ᐅ Risikolebensversicherung trotz Vorerkrankung möglich?
Erstellt am: 01.11.21 15:46
jabri0909.11.21 19:48
Bei der Konstellation auf jeden Fall einen Makler einschalten, der ggfs auch anonyme Voranfragen stellen kann. Bei den Anbietern mit vereinfachten Gesundheitsfragen muss teilweise angegeben werden, ob es bereits abgelehnte Anträge aus den letzten 12 (oder mehr) Monaten gegeben hat.
Nemesis09.11.21 20:03
Pumacki schrieb:
Bei der Württ. ist der Beitrag afaik konstant, bei der Cosmos würde der Beitrag im Laufe der Jahre ansteigen um dann später wieder zu fallen.Du scheinst mich nicht richtig verstanden zu haben, du sollst die Versicherungssumme fallend analog zur kleiner werdenden Kreditsumme wählen, das drückt den Beitrag.
Snowy3611.11.21 17:32
Er scheint es sowieso nicht verstehen zu wollen : bitte einen Makler suchen der anonym anfragt … du hast jetzt alles nur schlimmer gemacht mit deinen Anfragen und Ablehnungen …
HilfeHilfe12.11.21 05:42
Snowy36 schrieb:
Er scheint es sowieso nicht verstehen zu wollen : bitte einen Makler suchen der anonym anfragt … du hast jetzt alles nur schlimmer gemacht mit deinen Anfragen und Ablehnungen …korrekt. Was viele nicht wissen das die Versicherungen Datenbanken haben und sich austauschen ! Macht auch Sinn damit man die faulen Eier rausfischt
mayglow12.11.21 11:52
HilfeHilfe schrieb:
korrekt. Was viele nicht wissen das die Versicherungen Datenbanken haben und sich austauschen ! Macht auch Sinn damit man die faulen Eier rausfischtIch würde nach DSGVO aber davon ausgehen, dass die darüber informieren müssen und dass du das auch bei ihnen auch anfragen kannst, falls du etwas übersehen hast. So ganz ohne weiteres geht sowas nicht. Insbesondere die Gesundheitsinfos würde ich als besonders schützenswert einschätzen die werden sicher nicht im Detail weitergegeben. (Ggf das Ergebnis der Anfrage, also nur ein "wurde abgelehnt", aber auch das sollte sich herausfinden lassen) was man dann tut, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist (also am eigenen Namen bspw steht wurde 4mal abgelehnt, von a,b,c,d), weiß ich aber auch nicht genauTolentino12.11.21 14:44
Die dürfen dank DSGVO mit Sicherheit nicht mal sagen, dass er angefragt hat, sofern Sie das im Rahmen der Anfrage nicht weitergeben müssen.
Das Problem wird eher sein, nachzuweisen, dass sie es getan haben. Und dann hat er immer noch keine Versicherung.
Das Problem wird eher sein, nachzuweisen, dass sie es getan haben. Und dann hat er immer noch keine Versicherung.
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