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ᐅ Terrassendach / Carport Luftüberstand zum Nachbarn 2 cm


Erstellt am: 06.11.13 12:29

HilfeHilfe02.12.13 08:04
Mich würde interessieren wie hier der Stand ist
Hilaria17.12.13 14:17
Stand der Dinge.
Es ging also nicht so glimpflich ab, wie hier angenommen wurde.
Die L Steine stehen nicht auf unserem Grund.
Der Carportbauer sieht die Bauherren in der Pflicht. Ihn ginge das nichts an, war die 1. Aussage.
@Dirk Gräfe, der Carport / Terrassendachbauer hat sehr wohl sehr ausgeklügeltes Gerät und auch festgestellt, dass das Dach länger ist, als bestellt. Nichtsdestotrotz hätten wir als Bauherren das Bauwerk so eben nicht abnehmen dürfen.

aktueller Stand:
Nachbar pocht - mit Anwalt - auf Rückbau. Carportfirma hat aus reinen "Kulanzgründen" den Rückbau angeboten, allerdings übernimmt sie nur 50% der Kosten, den Rest müssen wir tragen. Wir werden das so schlucken, denn irgendwie bringt uns dieses Haus kein Glück. Wir haben schon das nächste Problem an der Backe ->siehe neuer Strang.

Langsam frag ich mich wirklich, haben wir einfach Pech? Im Gegensatz zu unseren Bekannten, habe ich mich wirklich sehr gekümmert, informiert und auch kontrolliert (sonst wären noch viele andere Dinge verkehrt in und um unser Haus). Die anderen waren z.T. nie auf ihren Baustellen und es ist alles Friede, Freude, Eierkuchen.

Grüße
Hilaria
DG17.12.13 15:42
Hilaria schrieb:
Stand der Dinge.
Es ging also nicht so glimpflich ab, wie hier angenommen wurde.
Die L Steine stehen nicht auf unserem Grund.
Der Carportbauer sieht die Bauherren in der Pflicht. Ihn ginge das nichts an, war die 1. Aussage.
@Dirk Gräfe, der Carport / Terrassendachbauer hat sehr wohl sehr ausgeklügeltes Gerät und auch festgestellt, dass das Dach länger ist, als bestellt. Nichtsdestotrotz hätten wir als Bauherren das Bauwerk so eben nicht abnehmen dürfen.

Der Carportbauer ist weder vom Vermessungsamt noch Feldgeschworener, insofern die Frage: wer hat die Grenze in die Örtlichkeit übertragen und die Grenzsteine kontrolliert? Das kann der Carportbauer nicht. Und selbst wenn er es kann, darf er es nicht. Offen ist also immer noch die Frage, ob überhaupt ein Überbau besteht. Wenn gar kein Überbau besteht, bist Du den ganzen Ärger aber mit einem Schlag los, deswegen reite ich da jetzt mal ein bisschen darauf rum. MfG Dirk Grafe
Bauexperte18.12.13 13:19
Hallo,
Hilaria schrieb:

Der Carportbauer sieht die Bauherren in der Pflicht. Ihn ginge das nichts an, war die 1. Aussage.
Das ist - ausgehend von "normalen" Randbedingungen so nicht richtig. Jedoch dies ...
Hilaria schrieb:

... der Carport / Terrassendachbauer hat sehr wohl sehr ausgeklügeltes Gerät und auch festgestellt, dass das Dach länger ist, als bestellt. Nichtsdestotrotz hätten wir als Bauherren das Bauwerk so eben nicht abnehmen dürfen.
verkompliziert die Angelegenheit nicht unwesentlich, weil Ihr den Carport genau so abgenommen habt, wie geliefert. Die Frage, welche es zu klären gilt: hat der Lieferant Dich über die Konsequenzen bzgl. des längeren Daches und damit der Grenzverletzung informiert? Wenn nicht, kannst Du das auch beweisen?

