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ᐅ Grundstück abkaufen und dann erschließen lassen


Erstellt am: 18.07.22 10:55

Samsonite18.07.22 12:10
Oh man ey ... Dass das immer so kompliziert sein muss.
Das Problem ist, die Erschließung, Neuvermessung, Bäume, Zufahrt, Notare ... Alles zusammen schätze ich aktuell auf ca. 75.000 Euro.
Und das Geld ist natürlich nicht einfach da, sondern kommt dann von mir. Und ich hätte auch gerne einen Gutachter umgangen.
Soweit ich weiß, muss der Gutachter aber kommen, wenn das Grundstück verbilligt abgegeben wird in der Familie.
Ansonsten wäre es recht einfach.
Wir zahlen den Bodenrichtwert - Erschließung.
K a t j a18.07.22 12:24
Samsonite schrieb:

Oh man ey ... Dass das immer so kompliziert sein muss.
Das find ich jetzt gar nicht.
Samsonite schrieb:

Wir zahlen den Bodenrichtwert - Erschließung.
Ja, das wäre am einfachsten oder? Hab noch nicht verstanden, was dagegen spricht? Bin allerdings kein Steuerexperte.
Den Preis für das Grundstück legt zuerst mal ihr fest. Wenn Ihr dem FA glaubhaft verklickern könnt, dass Preis X = Bodenrichtwert - Erschließung ist, sollte das imho kein Problem sein.
Üblicherweise soll wohl ein Wert, der nicht mehr als 20% unter dem reellen Wert (Bodenrichtwert - Kosten) liegt, auch noch akzeptiert werden bzw. wird erst ab dieser Schwelle genauer hin gesehen. Besonders allerdings unter Verwandten. Daher würde ich hier einen Notarvertrag anstreben, wo der Bodenrichtwert um vielleicht 10% unterschritten wird und außerdem noch sämtliche Kosten abgezogen werden.
Musketier18.07.22 14:08
Samsonite schrieb:

Oh man ey ... Dass das immer so kompliziert sein muss.
Schwierig machst du es dir.

Theoretisch könntest du auch einfach beiden ein Darlehen geben, die machen die Erschließung usw. und du kaufst regulär zum BRW. Die beiden Darlehen werden dann im Notarvertrag mit verrechnet.
Ihr wollte aber ja unter BRW kaufen und möglichst das Finanzamt außen vor lassen.

Da du aber scheinbar keine Zahlen posten möchtest, kann auch keiner sagen, ob du überhaupt ein Problem mit der Schenkung hättest oder nicht.
erschließungbodenrichtwertgutachtergrundstücknotarvertragdarlehenbrw