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ᐅ Mitteilung über den Termin einer Gebäudeeinmessung


Erstellt am: 30.03.22 17:22

S
Strichpunkt
30.03.22 17:22
Hallo ihr Lieben,

heute flattert mir und meinem Mann jeweils ein Schreiben vom Vermessungs- und Katasteramt ins Haus für einen Termin zur Gebäudeeinmessung, den wir bitte bestätigen sollen.

Unser Haus ist Baujahr 1980 und wurde 2004 von uns gekauft. Seit wir Besitzer sind, wurde unser Haus nicht vermessen. Eigentlich dachten wir, dass das alles bereits mit der Errichtung des Hauses erledigt ist?

Jetzt ist die Aufregung natürlich groß:
- was ist der Grund für diese (Neu)Einmessung? Unter dem angegebenen Link konnte ich nichts finden. Das beigefügte Hinweisblatt geht von Neubauten aus und beschreibt hier die Rechtsgrundlage.
- kann es etwa im Zusammenhang mit der neu zu berechnenden Grundsteuer sein?
- kommen Kosten auf uns zu?
- wir haben in etwa 2005 oder 2006 eine (damals) genehmigungsfreie Blechgarage aufgestellt. Können wir im Nachgang Schwierigkeiten bekommen?

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke schon mal für eure Unterstützung.
S
seat88
30.03.22 18:22
Vielleicht ist es noch nie jemanden aufgefallen, ich meine Behörden machen auch Fehler und es wurde noch nie eingemessen. Wenn es das wurde wäre es beim Katasteramt registriert, da jetzt aber auch das Katasteramt schreibt kann dies durchaus der Fall sein. Drumrum kommst du wahrscheinlich nicht, Kosten etwa 1000 Euro.
S
Strichpunkt
30.03.22 19:52
seat88 schrieb:

Vielleicht ist es noch nie jemanden aufgefallen, ich meine Behörden machen auch Fehler und es wurde noch nie eingemessen. Wenn es das wurde wäre es beim Katasteramt registriert, da jetzt aber auch das Katasteramt schreibt kann dies durchaus der Fall sein. Drumrum kommst du wahrscheinlich nicht, Kosten etwa 1000 Euro.
Echt jetzt? Nach über 40 Jahren und dann pi mal Daumen 1.000€? 😡
Hat denn jemand anders Erfahrung mit dem Katasteramt nach so vielen Jahren? Wenn ich über das Geoportal gehe, ist unser Haus eingezeichnet.
K
KingJulien
30.03.22 19:58
Wenn ich es richtig in Kopf habe, darf das nur 5 oder 10 Jahre in Rechnung gestellt werden, dann wäre es nicht mehr euer Problem. Zumindest in Bayern. Kann mich aber auch täuschen.

Wenns um die Garage geht, sollte das deutlich weniger kosten. Das ist gestaffelt nach - nur wieder wage Erinnerungen meinerseits - Baukosten, glaub ich.
A
andimann
30.03.22 20:06
Moin,
KingJulien schrieb:

Wenn ich es richtig in Kopf habe, darf das nur 5 oder 10 Jahre in Rechnung gestellt werden, dann wäre es nicht mehr euer Problem

ist in Bayern in der Tat so. Dass kann nur die ersten 5 Jahre in Rechnung gestellt werden.

Viele Grüße,

Andreas
S
Strichpunkt
30.03.22 20:23
Kennt jemand die Regeln für RLP?
katasteramtrechnung