Und weiters - wer hat das Schnürgerüst für den Carports gezogen? In Deutschland läuft kaum etwas ohne Vermesser - oder ist der Carport bereits Teil des Bauantrages gewesen und im Vorabzug Lageplan sind die Messpunkte benannt? Wenn ich mich richtig erinnere, braucht es in Bayern "nur dann" einen Bauantrag für eine Garage oder Carport, wenn diese zeitnah zum BV selbst entstehen.
Hilaria schrieb:

aktueller Stand:
Nachbar pocht - mit Anwalt - auf Rückbau. Carportfirma hat aus reinen "Kulanzgründen" den Rückbau angeboten, allerdings übernimmt sie nur 50% der Kosten, den Rest müssen wir tragen. Wir werden das so schlucken, denn irgendwie bringt uns dieses Haus kein Glück.
Ich bin kein Freund von Klagen, wie Du sicher weißt. Andererseits - selbst wenn ein Richter einen schlechten Tag erwischt - so viel Aufwand für 2 cm erscheinen sicher auch einem schlecht gelaunten Richter als unverhältnismäßig. Ich bin relativ sicher, daß dies auch dem gegnerischen Anwalt bewußt ist und er seinen Mandanten diesbezüglich aufgeklärt hat. Sie werden es höchstwahrscheinlich darauf ankommen lassen wollen.

Bevor Du die Kröte schluckst - nimm ca. € 200,00 in die Hand und sprich mit einem RA Deines Vertrauens (Schwerpunkt Baurecht) über Deinen Fall. Ich bin mir wirklich nicht sicher, daß das Recht auf Seiten des Lieferanten des Carports steht. Btw. kannst Du diese Beratung auch mit Deinem Problem in Sachen plankonformer Ausführung verbinden.
Hilaria schrieb:

Langsam frag ich mich wirklich, haben wir einfach Pech? Im Gegensatz zu unseren Bekannten, habe ich mich wirklich sehr gekümmert, informiert und auch kontrolliert (sonst wären noch viele andere Dinge verkehrt in und um unser Haus). Die anderen waren z.T. nie auf ihren Baustellen und es ist alles Friede, Freude, Eierkuchen.
So, wie es "Montagsautos" gibt, gibt es auch Baustellen, wo von Beginn bis Ende der Wurm drin steckt. Woran es liegt ... wer weiß das schon; wahrscheinlich ist es ein Mix aus Vielem.

Grüße, Bauexperte
Hilaria19.12.13 15:06
Wastl, das hilft mir nicht.

Nein Bauexperte, bereits unmittelbar als das Terrassendach stand, wurde festgestellt, dass es zu lang war. Wir haben sofort den Menschen kontaktiert bzw. die Monteure. Abgenommen haben wir es also in dem Sinne nicht. Was hätten wir an diesem Tag tun sollen?

Am nächsten Tag kam bereits der Carportmensch und wollte ein Gespräch mit dem Nachbarn, dieser ist zu keinerlei Zugeständnis bereit. Die Carportfirma auch nicht, obwohl sie eingeräumt hat, dass es zu lang ist. Was soll das also?
Mein Mann will einen Rechtsstreit umgehen und hat nun in die 50 50 Lösung eingewilligt, ich jedenfalls bin stinkesauer und würde nie wieder diese Firma beauftragen und auch niemals empfehlen. Zumal im Auftrag direkt stand: Grenzbebauung, Grenzstein -2 cm . Feinaufmaß vom Techniker vor Ort.

Aber egal. So isses, die Nachbarn sind bei mir durch, der Carportbauer auch.
Umgebaut wird aus Temperaturgründen erst im Frühjahr.

