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ᐅ Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden


Erstellt am: 04.01.21 14:44

Hausbau081528.11.21 17:10
Die Beweise für die Schlechtleistung hat er selbst geliefert und liegen mir schriftlich vor. Zur Bezahlung seiner Forderung hat er einen Festsetzungsantrag sowie gleichzeitig einen Mahnbescheid bei 2 verschiedenen Gerichten beantragt. Dies ist nicht gerade üblich und hat bei Gericht keinen guten Eindruck hinterlassen. Beides konnte er nicht durchsetzen. Den Festsetzungsantrag hat er wieder zurücknehmen müssen.
Es ist also nicht mal ausgeschlossen, dass ich selbst das 1. nicht verliere. Ich konnte/wollte ihn aber nicht verklagen, weil ich dann die Gerichtskosten für den hohen Streitwert hätte bezahlen müssen, also haben wir gehofft und gewartet, dass er dies tut.
Der Dezember wird überaus spannend. Einzug meiner Tochter, Gerichtstermin 1 als Beklagte gegen Ex-Anwalt und Gerichtstermin 2 als Zeugin im Prozess wegen schwerer Körperverletzung meines 1. GUs. Wer macht denn nur sowas? Ich freue mich schon, ihn wieder zu sehen.
Tom197828.11.21 17:51
Hausbau0815 schrieb:

Gerichtstermin 2 als Zeugin im Prozess wegen schwerer Körperverletzung meines 1. GUs. Wer macht denn nur sowas? Ich freue mich schon, ihn wieder zu sehen.

Habe ich was überlesen? (Mehr Wörter)
Hausbau081528.11.21 18:04
Tom1978 schrieb:

Habe ich was überlesen? (Mehr Wörter)
Ich habe eine Vorladung bekommen, um als Zeugin in einem Gerichtstermin auszusagen, bei dem ein SUB des 1. GU der schweren Körperverletzung seines Auftraggebers, also meinem 1. GU angeklagt ist. So besser?
Tom197828.11.21 18:09
Hausbau0815 schrieb:

Ich habe eine Vorladung bekommen, um als Zeugin in einem Gerichtstermin auszusagen, bei dem ein SUB des 1. GU der schweren Körperverletzung seines Auftraggebers, also meinem 1. GU angeklagt ist. So besser?

Kann man aus dem ganzen nicht irgendeine Baupfusch-Sendung machen? Genug Material hast Du ja...
Tassimat28.11.21 18:22
Hausbau0815 schrieb:

Ich würde sagen, wir diskutieren das in meinem Thread weiter, um hier nicht weiter vom Thema abzukommen.
Eigentlich wollte ich mich etwas zurückahlten, aber dein Angebot möchte ich trotzdem gerne annehmen.
Hausbau0815 schrieb:

Das ist ja der Trick bei der Sache. Wir haben ihn Klage einreichen lassen. Sein Streitwert liegt bei 1.600 €! Also nur Amtsgericht und keine Anwaltspflichts.

Deine Gegenklage hat aber einen Streitwert von über 100.000€. Damit liegt doch die sachliche Zuständigkeit beim Landgericht mit entsprechender Antwaltspflicht usw. Entweder du wirst also weitergeleitet, oder deine Gegenklage wird abgelehnt. Paragraph §506 ZPO wäre hier interessant.

Oder sehe ich das komplett falsch?
Hausbau081528.11.21 20:25
Tom1978 schrieb:

Kann man aus dem ganzen nicht irgendeine Baupfusch-Sendung machen? Genug Material hast Du ja...
Ich denke, irgendwann schreibe ich ein Buch darüber. Das Fernsehen kommt mir nicht ins Haus (Nicht, dass die noch die Leichen in meinem Keller finden, die ich dort einbetoniert habe.)
gerichtsterminstreitwert