Hallo liebes Forum,
ich brauch euren Rat bei folgendem Sachverhalt:
Ich habe letztes Jahr über einen GU ein Haus gebaut. Im Bauvertrag war kein Vordach über der Eingangstüre vereinbart. Daher habe ich dieses Jahr selbst die Montage eines Vordachs über einen lokalen Handwerker beauftragt, wobei ich das Vordach ich über einen Online-Handel konfiguriert und bestellt habe. Die Montage über den Handwerker wurde separat vereinbart.
Als der Handwerker mit der Montage beginnen wollte habe ich ihn darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Befestigung Kabel befinden. Ich habe ihm ein Bild der Außenwand vor dem Verputzen gezeigt, woraufhin der Handwerker ggü. dem ursprünglichen Plan eine leichte höhere Position des Vordachs vorgeschlagen hat. Ich habe dann gesagt, "ok, machen wir so".
Nun hat sich im Nachhinein leider gezeigt, dass dennoch ein Kabel angebohrt wurde.
Der Handwerker vertritt nun folgende Position:
Er sieht kein Verschulden von seiner Seite, da ich ihn angewiesen hätte das Vordach an dieser Position anzubringen. Er konnte ja nicht wissen, dass auch an dieser Stelle ein Kabel verläuft. Die Verantwortung sieht er bei mir als Auftraggeber.
Meine Position:
Ich bin Laie und kenne mich weder mit der genauen Methode von Vordach-Befestigungen aus, noch mit den üblichen Regeln zum Verlegen von Stromleitungen. Daher ist eine Bewertung bzgl. einer sinnvollen Montage-Position für mich nicht möglich. Ich habe den Vorschlag des Handwerkers als Expertenmeinung gesehen, die ich akzeptiert habe. Wenn nun dabei etwas schiefgeht, dann steht er in der Verantwortung.
Da es evtl. um größere Kosten geht wäre ich für eine Beratung (evtl. mit Verweis auf rechtliche Grundlagen) sehr dankbar.
ich brauch euren Rat bei folgendem Sachverhalt:
Ich habe letztes Jahr über einen GU ein Haus gebaut. Im Bauvertrag war kein Vordach über der Eingangstüre vereinbart. Daher habe ich dieses Jahr selbst die Montage eines Vordachs über einen lokalen Handwerker beauftragt, wobei ich das Vordach ich über einen Online-Handel konfiguriert und bestellt habe. Die Montage über den Handwerker wurde separat vereinbart.
Als der Handwerker mit der Montage beginnen wollte habe ich ihn darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Befestigung Kabel befinden. Ich habe ihm ein Bild der Außenwand vor dem Verputzen gezeigt, woraufhin der Handwerker ggü. dem ursprünglichen Plan eine leichte höhere Position des Vordachs vorgeschlagen hat. Ich habe dann gesagt, "ok, machen wir so".
Nun hat sich im Nachhinein leider gezeigt, dass dennoch ein Kabel angebohrt wurde.
Der Handwerker vertritt nun folgende Position:
Er sieht kein Verschulden von seiner Seite, da ich ihn angewiesen hätte das Vordach an dieser Position anzubringen. Er konnte ja nicht wissen, dass auch an dieser Stelle ein Kabel verläuft. Die Verantwortung sieht er bei mir als Auftraggeber.
Meine Position:
Ich bin Laie und kenne mich weder mit der genauen Methode von Vordach-Befestigungen aus, noch mit den üblichen Regeln zum Verlegen von Stromleitungen. Daher ist eine Bewertung bzgl. einer sinnvollen Montage-Position für mich nicht möglich. Ich habe den Vorschlag des Handwerkers als Expertenmeinung gesehen, die ich akzeptiert habe. Wenn nun dabei etwas schiefgeht, dann steht er in der Verantwortung.
Da es evtl. um größere Kosten geht wäre ich für eine Beratung (evtl. mit Verweis auf rechtliche Grundlagen) sehr dankbar.
Du willst vom Forum ernsthaft eine Rechtsberatung? Du weißt schon, dass das den beratenden Berufen vorbehalten ist.
Wenn ich mich an das Fach Recht in meiner Weiterbildung erinnere, haftet der Handwerker für Schäden, die er anrichtet.
Ob das jetzt aber durch deinen Satz "ok, machen wir so" aufgehoben wird? Keine Ahnung.
Vielleicht hat er auch noch dazu gesagt "Auf Ihr Risiko" und du kannst/willst dich nicht mehr daran erinnern.
Wenn du also Wissen willst, wer haftet, wird das ein Anwalt oder ein Gericht klären müssen.
Ich vermute aber mal, da ist der Elektriker mit geteilten Kosten die günstigere Alternative.
