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ᐅ Wie komme ich an ein Kaufangebot?


Erstellt am: 20.07.22 11:01

E
evelinoz
21.07.22 10:36
hm, hast du mal einen örtlichen Makler gefragt, was das Objekt eigentlich wert ist? Brauchst du das Geld?

Ansonsten ignoriere das Objekt, auch dein Bruder wird einmal sterben und deine Kinder können dann erben.

Als mein letzter Elternteil verstorben ist, wurde das Erbe gem. Testament verteilt (mein Bruder, meine Tochter und ich zu gleichen Teilen), wir kannten das Testament. Mein Bruder war derjenige, der sich die letzten 15Jahre um die Eltern gekümmert hat, also Papierkram und sowas, weil meine Tochter und ich im Ausland leben. Am Ende haben meine Tochter und ich meinem Bruder einen Teil unseres Erbes abgegeben, obwohl mein Bruder sehr sehr viel wohlhabender ist als ich und meine Tochter zu dem Zeitpunkt war. Er hat die Kohle angenommen, wir müssen uns nichts vorwerfen lassen, obwohl es bei uns in der Familie nie wegen Pflege, Erbe und Geld Ärger gab. Wir schauen nicht auf den cent.
G
Grundaus
22.07.22 09:05
HilfeHilfe schrieb:

Er soll dich auszahlen ansonsten Versteigerung
auch für die Auszahlung benötigt man eine Wertermittlung, sonst gibt noch Jahre die Vorwürfe du hast zu wenig bezahlt / zu viel bekommen
G
Grundaus
22.07.22 09:14
da ich gerade auch eine Wohnung verkaufen möchte, kann ich von meinen Erfahrungen berichten. In jeder Tageszeitung sind Anzeigen von Maklern die eine kostenlose Wertermittlung anbieten. Wenn du das Haus entweder in der Zeitung oder Internet anbietest, melden sich genügend Makler die einen Preis nennen werden. Dazu muß das Haus aber besichtigt werden. Zusätzlich kann jede Bank ( am besten die vor Ort) eine Einschätzung nach Zustandsbeschreibung geben. Es gibt auch genügend online Preisfinder.
G
Grundaus
22.07.22 09:17
WilderSueden schrieb:

bleibt wohl nur noch die Teilungsversteigerung, sprich Zwangsversteigerung auf deinen Antrag hin. Ist aber sicherlich nicht die wirtschaftlichste Variante.
die Zeiten als es bei Versteigerungen Schnäppchen gab, sind lange vorbei, wenn es sie überhaupt je gab. Es gibt eine offizielle Kostenschätzung und der Antragsteller kann den Zuschlag verwehren, wenn ein Mindestgebot nicht erreicht wurde
B
BackSteinGotik
22.07.22 16:58
Grundaus schrieb:

die Zeiten als es bei Versteigerungen Schnäppchen gab, sind lange vorbei, wenn es sie überhaupt je gab. Es gibt eine offizielle Kostenschätzung und der Antragsteller kann den Zuschlag verwehren, wenn ein Mindestgebot nicht erreicht wurde

Die gab es, und die kommen wieder. Du beschreibst den Zustand der letzten Jahre - Anfang der 2000er sah das ganz anders aus. 2023-2024 wird da sicher spannend.
Till We schrieb:

nach so etwas suche, würde ich mich selbstverständlich nicht veräppelt fühlen. Ich würde ein Kaufangebot abgeben und mich freuen, wenn es klappt, ansonsten weitersuchen. Bei der jetzigen Immobilienlage ist das doch absolut normal.

Du bist einfach zu spät. Die Immobilienlage, die dir vorschwebt, ist vorbei. Oder warum glaubst du, dass niemand auf dein Zeitungschiffre reagiert?
1960er NRW, unsaniert - da wird der Wert wohl kaum steigen, sondern eher in die andere Richtung sich dem Bodenrichtwert nähern, wenn die Lage nicht toll ist.

Aber wenn es zwischen dir und deinem Bruder etwas Persönliches gibt und ihr nicht miteinander redet, wird das mit der Einigung eh nichts.
S
Snowy36
24.07.22 11:12
evelinoz schrieb:

hm, hast du mal einen örtlichen Makler gefragt, was das Objekt eigentlich wert ist? Brauchst du das Geld?

Ansonsten ignoriere das Objekt, auch dein Bruder wird einmal sterben und deine Kinder können dann erben.

Als mein letzter Elternteil verstorben ist, wurde das Erbe gem. Testament verteilt (mein Bruder, meine Tochter und ich zu gleichen Teilen), wir kannten das Testament. Mein Bruder war derjenige, der sich die letzten 15Jahre um die Eltern gekümmert hat, also Papierkram und sowas, weil meine Tochter und ich im Ausland leben. Am Ende haben meine Tochter und ich meinem Bruder einen Teil unseres Erbes abgegeben, obwohl mein Bruder sehr sehr viel wohlhabender ist als ich und meine Tochter zu dem Zeitpunkt war. Er hat die Kohle angenommen, wir müssen uns nichts vorwerfen lassen, obwohl es bei uns in der Familie nie wegen Pflege, Erbe und Geld Ärger gab. Wir schauen nicht auf den cent.
Das ist sehr löblich von euch aber es wäre die Aufgabe eurer Eltern gewesen hier für Ausgleich zu sorgen ….
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