Gruß Hilaria

@Bauexperte, ja, mittlerweile denke ich auch, wir haben eine Montagsbaustelle, denn wir haben noch mehrere nette Sachen bzgl. Stadt und Gewährleistung. Auf Mängel hat unser BU seit 3 Monaten trotz Fristsetzung nicht reagiert. Mein Mann ist einfach zu weich. Wenn sich im Neuen Jahr nichts tut, hol ich zum Rundumschlag aus.
DG19.12.13 23:14
Hilaria schrieb:


Am nächsten Tag kam bereits der Carportmensch und wollte ein Gespräch mit dem Nachbarn, dieser ist zu keinerlei Zugeständnis bereit. Die Carportfirma auch nicht, obwohl sie eingeräumt hat, dass es zu lang ist. Was soll das also?
Mein Mann will einen Rechtsstreit umgehen und hat nun in die 50 50 Lösung eingewilligt, ich jedenfalls bin stinkesauer und würde nie wieder diese Firma beauftragen und auch niemals empfehlen. Zumal im Auftrag direkt stand: Grenzbebauung, Grenzstein -2 cm . Feinaufmaß vom Techniker vor Ort.

Aber egal. So isses, die Nachbarn sind bei mir durch, der Carportbauer auch.
Umgebaut wird aus Temperaturgründen erst im Frühjahr.

Ok, ich bin da hart und reite so lange darauf rum, bis es verstanden ist.

1. In Bayern obliegt die Feststellung/Überprüfung von Grenzen einzig und allein den staatlichen Vermessungsämtern bzw. den Feldgeschworenen. Soweit ich Deinen Ausführungen entnehmen kann, war kein Vermessungsamt/Feldgeschworener vor Ort - ergo ist die tatsächliche Lage der Grenze unklar. Selbst wenn Grenzsteine gefunden wurden oder sichtbar sind, ist das kein hinreichendes Kriterium. Grenzsteine können von der Sollkoordinate selbst im Koordinatenkataster bis zu 3cm (Wert für NRW - wird in BY ähnlich sein) örtlich abweichen, in älteren Baugebieten mit schlechterer Katasterqualität auch noch mehr. Wenn von den Grenzsteinen nur die Köpfe zu sehen sind, ist auch nicht sofort ersichtlich, ob und wie weit sie schief stehen, was in bereits bebauten Gebieten oft vorkommt, weil die Steine bei Baumaßnahmen eingemauert und/oder beschädigt, verrückt etc. werden. Das, was der Carportbauer da macht/behauptet, ist - naja, wie sagt man das jetzt mit dem gebührenden Respekt - allerbestenfalls ... fahrlässig.

2. Selbst wenn der Überstand festgestellt werden sollte und tatsächlich 2cm auf einem Teilstück des Daches in des Nachbarn Grundstück ragen, ist das immer noch ein Mangel, den man mal ertragen muss. Kein Richter in D wird wg. so einem Firlefanz einen Rückbau anordnen, ansonsten werden in D morgen die Motorsägen knapp.

Also: ganz ruhig durchatmen, den Nachbarn Nachbar sein lassen und Klage abwarten. Klage wird nicht kommen; wenn Klage kommt doch, RA für Baurecht einschalten und den Carportbauer auf 100% Schaden verklagen. Wenn der Kollege nämlich behauptet, er könnte eine Grenze auf unter 2cm genau in die Örtlichkeit übertragen (was er ja tut, mit seinem "Techniker-Feinaufmaß), dann sollte er beten, dass er dafür 'ne Berufshaftpflichtversicherung hat, die in solchen Fällen zahlt. Die kriegt der aber nirgendwo in D und das ist genau der Grund, warum der sich mit Händen und Füßen wehrt - den Schaden wird seine normale Versicherung nämlich vermutlich mit der Begründung ablehnen, dass er sich für die Installation/Bemaßung in Grenznähe einen Feldgeschworenen oder das Vermessungsamt hätte hinzuziehen müssen. Weil er - und ich wiederhole mich da gern - für die Kontrolle der Grenze resp. der Grenzsteine unbefugt ist.

MfG
Dirk Grafe
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