ᐅ Mehrkosten nach Auslaufen der Preisbindung
Erstellt am: 24.06.22 08:17
Sandro177 schrieb:
Architektengespräche und so weiter haben noch gar nicht stattgefunden. Die Bemusterung auch noch nicht.Warum denn nicht?*Das heißt, es gibt noch garkeine Eingabeplanung? Auf welcher Basis wurde denn das Angebot erstellt?
Den Bauantrag hättet Ihr doch schon lange stellen können. Und warum darf der Gutachter nicht auf EUER Grundstück?
Das sind doch alles Dinge, die man normalerweise (ich kenne Eure genauen Gegebenheiten natürlich nicht) erledigen kann, sobald einem das Grundstück gehört (bzw. teilweise - Gutachten - sogar schon vorher)...
*habt Ihr das versäumt oder hat Euch die Baufirma hingehalten? Ich frage, weil sich hier eventuell ein Ansatz ergibt, die Preisbindungsfrist zu verlängern, wenn die Schuld hierfür beim BU liegt...
S
Sandro17724.06.22 15:31filosof schrieb:
Warum denn nicht?*
Das heißt, es gibt noch garkeine Eingabeplanung? Auf welcher Basis wurde denn das Angebot erstellt?
Den Bauantrag hättet Ihr doch schon lange stellen können. Und warum darf der Gutachter nicht auf EUER Grundstück?Gute Frage. Dadurch, dass die Erschließung ein Jahr länger gedauert hat als von uns angenommen ist das Thema einfach nicht so präsent gewesen, wie es sonst bestimmt der Fall gewesen wäre und ich bin davon ausgegangen, dass man vom BU zwischenzeitlich Mal was hört. Ehrlicherweise hätte ich nichtmal mit 10/2022 wirklich gerechnet. Das ganze Gebiet ist ein Neubaugebiet und die Grundstücke sind noch nicht abgesteckt. Gut zu wissen, dass das keine Gründe sind für weitere Verzögerungen. Meine Hauptfrage ist und bleibt auf welcher Grundlage Preiserhöhungen gemacht werden dürfen, wenn im Vertrag hierzu nichts steht. Hat da jemand Erfahrungswerte?
Vielen Dank bis hierhin für den Input
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