Zumal dann auch nicht geklärt werden muss, ob tatsächlich auch eine Handwerkerleistung vorliegt oder ob das pure "Nachbarschaftshilfe" war, die über MyHammer oder ähnliches angeboten wurde.
Wenn ich mich an das Fach Recht in meiner Weiterbildung erinnere, haftet der Handwerker für Schäden, die er anrichtet.
Ob das jetzt aber durch deinen Satz "ok, machen wir so" aufgehoben wird? Keine Ahnung.
Vielleicht hat er auch noch dazu gesagt "Auf Ihr Risiko" und du kannst/willst dich nicht mehr daran erinnern.
Wenn du also Wissen willst, wer haftet, wird das ein Anwalt oder ein Gericht klären müssen.
Ich vermute aber mal, da ist der Elektriker mit geteilten Kosten die günstigere Alternative.
Zumal dann auch nicht geklärt werden muss, ob tatsächlich auch eine Handwerkerleistung vorliegt oder ob das pure "Nachbarschaftshilfe" war, die über MyHammer oder ähnliches angeboten wurde.
Ich schmeiß noch den Installierenden Elektriker vom Neubau in den Ring. Wenn der beim Verlegen des Kabels gegen die Verlegerichtlinien verstoßen hat und dieser Verstoß bei Abnahme nicht zu sehen war, könnte der u.U. noch herangezogen werden. Achtung absolute Laienmeinung!
Ich glaube ein Angebot über Myhammer ist ein ziemlich sicheres Indiz, dass es sich um eine gewerbliche Ausführung handelt.
Kleinanzeigen, wenn der TE inseriert hat und der Handwerker nur reagiert hat, wird schwieriger, stimmt.
Ich glaube ein Angebot über Myhammer ist ein ziemlich sicheres Indiz, dass es sich um eine gewerbliche Ausführung handelt.
Kleinanzeigen, wenn der TE inseriert hat und der Handwerker nur reagiert hat, wird schwieriger, stimmt.
Tolentino schrieb:
Ich glaube ein Angebot über Myhammer ist ein ziemlich sicheres Indiz, dass es sich um eine gewerbliche Ausführung handelt.
Kleinanzeigen, wenn der TE inseriert hat und der Handwerker nur reagiert hat, wird schwieriger, stimmt.Kann ja durchaus ein Handwerker sein, nur weiß ich nicht, was im Nachgang zur Ausführung vereinbart wurde. Zu der Bemerkung die Traumfaenger schon in #2 angesprochen hat, hat sich der TE ja nicht geäussert. Ich wollte mit meinem Beitrag nur sagen, dass Ausführungen "als Freundschaftsdienst", die keine Freundschaftsdienste sind sowohl für Auftragnehmer, als auch für Auftraggeber negative Auswirkungen haben können, wenn das dann doch gerichtlich geklärt wird.G
GeradeSchräg03.09.21 09:43Tolentino schrieb:
Ich schmeiß noch den Installierenden Elektriker vom Neubau in den Ring. Wenn der beim Verlegen des Kabels gegen die Verlegerichtlinien verstoßen hat und dieser Verstoß bei Abnahme nicht zu sehen war, könnte der u.U. noch herangezogen werden. Achtung absolute Laienmeinung!
Ich glaube ein Angebot über Myhammer ist ein ziemlich sicheres Indiz, dass es sich um eine gewerbliche Ausführung handelt.
Kleinanzeigen, wenn der TE inseriert hat und der Handwerker nur reagiert hat, wird schwieriger, stimmt.Das mit den Verlegerichtungen (Installationszonen) sehen ich ähnlich. Jedoch ist das ein schwieriges Thema. Da kommt es darauf an was im Vertrag vom Elektriker steht. Wenn dort steht, Installation gemäß VDE oder DIN18015, kann man sich darauf berufen. Vorausgesetzt die Kabel liegen wirklich falsch. Steht dort nur drin "Ausführung gemäß anerkannter Regeln der Technik etc." Ist es schwierig, denn weder DIN noch VDE sind verpflichtend durchzuführen. Es sind Richtlinien und keine Gesetzte-leider.
Ansonsten würde ich sagen, Pech gehabt. Immerhin hast du die Position abgesegnt.
Ein angebohrtes Kabel ist ärgerlich, aber dennoch kein Weltuntergang.
Bardamu schrieb:
Bevor man Löcher in die Wand bohrt an Stellen wo man Leitungen vermutet, könnte man sich mit einem Leitungssucher Gewissheit verschaffen. Kostet 20 Euro.Wenn an die betreffende Außenwand aber erst noch 17 cm Styropor geklebt wurden ist das Dingens auch nur noch ein besseres Schätzeisen.Ähnliche Themen