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ᐅ Grundstück vorbereiten - Hat der Zaun Bestandsschutz?


Erstellt am: 26.04.22 08:55

S
Sandrina89
26.04.22 08:55
Hallo Zusammen,

Wir kommen unserem Traum vom Eigenheim nun endlich näher.
Von Verwandten haben wir in Sachsen ein Grundstück geschenkt bekommen und sind nun am planen, was wir vor dem Bau (neben Bäume fällen und umpflanzen) noch machen müssen.

Verunsichern tut uns aktuell der Zaun.
Das Grundstück ist mit einem dieser grünen Drahtzäune umzäunt. Diesen möchten wir, bevor es los geht, teilweise entfernen und zur Seite stellen. Nach dem Bau soll er wieder so wie er war aufgebaut werden.

Vor ein paar Jahren (also nach Aufstellung des Zaunes durch den Vorbesitzer) kam eine Gestaltungssatzung raus, die diese Zäune nur in Verbindung mit einer Hecke gestattet.

Der entsprechende Passus:
Maschendrahtzäune und Drahtgitterzäune zum öffentlichen Verkehrsraum hin sind nur in Verbindung mit einer Hecke zulässig. Es sind nur einheimische Sträucher zulässig, Koniferen sind nicht zulässig. Die Höhe ist auf 1,50 m zu begrenzen.

Gilt das dann auch für unseren Zaun? Dieser ist ja älter als die Satzung. Allerdings haben wir darüber keine unterlagen.
Wir möchten eigentlich ungerne eine Hecke pflanzen und hatten gehofft, dass der Zaun 'Bestandsschutz' hat.

Wir werden uns natürlich vorab noch beim zuständigen Bauamt informieren, wollten aber vorher schon einmal ein paar Infos rein holen.

Viele Grüße

Sandrina
1
11ant
26.04.22 11:17
Einen Zaun zwecks einer breiteren Baustellenzufahrt oder zwecks Instandsetzung vorübergehend und streckenweise zu öffnen, sehe ich seinen Bestandsschutz nicht gefährden. Ich würde das Vorhandensein vor der Öffnung dokumentieren, und ebenso daß er zwischenzeitlich nie vollständig demontiert wurde. Einen Maschendrahtzaun kann man ja durchaus mitsamt der Pfosten aufrollen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
Myrna_Loy
26.04.22 11:20
Jein, durch die Nutzungsänderung des Grundstücks kann schon der Bestandsschutz erlöschen. Nachfragen, schriftlich! bei der zuständigen Stelle.
K
K a t j a
26.04.22 12:13
Myrna_Loy schrieb:

Jein, durch die Nutzungsänderung des Grundstücks kann schon der Bestandsschutz erlöschen. Nachfragen, schriftlich! bei der zuständigen Stelle.
Ist allerdings nicht ganz klar, ob eine Nutzungsänderung vorliegt. Gibt's eventuell ein Abrisshaus auf dem Grundstück? Ab davon, was spricht denn gegen eine Hecke? Die sieht doch auf jeden Fall besser aus, als ein alter Maschendrahtzaun.
N
Neubau2022
26.04.22 12:35
Sandrina89 schrieb:

Hallo Zusammen,

Wir kommen unserem Traum vom Eigenheim nun endlich näher.
Von Verwandten haben wir in Sachsen ein Grundstück geschenkt bekommen und sind nun am planen, was wir vor dem Bau (neben Bäume fällen und umpflanzen) noch machen müssen.

Verunsichern tut uns aktuell der Zaun.
Das Grundstück ist mit einem dieser grünen Drahtzäune umzäunt. Diesen möchten wir, bevor es los geht, teilweise entfernen und zur Seite stellen. Nach dem Bau soll er wieder so wie er war aufgebaut werden.

Vor ein paar Jahren (also nach Aufstellung des Zaunes durch den Vorbesitzer) kam eine Gestaltungssatzung raus, die diese Zäune nur in Verbindung mit einer Hecke gestattet.

Der entsprechende Passus:
Maschendrahtzäune und Drahtgitterzäune zum öffentlichen Verkehrsraum hin sind nur in Verbindung mit einer Hecke zulässig. Es sind nur einheimische Sträucher zulässig, Koniferen sind nicht zulässig. Die Höhe ist auf 1,50 m zu begrenzen.

Gilt das dann auch für unseren Zaun? Dieser ist ja älter als die Satzung. Allerdings haben wir darüber keine unterlagen.
Wir möchten eigentlich ungerne eine Hecke pflanzen und hatten gehofft, dass der Zaun 'Bestandsschutz' hat.

Wir werden uns natürlich vorab noch beim zuständigen Bauamt informieren, wollten aber vorher schon einmal ein paar Infos rein holen.

Viele Grüße

Sandrina

Erste wichtige Frage ist. Ist es ein Baugrundstück oder Waldgrundstück das umgewandelt werden kann? Beim Waldgrundstück ist das fällen der Bäume kaum möglich bevor die Baufreigabe nicht kommt. Aber auch das allgemeine Fällen, ohne das eine Baufreigabe vorliegt kann von Region zu Region erschwert sein. Bei uns im Dorf gibt es z.B. eine Baumsatzung.
S
Sandrina89
26.04.22 14:57
Erstmal danke für eure Antworten.

11ant schrieb:

Einen Maschendrahtzaun kann man ja durchaus mitsamt der Pfosten aufrollen.

Da habe ich mich vermutlich falsch ausgedrückt.
Das ist einer dieser stabilen dicken Drahtgitterzäune, kein Maschendrahtzaun. Wir müssten mehrere Elemente entfernen und Pfosten ausgraben, um Platz zu schaffen.
K a t j a schrieb:

Ist allerdings nicht ganz klar, ob eine Nutzungsänderung vorliegt. Gibt's eventuell ein Abrisshaus auf dem Grundstück? Ab davon, was spricht denn gegen eine Hecke? Die sieht doch auf jeden Fall besser aus, als ein alter Maschendrahtzaun.

Es war vorher Gartenfläche mit einer gemauerten Garage, in der zuletzt der Rasentraktor und Gartengeräte gelagert waren.
Nach der Teilung hat der Vermesser es als Bauland eintragen lassen. Die Garage ist ebenfalls in den Unterlagen vermerkt.

Das Grundstück liegt mitten in einem Dorf. Die meisten Nachbarn haben nur einen Zaun ohne Hecke. Man bleibt quasi an jeder Ecke stehen um sich über dem Zaun hinweg mit den Nachbarn zu unterhalten. Das finden wir sehr sympatisch und würden das gerne auch so Handhaben.
Wir hätten dann hinter dem Haus einen Teil nicht einsehbaren Garten (falls wir mal ungestört sein wollen) und seitlich einen Teil, der zur Straße geht.
Neubau2022 schrieb:

Aber auch das allgemeine Fällen, ohne das eine Baufreigabe vorliegt kann von Region zu Region erschwert sein. Bei uns im Dorf gibt es z.B. eine Baumsatzung.

Das haben wir bereits abgeklärt.
Wir wollen zwei alte Tannen fällen, die fallen hier zum Glück nicht unter die Baumsatzung.
maschendrahtzaunwaldgrundstückheckebestandsschutzbäumeverbindungpfostennutzungsänderungbaufreigabebaumsatzung