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ᐅ Baufinanzierung Ausfall und Schicksalsschläge


Erstellt am: 16.09.21 16:51

Musketier22.09.21 11:28
haydee schrieb:

Evlt. kommt euch die Getrennte Veranlagung günstiger.
Definitiv nicht, da dann der Mann einen viel höheren Steuersatz auf sein Einkommen anzuwenden hat, weil der Grenzsteuersatz deutlich höher ist. Zusätzlich würde bei ihr dann der Grundfreibetrag "verschenkt".


3/5 oder 4/4 ist die Frage, ob man lieber laufend mehr haben möchte und eine Nachzahlung riskiert, oder ob man laufend zu viel vorauszahlt und eine Erstattung bekommt. Wenn man jetzt von 1 Jahr Krankheit ausgehen würde, könnte man mit 3/5 jetzt mehr haben und hätte die Nachzahlung in Zeiten, wo dann wieder gearbeitet wird. Zieht sich die Krankheit länger und hat dann vielleicht Wiedereingliederung oder ähnliches, dann ist so eine Nachzahlung natürlich unpraktisch. Wenn man aber 2-3T€ vorsorglich für eine Nachzahlung beiseite legt, kann man aus meiner Sicht auch auf 3/5 gehen.

Einsparpotentiale bieten sich z.B. bei der KFZ Versicherung, wenn man nicht mehr so viele Kilometer zur Arbeit fährt
haydee22.09.21 12:10
Nicht unbedingt. Ohne Progressionsvorbehalt ist Zusammenveranlagung günstiger, da der Grenzsteuersatz niedriger. Allerdings wirkt sich der Progressionsvorbehalt bei getrennter Veranlagung nur auf die EF aus. Es kann sein, dass bei getrennter Veranlagung insgesamt eine niedrige Steuerlast rauskommt. Der Grundfreibetrag EF ist nicht verschenkt, da sie dieses Jahr 9,5 Monate regulär gearbeitet hat und wenn alles gut geht, wird sie nächstes Jahr wieder arbeiten können.

Muss ausprobiert werden und bei Elster in 5 Minuten erledigt.
Winniefred22.09.21 12:25
Jetzt wurde der Threadtitel geändert und auch noch mit Rechtschreibfehler drin....
Musketier22.09.21 12:28
haydee schrieb:

Nicht unbedingt. Ohne Progressionsvorbehalt ist Zusammenveranlagung günstiger, da der Grenzsteuersatz niedriger. Allerdings wirkt sich der Progressionsvorbehalt bei getrennter Veranlagung nur auf die EF aus. Es kann sein, dass bei getrennter Veranlagung insgesamt eine niedrige Steuerlast rauskommt. Der Grundfreibetrag EF ist nicht verschenkt, da sie dieses Jahr 9,5 Monate regulär gearbeitet hat und wenn alles gut geht, wird sie nächstes Jahr wieder arbeiten können.
Du hast einen Denkfehler, aber der wird damit:
haydee schrieb:

Muss ausprobiert werden und bei Elster in 5 Minuten erledigt.
recht schnell sichtbar.
haydee22.09.21 13:17
Erkläre es mir bitte?
Winniefred schrieb:

Jetzt wurde der Threadtitel geändert und auch noch mit Rechtschreibfehler drin....
Ich war es nicht.

Schaue mal in deinen Kreditvertrag. Vielleicht könnt ihr für die nächsten Monate die Tilgung anpassen. Ich weiß die genaue Formulierung nicht mehr, jedoch ist bei uns ein Passus enthalten, dass wir unter bestimmten Voraussetzungen, wie längerer Krankengeldbezug, reduzieren dürfen.

Vermutlich wird nicht nur Verdienst wegfallen, sondern andere Ausgaben hinzu kommen. Zuzahlung, Fensterputzer, Babysitter etc
11ant22.09.21 13:45
11ant schrieb:

Eine Tarifgebundenheit kann m.W. nicht nur durch Angehörigkeit zu einem Arbeitgeberverband entstehen, sondern durchaus auch durch eine Zusicherung, wie sie von öffentlichen Gebietskörperschaften im Rahmen von Ausschreibungen oder Zuschußgewährungen gefordert wird.
Winniefred schrieb:

Würdest du mir das ins Deutsche übersetzen^^?
Klassisch entzieht sich ein Arbeitgeber der Tarifgebundenheit durch Nichtmitgliedschaft im Arbeitgeberverband - das meinst Du vermutlich mit der Bemerkung, der deinige sei nicht tarifgebunden. Die Tarifgebundenheit kann jedoch durch eine Hintertür wieder hereingekommen sein: Aufträge der öffentlichen Hand beinhalten häufig eine Verpflichtungserklärung des Bieters / Auftragnehmers, bestimmte Tarifverträge einzuhalten; auch Lohnkostenzuschüsse von Gemeinden für konfessionelle Kindergärten oder Privatschulen sind häufig damit verbunden, die betroffenen Beschäftigten nach einem bestimmten Tarif zu behandeln. Auf mündliche Nachfrage wird da häufig gelogen, daß sich die Balken biegen, der Wohlfahrtsbereich ist ein Sumpf der Schamlosen. Der Rechtssekretär der Gewerkschaft hilft Dir hier weiter. Vereinfacht gesagt: wenn Dein Arbeitgeber - ggf. in einer anderen Abteilung - auch den ex-langzeitarbeitslosen Schulzentrumshofkehrer beschäftigt, könntest Du im Tarifvertrag drin sein, auch wenn der Arbeitgeber das dreist bestreitet ;-) [deswegen haben die Wohlfahrtsmafien so gerne jede Abteilung in einer separaten gGmbH als einzelnen "Brandabschnitt", damit solche Tarifgebundenheiten nicht in die Gesamtbelegschaft hineinstrahlen, und halten die Kirchen so gerne an ihren Schwesternschaften fest]
Winniefred schrieb:

Mir ist noch eine Idee gekommen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus mit Steuern.
glaube ich.
hampshire schrieb:

Manchmal frage ich mich ob der Geldfluss nach den Gesetzen der Gravitation funktioniert...
Oder Kapillarkräfte.
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