ᐅ Unterschrift für Bauvorhaben der Nachbarin
Erstellt am: 10.02.22 08:15
launy1010.02.22 08:15
Hallo!
Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet mit gültigem Bebauungsplan gekauft. Nun hat uns unsere zukünftige Nachbarin kontaktiert, da sie für ihr Bauvorhaben von uns gerne eine Unterschrift hätte.
Soweit ich informiert bin, sollte das eigentlich nicht notwendig sein, da bei Einhaltung aller Vorschriften des B-plans ein Freistellungsverfahren durchgeführt werden sollte. Wir finden es dennoch toll, dass wir Einblicke in die Pläne bekommen und würden das mit unseren Nachbarn genau so machen wollen.
Nun wollen wir aber vermeiden, dass wir durch unsere Unterschrift irgendetwas genehmigen, was nachteilig für uns ist (Abstandsflächen uvm). Auf der anderen Seite wollen wir den Kontakt zur Nachbarin nicht gefährden, indem wir uns stur stellen.
Worauf sollten wir also vor Unterschrift achten? (Bundesland Bayern)
Danke!
Wir haben ein Grundstück in einem Neubaugebiet mit gültigem Bebauungsplan gekauft. Nun hat uns unsere zukünftige Nachbarin kontaktiert, da sie für ihr Bauvorhaben von uns gerne eine Unterschrift hätte.
Soweit ich informiert bin, sollte das eigentlich nicht notwendig sein, da bei Einhaltung aller Vorschriften des B-plans ein Freistellungsverfahren durchgeführt werden sollte. Wir finden es dennoch toll, dass wir Einblicke in die Pläne bekommen und würden das mit unseren Nachbarn genau so machen wollen.
Nun wollen wir aber vermeiden, dass wir durch unsere Unterschrift irgendetwas genehmigen, was nachteilig für uns ist (Abstandsflächen uvm). Auf der anderen Seite wollen wir den Kontakt zur Nachbarin nicht gefährden, indem wir uns stur stellen.
Worauf sollten wir also vor Unterschrift achten? (Bundesland Bayern)
Danke!
kati133710.02.22 08:18
Das kommt halt stark drauf an, was auf dem Papier draufsteht, das ihr unterschreiben sollt. 😉
launy1010.02.22 08:19
kati1337 schrieb:
Das kommt halt stark drauf an, was auf dem Papier draufsteht, das ihr unterschreiben sollt. 😉Ich nehme an, du spielst darauf an, ob oben fett "FREISTELLER" oder "Bauantrag" steht? 😀
Das Dokument habe ich noch nicht vorliegen, möchte mich aber schon mal mental vorbereiten. 😉
WilderSueden10.02.22 08:40
Auch bei Kenntnisgabeverfahren kann man sich die Unterschriften der Nachbarn abholen. Dann muss man nicht 4 Wochen warten sondern nur 2 Wochen
lastdrop10.02.22 09:03
Ich wäre da zurückhaltend etwas zu unterschreiben, wenn meine Unterschrift nicht nötig ist. Was habe ich davon? Oder wird die Nachbarin Euch einen Architekten und Rechtsanwalt bezahlen, der die Dokumente prüft und bewertet?
Das hat auch m.E. nichts mit "Kontakt gefährden" oder "stur stellen zu tun".
Das Gleich würde ich auch gegen mich selbst gelten lassen.
Das hat auch m.E. nichts mit "Kontakt gefährden" oder "stur stellen zu tun".
Das Gleich würde ich auch gegen mich selbst gelten lassen.
Nemesis10.02.22 09:31
lastdrop schrieb:
Ich wäre da zurückhaltend etwas zu unterschreiben, wenn meine Unterschrift nicht nötig ist. Was habe ich davon? Oder wird die Nachbarin Euch einen Architekten und Rechtsanwalt bezahlen, der die Dokumente prüft und bewertet?
Das hat auch m.E. nichts mit "Kontakt gefährden" oder "stur stellen zu tun".
Das Gleich würde ich auch gegen mich selbst gelten lassen.Man muss nicht gleich immer schwere Geschütze auffahren oder den Belzebub an die Wand malen.
Man schaut über den i.d.R. recht übersichtlichen Wisch und sieht um was es geht, wenn da nix verrücktes steht unterschreibt man weil nachher dann ohnehin so gebaut wird, man seinem zukünftigen Nachbarn aber ein paar Wochen Wartezeit schenkt, sowas vergessen die Leute auch im Positiven mal nicht...
Wir mussten es genau so machen und waren froh über die Leute die das unterschrieben haben weil es unsere Bauzeit um 3-4 Wochen verkürzt hat.
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