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ᐅ Bauverzug ohne Fertigstellung. Haus wird einfach nicht fertig


Erstellt am: 30.06.22 13:14

Danieltt30.06.22 15:36
SoL schrieb:

Nix vereinbart = Schlechte Karten
Da kommt er Euch mit der Kostenübernahme schon entgegen. Da habt ihr Glück.
Es wurde das gesetzliche Standard vereinbart. Keine festen Summen. Was aber alles nicht hilft wenn das Haus nicht fertig wird und das Geld für eine Entschädigung gar nicht da ist....
hauskauf198730.06.22 17:43
SoL schrieb:

Nix vereinbart = Schlechte Karten
Da kommt er Euch mit der Kostenübernahme schon entgegen. Da habt ihr Glück.
Wenn nichts gesondertes vereinbart ist, heisst dass nicht, dass der BU brauchen kann solange er will...

Kleines BU hört sich aber nicht so gut an. Insolvenz könnte da schon ein Thema werden. Bei so einer Verzögerung würde ich mal rechtlich beraten lassen.
SoL30.06.22 18:36
hauskauf1987 schrieb:

Wenn nichts gesondertes vereinbart ist, heisst dass nicht, dass der BU brauchen kann solange er will...
Das nicht, aber die Karten sind halt deutlich schlechter, als wenn man sich im Vertrag einen höheren Standard (= fester Bauzeitraum und definierte Pönale bei Überschreitung) gesichert hätte.

Den rechtlichen Beistand sollte man aber so oder so nun bemühen.
ypg30.06.22 18:40
hauskauf1987 schrieb:

Kleines BU hört sich aber nicht so gut an. Insolvenz könnte da schon ein Thema werden.
Jepp..
Danieltt schrieb:

Vereinbart haben wir nun, dass alle anfallenden kosten in Rechnung gestellt werden. (doppelte Miete / Bereitstellungszinsen etc). Dazu schicken wir monatlich eine Auflistung. Eine Feste Vertragsstrafe wurde nicht vereinbart.
.., vor allem, wenn er mehr verspricht, was er halten kann. Wenn alle 14 Parteien jetzt diese Forderungen stellen (die generell auch angebracht sind), dann könnte er in wenigen Tagen insolvent sein.
Ist eine schöne dumme Situation!
Danieltt30.06.22 19:39
Ich glaube das es mittlerweile auch nurnoch mit Rechtsbeistand zu erledigen ist. Ich werde den Bauträger mal schriftlich dazu informieren. Bin gespannt wie er reagieren wird.
kbt0930.06.22 19:59
... nee, erstmal zum Anwalt und deine Möglichkeiten aufgrund deines Vertrages etc. ausloten und dann abwägen, was man dem Bauunternehmer (weiter vorne hast du Bauträger, das wäre kompl. Haus incl. Grundstück geschrieben) wie und in welcher Form mitteilt.
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