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ᐅ Anpassung Flächennutzungsplan - Auswirkungen für Grundstückseigentümer


Erstellt am: 16.02.22 17:28

Bauer12316.02.22 17:28
Hallo,

folgende Situation: Wir besitzen ein Grundstück nahe der Bebauungsgrenze, ein Freizeit- oder Gartengrundstück welches auch entsprechend genutzt wird. Das Grundstück grenzt östlich und südlich an Wohngebiet, nördlich an die Ortsdurchfahrtstraße.

Der westlich angrenzende Eigentümer, ebenfalls im Besitz eines solchen Grundstücks, hat bei der Stadt/Gemeinde angefragt, den Flächennutzungsplan für sein Grundstück dahingehend anzupassen, dass sein Grundstück bebaut werden kann. Er beabsichtigt den Verkauf als Baugrund. Die Erschließung dürfte kein Problem darstellen, da direkt an der Straße gelegen (Strom/Abwasser/Zufahrt).

Folgende Fragen ergeben sich für mich:
Wie ist der Ablauf innerhalb der Verwaltung?
Trifft dies auch automatisch auf unser Grundstück zu?
Was kommt auf mich als Grundstückseigentümer zu? (Allg. Kosten, erhöhte Grundsteuer, usw.)
Eine Bebauung unsererseits ist zur Zeit nicht beabsichtigt, langfristig gesehen eine Option.
11ant16.02.22 18:15
Bauer123 schrieb:

Wir besitzen ein Grundstück nahe der Bebauungsgrenze, ein Freizeit- oder Gartengrundstück welches auch entsprechend genutzt wird. Das Grundstück grenzt östlich und südlich an Wohngebiet, nördlich an die Ortsdurchfahrtstraße.
Der westlich angrenzende Eigentümer, ebenfalls im Besitz eines solchen Grundstücks, hat bei der Stadt/Gemeinde angefragt, den Flächennutzungsplan für sein Grundstück dahingehend anzupassen, dass sein Grundstück bebaut werden kann. Er beabsichtigt den Verkauf als Baugrund.
Ich deute die Schilderung so, daß Dein Grundstück zwischen dem Wohngebiet und dem Nachbargrundstück liegt, welches in das Wohngebiet einzubeziehen begehrt wird.
Bauer123 schrieb:

Wie ist der Ablauf innerhalb der Verwaltung?
Trifft dies auch automatisch auf unser Grundstück zu?
Was kommt auf mich als Grundstückseigentümer zu? (Allg. Kosten, erhöhte Grundsteuer, usw.)
Die Gemeindeverwaltung wird wohl beim Landkreis anklopfen müssen, den Baulandbereich in den jetzigen Gartenlandbereich ausweiten zu wollen. Danach kann sie den Bebauungsplan ins Änderungsverfahren geben, dessen räumlichen Geltungsbereich zu erweitern. Dein Grundstück (wenn ich recht verstand, daß es dazwischen läge) wird dann ebenfalls Bauland. Bei unveränderter Nutzung als Gartengrundstück sehe ich für Dich steuerlich keine Änderung. Wohl jedoch wirst Du zu Anliegergebühren mit herangezogen werden, wenn die Straße entsprechend verlängert wird. Auch Kehrgebühren für den Bürgersteig vor Deinem Garten wird man von Dir erheben wollen. Beim Bebauungsplanänderungsverfahren bist Du natürlich zu beteiligen und zu Einwänden berechtigt. Daß wegen Deiner Unlust das Vorhaben kippte, bedeutet das allerdings nicht. Potentiell erführe Dein Grundstück natürlich auch eine Wertsteigerung. Insofern wäre wohl unangemessen, dem Nachbarn darüber böse zu sein, daß Dir das nun in Bälde Gebührenlasten einträgt. Du kannst ja schon´mal sparen, die Bescheide werden nicht vor 2023 kommen.
altoderneu16.02.22 18:34
Bauer123 schrieb:
Der westlich angrenzende Eigentümer, ..., hat bei der Stadt/Gemeinde angefragt, den Flächennutzungsplan ... anzupassen, dass sein Grundstück bebaut werden kann. Er beabsichtigt den Verkauf als Baugrund. ...

...
Was kommt auf mich als Grundstückseigentümer zu? (Allg. Kosten, erhöhte Grundsteuer, usw.)
Eine Bebauung unsererseits ist zur Zeit nicht beabsichtigt, langfristig gesehen eine Option.

ich sehe zwei sinnvolle Handlungsoptionen:

- wenn LANGFRISTIG potentiell Bedarf an Bauland absehbar ist: freuen, dass ein anderer das durchkämpft

blöd wenn Du in 15 Jahren bauen willst - und DANN wegen es-steht-schon-ein-Dutzend-70er Jahre-Häuser-leer-diese-bitte-erst-mal-sanieren kein neues Bauland ausgewiesen wird!

- wenn Du DAUERHAFT ein Freizeitgrundstück willst ein neues (billiges) suchen, und das Bauland teuer verkaufen!
sollte doch ein ordentlicher fünfstelliger Gewinn drin sein?
Bauer12317.02.22 10:45
danke für deine Ausführungen.

Korrekt, unser Grundstück liegt direkt dazwischen. Ich deute es jetzt mal so, dass man im Fall der Fälle auf uns als Grundstückseigentümer zukommen wird.

Eine Straßenverlängerung sehe ich nicht als erforderlich. Die Straße nördlich ist eine Kreisstraße und das/die Grundstücke grenzen direkt daran.

Definiere Unlust? Generell habe ich überhaupt nichts dagegen und bin dem Nachbarn auch „nicht böse“. Daher bin ich auch bei : haben ist besser als brauchen.
Mich interessiert im Wesentlichen, ob durch die Umwidmung zu Bauland Gebühren für das Verfahren entstehen sowie mögliche Folgekosten.
Benutzer20017.02.22 11:06
Bauer123 schrieb:

Mich interessiert im Wesentlichen, ob durch die Umwidmung zu Bauland Gebühren für das Verfahren entstehen sowie mögliche Folgekosten.
Zumindest drohen höhere Folgekosten. Bisher vielleicht Grundsteuer A, später dann Grundsteuer B oder sogar C.

Infotext über Grundsteuerkategorien A, B und die neue Kategorie C ab 2025.
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