ᐅ Grundstück mit Haus blind kaufen? Risiken?
Erstellt am: 26.08.21 09:52
Durran03.09.21 21:09
Kurz und knapp. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!"
Tassimat03.09.21 21:12
Ich würde das Abstandsproblem beim Bau-Service deiner Stadt vortragen und direkt mal deren Einschätzung erfragen.
hampshire04.09.21 13:55
Tassimat schrieb:
Ich würde das Abstandsproblem beim Bau-Service deiner Stadt vortragen und direkt mal deren Einschätzung erfragen.Vielleicht später einmal. Ich würde mir vor dem Kauf die Frage stellen, ob ich mit den vorgefundenen Abstandsgegebenheiten und dem "worst case" zufrieden sein könnte. Wenn ja, dann kaufen.Wenn man entscheidet ist es hilfreich die Abstraktionsebenen zu trennen und erst einmal einzuordnen was welche Priorität hat. Das hat den Vorteil, dass man sich von nicht entscheidungsrelevanten Details lösen kann und einen klaren Kopf behält.
kati133704.09.21 16:32
FuxxBau schrieb:
Vielen Dank für die Hinweise bis hierher.
Ein mögliches Problem ist folgendes: Wir hätten auf beiden Seiten 3m Abstand von unserem Haus bis zur Grundstücksgrenze. Der Nachbar auf der einen Seite hat selber nur 2m Abstand. 3m sind aktuell vorgeschrieben.
Habt ihr Erfahrungen mit dem Bauamt? Bekommt man so etwas dennoch genehmigt? Kann man vielleicht mit speziellen Brandschutzwänden arbeiten?Ein Arbeitskollege hat Erfahrungen mit sowas gemacht und die mussten irgendwie auf ihrer Grundstücksseite eine Last aufnehmen, so dass der fehlende Meter bei ihnen an Abstand eingehalten wird, so dass zwischen den Gebäuden weiterhin 6m Abstand gewährleistet wird. Das war aber in NDS, ich weiß nicht wie das anderswo gehandhabt wird.
FuxxBau04.09.21 16:35
Worst Case wäre kein klares ja.
Die 6m gibt es aktuell auch nicht. Der Nachbar ist ca. 2,5m weg.
Die 6m gibt es aktuell auch nicht. Der Nachbar ist ca. 2,5m weg.
kurzy11.09.21 09:42
kati1337 schrieb:
Ein Arbeitskollege hat Erfahrungen mit sowas gemacht und die mussten irgendwie auf ihrer Grundstücksseite eine Last aufnehmen, so dass der fehlende Meter bei ihnen an Abstand eingehalten wird, so dass zwischen den Gebäuden weiterhin 6m Abstand gewährleistet wird. Das war aber in NDS, ich weiß nicht wie das anderswo gehandhabt wird.Das ist in jedem Bundesland so. Abstandsflächenbaulasten gibt es überall, die sind - bis auf Bayern - im Baulastenverzeichnis eingetragen. In Bayern im Grundbuch.