen Kosten+Formulare vom GU.
Ich glaube, ich habe das nach besten Wissen und Gewissen in die "falschen" Eigenregiefelder eingetragen. Habe dann noch ein kurzes Begleitschreiben an andere Dokumente angehangen. Wenn du was falsch hochlädst, sollte eine Aufforderung zum Nachreichen von Dokumenten kommen. Sehr bürokratisch und lästig, aber wohl "wohlwollend".
Ich kann mich leider nicht mehr erinnern, welchen Weg ich eingeschlagen hatte - könnte Eigenregie gewesen sein und dann die Ausgewiesenen Kosten+Formulare vom GU.
Ich glaube, ich habe das nach besten Wissen und Gewissen in die "falschen" Eigenregiefelder eingetragen. Habe dann noch ein kurzes Begleitschreiben an andere Dokumente angehangen. Wenn du was falsch hochlädst, sollte eine Aufforderung zum Nachreichen von Dokumenten kommen. Sehr bürokratisch und lästig, aber wohl "wohlwollend".
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