Hallo liebe Mitglieder im Hausbau-Forum,
seit Februar bin ich Bauherr und beabsichtige den Bau eines Einfamilienhauses. Momentan steckt das Projekt noch in den Planungsschuhen, jedoch gibt es mit der Hausbau-Firma ein Problem.
Den Werkvertrag habe ich mit der Firma im Februar 2021 geschlossen. Darin ist ein Festpreis vereinbart. (Auszug: “Der vereinbarte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis. Sollte sich aus von *** nicht zu vertretenden Gründen der Baubeginn über 12 Monate nach Bauwerkvertrag hinaus verschieben, bleibt *** das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einen billigem Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.”)
Meiner Meinung nach war ein bevorstehender Preisanstieg zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, weshalb ich den Vertrag unterzeichnet habe, gleichzeitig war dies auch Argument der Hausbaufirma.
Laut Aussage der Baufirma ist mit einem Baubeginn innerhalb der 12 Monate auch nicht zu rechnen, da es aufgrund der Materialknappheit auf vielen Baustellen zu Verzögerungen gekommen ist. War das im Februar nicht schon absehbar?
Heute telefonierte ich mit der Firma. Anlass war deren Information, dass die neue KFW-Förderung nur mit neu abgeschlossenen Werkverträgen möglich ist. Sie bieten mir an, den alten Vertrag aufzulösen und einen neuen, 30 000 € teureren, abzuschließen, um die Förderung beantragen zu können.
Jetzt zu meinen konkreten Fragen:
1. Ist mit einem im Februar 2021 abgeschlossenen Werkvertrag ein KFW-Förderantrag nach den neuen Bedingungen trotzdem möglich? Der Bau hat ja noch nicht begonnen.
2. Ist die Hausbaufirma in der derzeitigen Situation berechtigt, die Festpreisbindung aufzuheben?
Ich freue mich und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Silvio
seit Februar bin ich Bauherr und beabsichtige den Bau eines Einfamilienhauses. Momentan steckt das Projekt noch in den Planungsschuhen, jedoch gibt es mit der Hausbau-Firma ein Problem.
Den Werkvertrag habe ich mit der Firma im Februar 2021 geschlossen. Darin ist ein Festpreis vereinbart. (Auszug: “Der vereinbarte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis. Sollte sich aus von *** nicht zu vertretenden Gründen der Baubeginn über 12 Monate nach Bauwerkvertrag hinaus verschieben, bleibt *** das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einen billigem Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.”)
Meiner Meinung nach war ein bevorstehender Preisanstieg zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, weshalb ich den Vertrag unterzeichnet habe, gleichzeitig war dies auch Argument der Hausbaufirma.
Laut Aussage der Baufirma ist mit einem Baubeginn innerhalb der 12 Monate auch nicht zu rechnen, da es aufgrund der Materialknappheit auf vielen Baustellen zu Verzögerungen gekommen ist. War das im Februar nicht schon absehbar?
Heute telefonierte ich mit der Firma. Anlass war deren Information, dass die neue KFW-Förderung nur mit neu abgeschlossenen Werkverträgen möglich ist. Sie bieten mir an, den alten Vertrag aufzulösen und einen neuen, 30 000 € teureren, abzuschließen, um die Förderung beantragen zu können.
Jetzt zu meinen konkreten Fragen:
1. Ist mit einem im Februar 2021 abgeschlossenen Werkvertrag ein KFW-Förderantrag nach den neuen Bedingungen trotzdem möglich? Der Bau hat ja noch nicht begonnen.
2. Ist die Hausbaufirma in der derzeitigen Situation berechtigt, die Festpreisbindung aufzuheben?
Ich freue mich und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Silvio
S.Henker schrieb:
Also es scheint in der Tat so, dass mit bestehendem Werkvertrag die neue Förderung nicht mehr beantragt werden kann. Ursache ist eine Veränderung bei den Antragsbedingungen. Bis zum 30.06.2021 konnte der Förderantrag auch nach Abschluss des Werkvertrages, musste aber vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Jetzt gilt der Stichtag der Werkvertragsunterzeichnung. Das reicht aber auch nicht aus, denn soweit ich herausgefunden habe, muss vor Unterzeichnung sogar die Eingangsbestätigung der KFW abgewartet werden.
Von der Hausbaufirma fühle ich mich in dieser Sache schlecht beraten und hinters Licht geführt. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung im Februar 2021 muss der Baufirma sowohl ihr zu hohes Auftragsvolumen (konnte ich nicht einschätzen) als auch der bevorstehende Materialkostenanstieg (war mir bewusst) klar gewesen sein.
Fazit:
Selbst wenn ich rechtlich gegen die schlechte Beratung bzw. die Bauverzögerung und damit den Preisanstieg vorgehe, komme ich ja nicht mehr zur KFW-Förderung.
Ich würde mich also notgedrungen auf den Neuabschluss des teureren Werkvertrages einlassen, um die 26250€ Förderung mitnehmen zu können. Was meint ihr?
Vielleicht kann ich im neuen Vertrag den Satz der Preisanpassung herausnehmen lassen oder bekomme eine Zusatzleistung erstattet.Du möchtest also einen 30.000 Euro teureren Vertrag annehmen, um eine Förderung über 26.250 Euro zu erhalten? Irgendwas scheint da nicht zu stimmen in deiner Rechnung.
Aber war es nicht so, dass man vor Unterzeichnung des Werkvertrags ein Beratungsgespräch mit der Bank hatte, dass man dann trotzdem noch die Förderung erhält?
Mal eine andere Frage. Ich habe jetzt den Antrag für den Zuschuss (kfW 55 -> 18.000 €) gestellt und eine Zusage erhalten. Jetzt steht da was mit der Identifikation. Wie erfolgt diese? Habe leider diesbezüglich nichts gefunden. Oder findet das erst kurz vor der Auszahlung statt?
Acof1978 schrieb:
Mal eine andere Frage. Ich habe jetzt den Antrag für den Zuschuss (kfW 55 -> 18.000 €) gestellt und eine Zusage erhalten. Jetzt steht da was mit der Identifikation. Wie erfolgt diese? Habe leider diesbezüglich nichts gefunden. Oder findet das erst kurz vor der Auszahlung statt?Einfach auf Auszahlung beantragen klicken dann kommt man zur Identifizierung.Ähnliche Themen