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ᐅ Maximale Fördermittel bei Austausch von Öl-Heizung


Erstellt am: 13.03.22 18:00

Ysop***13.03.22 19:46
taskyyy schrieb:

heisst also, ich kann maximal für 60.000€ Den Auftrag machen und bekomme dann 30.000€ zurück, so oder wie nun?

Und das beinhaltet ALLES, also, auch die potentielle, neue, Fußbodenheizung, neue Fenster, neue Dämmung etc. Für alles zusammen maximal 30.000€ ausgezahlt. Oder was nun?

Du sprachst oben nur von der Heizung. Was konkret möchtest du denn eigentlich machen? Einzelmaßnahmen (Da gibt es verschiedene) oder sanieren nach KfW Standard?
taskyyy13.03.22 19:49
Ysop*** schrieb:

Du sprachst oben nur von der Heizung. Was konkret möchtest du denn eigentlich machen? Einzelmaßnahmen (Da gibt es verschiedene) oder sanieren nach KfW Standard?

Ölheizung durch wärmepumpe austauschen, Damit, diese effizient arbeiten kann, muss eine Fußbodenheizung eingebaut und die Fenster erneuert werden. Dazu noch Dämmung hinzugefügt werden. Außerdem muss der alte Ölkessel raus.
Das muss eben alles im Rahmen des Austausches der Öl-Heizung durch die wärmepumpe geschehen.
Sir_Batman13.03.22 20:02
taskyyy schrieb:

Ölheizung durch wärmepumpe austauschen, Damit, diese effizient arbeiten kann, muss eine Fußbodenheizung eingebaut und die Fenster erneuert werden. Dazu noch Dämmung hinzugefügt werden. Außerdem muss der alte Ölkessel raus.
Das muss eben alles im Rahmen des Austausches der Öl-Heizung durch die wärmepumpe geschehen.
Für Fenster und Fassade kannst du bis zu 25% bekommen. Für die Wärmepumpe und die direkt damit in Verbindung stehenden Maßnahmen bis zu 50%. Zu letzteren gehört ua. die Entsorgung der alten Heizungsanlage, ggf. Einbau der Fußbodenheizung usw.

Das darf insgesamt natürlich mehr als 60.000€ kosten, du wirst aber eben maximal bis zu dieser Kostenhöhe subventioniert.

Beispiel:
Wärmepumpe 15.000€
Entsorgung Altanlage 1.000€
Verrohrung neu 2.000€
Fußbodenheizung 15.000€
Demontage alter Fußboden und Heizkörper 5.000€
Kleinkram 2.000€

40.000€; davon 50% Erstattung ein paar Monate nach Fertigstellung.

Fenster 20.000€ — lässt sich mit 25% subventionieren.
Fassade 25.000€— in diesem Jahr dann nicht mehr über Bafa förderfähig, da Kostendeckel überschritten.


Die Fassade könntest du nun ein Jahr schieben und einen neuen Antrag stellen. Meiner Meinung nach gilt dann wieder 60.000€ als Betragsdeckel.
Oder du machst hier erhöhte Abschreibung geltend und holst dir ein wenig was von der Steuer zurück. Geht auch.
taskyyy13.03.22 20:11
Sir_Batman schrieb:

Für Fenster und Fassade kannst du bis zu 25% bekommen. Für die Wärmepumpe und die direkt damit in Verbindung stehenden Maßnahmen bis zu 50%. Zu letzteren gehört ua. die Entsorgung der alten Heizungsanlage, ggf. Einbau der Fußbodenheizung usw.

Das darf insgesamt natürlich mehr als 60.000€ kosten, du wirst aber eben maximal bis zu dieser Kostenhöhe subventioniert.

Beispiel:
Wärmepumpe 15.000€
Entsorgung Altanlage 1.000€
Verrohrung neu 2.000€
Fußbodenheizung 15.000€
Demontage alter Fußboden und Heizkörper 5.000€
Kleinkram 2.000€

40.000€; davon 50% Erstattung ein paar Monate nach Fertigstellung.

Fenster 20.000€ — lässt sich mit 25% subventionieren.
Fassade 25.000€— in diesem Jahr dann nicht mehr über Bafa förderfähig, da Kostendeckel überschritten.


Die Fassade könntest du nun ein Jahr schieben und einen neuen Antrag stellen. Meiner Meinung nach gilt dann wieder 60.000€ als Betragsdeckel.
Oder du machst hier erhöhte Abschreibung geltend und holst dir ein wenig was von der Steuer zurück. Geht auch.

ok, perfekt. Also mit dem sanierungsfahrplan hat man ohnehin 15 Jahre Zeit, also einfach alles zeitlich strecken.

vielen Danke, Batman.
Sir_Batman13.03.22 20:19
taskyyy schrieb:

ok, perfekt. Also mit dem sanierungsfahrplan hat man ohnehin 15 Jahre Zeit, also einfach alles zeitlich strecken.

vielen Danke, Batman.
Mit zwei Risiken:

1. Das Programm wird gestoppt.
2. Meine Aussage, dass es im nächsten Jahr wieder neu auf 60.000 EUR gedeckelt wird, ist nicht korrekt. Vielleicht kann das jemand hier bestätigen oder widerlegen.
Sir_Batman13.03.22 20:20
…eventuell habt ihr ne Einliegerwohnung? Dann wären es zwei Wohneinheiten ;-)

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