W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Handwerker bohrt Elektro-Leitung an - wer haftet?


Erstellt am: 02.09.21 21:33

T
Tarnari
03.09.21 18:14
Ich hatte so ein billig Ding. Nach dem ich festgestellt habe, dass das selbst direkt an der Steckdose nicht ausgeschlagen hat, haben wir uns eines Von B O S C H blau geholt.
K
k-man2021
03.09.21 20:55
M.E. sieht es so aus: wenn du bei Auftragserteilung nachweislich auf die Leitungen hingewiesen hast (zB im schriftlichen Auftrag) ist der Handwerker für den Schaden verantwortlich. Er hätte ausreichend Abstand halten, einen Leitungssucher benutzen oder ggf. den Auftrag ablehnen können.
Wenn der Handwerker allerdings mit dir die Position der Bohrungen abgestimmt hat, hast du die Position damit freigegeben und die Verantwortung sehe ich bei dir.
Bin kein Jurist, aber komme aus dem Anlagenbau, da gibt es ähnliche Situationen öfter. Wie ihr euch tatsächlich einigt, steht auf einem anderen Blatt.
T
Traumfaenger
03.09.21 21:49
Musketier schrieb:

Zumal dann auch nicht geklärt werden muss, ob tatsächlich auch eine Handwerkerleistung vorliegt
drno1234 schrieb:

Es handelt sich um einen offiziellen Auftrag und keinen Freubschaftsdienst.
Mein Eindruck ist, es wurde hier kein entsprechend qualifizierter und in der Handwerksrolle eingetragener Handwerker beauftragt. Zumindest wird eine klare Aussage dazu in den Kommentaren bisher vermieden. Dann kenne ich es aus der Rechtsprechung aber so, dass dem Auftraggeber mangelnde Sorgfalt bei der Auswahl des Handwerkers vorgeworfen wird und er somit auch für Schäden Dritter durch diesen Handwerker haftet. Ich vermute, gleiches gilt dann auch für Schäden die ihm selbst entstanden sind. Aber vielleicht findet sich hier ja noch ein Jurist.
D
drno1234
03.09.21 22:27
k-man2021 schrieb:

Wenn der Handwerker allerdings mit dir die Position der Bohrungen abgestimmt hat, hast du die Position damit freigegeben und die Verantwortung sehe ich bei dir.

Das ist dieselbe Argumentation die der Handwerker anführt. Wenn man das konsequent zu Ende denkt wäre immer der Auftraggeber Schuld, egal was der Handwerker macht, da der Auftraggeber immer das "ok" zur Ausführung gibt - sonst würde die Arbeit ja überhaupt nicht begonnen werden. Aus meiner Sicht keine stichhaltige Argumentation.
Eben deswegen wären Päzenzdenfälle interessant...
H
HilfeHilfe
04.09.21 08:11
drno1234 schrieb:

Hi zusammen,
  • Es handelt sich um einen offiziellen Auftrag und keinen Freubschaftsdienst.
  • Kabel war nicht erkennbar da unter Dämmung verlegt
  • Position war nicht fix, sondern in Höhe variieren

Bin tatsächlich überrascht dass es hier keine eindeutige Erfahrung gibt. So etwas passiert doch bestimmt x mal am Tag...

Dennoch danke für die bisherigen Statements.

wirst du auch hier nicht erhalten ! Das ist wie beim Gericht und der hohen See. Du kannst oben bleiben aber auch untergehen.

Es ist für mich eine 50 % Chance !

Willst du jetzt klagen ? eher nicht ! Wie hoch ist der Schaden ? Schon mal geschätzt ?
1
11ant
04.09.21 10:15
HilfeHilfe schrieb:

Du kannst oben bleiben aber auch untergehen.
Es ist für mich eine 50 % Chance !
Erstinstanzlich sehe ich das im wesentlichen auch so, und den Streitwert vermute ich hier im Amtsgerichtsbereich. Das verhandelt der Richter zwischen Handtaschenraub und Fahrradunfall. Im Würfelbecher ist da nur, mit welchem Bein er aufgestanden ist, und ob das Frühstücksei á point war. Die Wahrscheinlichkeit sehe ich allerdings nicht bei 50:50, sondern bei 30:40:30 (Sieg:Vergleich:Niederlage). Wenn man selbst den besseren Anwalt hat, kann man daraus noch 32:40:28 machen, das war´s. Ein nicht unterbeschäftigter Anwalt wird vermutlich zu einer außergerichtlichen Lösung raten.
drno1234 schrieb:

Da es evtl. um größere Kosten geht wäre ich für eine Beratung (evtl. mit Verweis auf rechtliche Grundlagen) sehr dankbar.
Das sollte inzwischen klar heraus gekommen sein: den gewünschten Paragraphen 4711 Ichhabrecht-Gesetzbuch des Inhaltes "der Andere kann einpacken" wirst Du hier ebenso wenig aus der Tasche ziehen können wie die Monopoly-Ereigniskarte "gehe in das Gefängnis - begib´ Dich direkt dorthin - gehe nicht über Los - ziehe nicht viertausend Mark ein" ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
juristschädenanwalt