ᐅ KfW Förderzusage - Änderungen am Haus danach möglich?
Erstellt am: 29.01.22 10:21
WilderSueden02.02.22 22:45
Bei der Kreditvariante stehen diverse Termine im Vertrag zu denen geprüft wird ob alle Unterlagen vorliegen (=3 Monate vorher einreichen) und dann wird ausgezahlt. Erster Termin ist 2 Jahre nach Vertragsbeginn.
Ich nehme an dass das bei der Zuschussvariante ähnlich läuft. Verwenden darfst du den dann für alles: Urlaub, neues Auto, Garage, Sondertilgung,...
Ich nehme an dass das bei der Zuschussvariante ähnlich läuft. Verwenden darfst du den dann für alles: Urlaub, neues Auto, Garage, Sondertilgung,...
HoisleBauer2202.02.22 22:47
HoisleBauer22 schrieb:
Eine weitere Frage wäre dann: Muss ich bei der KfW die Neuberechnung dann melden? Steht das irgendwo?Habe das nun doch gefunden:"Die KfW ist im Zuge des Nachweises der Vorhabensdurchführung darüber zu unterrichten, wenn sich das Vorhaben
geändert hat oder wenn sich andere, aus dem jeweiligen Produktmerkblatt ersichtliche förderrelevante Parameter geändert haben." (S. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beantragung und Vergabe von Zuschussprodukten der KfW über das
KfW-Zuschussportal)
WilderSueden schrieb:
Ich nehme an dass das bei der Zuschussvariante ähnlich läuft. Nicht ganz...:"Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) auf das Konto des Zuschussempfängers. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats." (S. 11 Infoblatt Antragstellung BEG Wohngebäude Zuschuss Effizienzhaus 461)
parcus05.02.22 12:39
Die "Bestätigung nach Durchführung" ist die entscheidende Bestätigung und kann von der Bestätigung zum Antrag (BZA) abweichen.
Das hatte ich schon oft bei Sanierungen, selbst einen KfW-Haus-Wechsel, weil das Gebäude zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Es gibt auch Energieberaterwechsel und folgend andere Ansätze.
Das hatte ich schon oft bei Sanierungen, selbst einen KfW-Haus-Wechsel, weil das Gebäude zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Es gibt auch Energieberaterwechsel und folgend andere Ansätze.
Zipfel_2105.02.22 12:58
parcus schrieb:
Die "Bestätigung nach Durchführung" ist die entscheidende Bestätigung und kann von der Bestätigung zum Antrag (BZA) abweichen.
Das hatte ich schon oft bei Sanierungen, selbst einen KfW-Haus-Wechsel, weil das Gebäude zwischenzeitlich unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Es gibt auch Energieberaterwechsel und folgend andere Ansätze.Was kosten den die Energieberater /Baubegleitung? wieviel muss man da von dem Zuschuss abziehen für den Berater?Tassimat05.02.22 14:15
Das hatten wir doch alles schonmal. Sowohl die Frage als auch die Antwort.
Also nochmal: Geh mal mit 5.000€ in Rennen, 50% bekommst du zusätzlich erstattet durch ein gesondertes KfW-Programm.
Ansonsten, frage doch deinen Bauträger!
Also nochmal: Geh mal mit 5.000€ in Rennen, 50% bekommst du zusätzlich erstattet durch ein gesondertes KfW-Programm.
Ansonsten, frage doch deinen Bauträger!
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