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ᐅ Doppelhaushälfte: zwei Verträge (Grundstücksinhaber und Baufirma)


Erstellt am: 17.06.21 18:55

HubiTrubi4018.06.21 09:10
habe grade bei einem anderen Bauprojekt angerufen. Anderer Anbieter. Da läuft es so, dass man auch zwei verbundene Verträge hat. Einmal den Kaufvertrag mit dem Grundstücksinhaber (Projektentwickler) und einmal den Werkvertrag mit dem Bauunternehmer, jedoch ist man dort selber der Bauherr.

Wie ist denn das bei Finanzierungen solcher Projekte (gut da müsste man eh mit der Bank sprechen). Aber wenn man den Kaufvertrag abschliesst und den muss man in Raten (nach Baufortschritt) zahlen. Geht die Bank da drauf ein wenn sich der Bau über faht zwei Jahre zieht? Ich hatte mal mit einer Bank gesprochen und die meinte man müsste das Geld innerhalb eines Jahres abrufen.
nordanney18.06.21 10:01
HubiTrubi40 schrieb:

Wie ist denn das bei Finanzierungen solcher Projekte (gut da müsste man eh mit der Bank sprechen). Aber wenn man den Kaufvertrag abschliesst und den muss man in Raten (nach Baufortschritt) zahlen. Geht die Bank da drauf ein wenn sich der Bau über faht zwei Jahre zieht?
Ja.
HubiTrubi40 schrieb:

Ich hatte mal mit einer Bank gesprochen und die meinte man müsste das Geld innerhalb eines Jahres abrufen.
Wahrscheinlich ist damit gemeint, dass man nach 12 Monaten Bereitstellungszinsen bezahlt. Ein Jahr nach Finanzierungsabschluss nicht fertig zu sein, ist auch normal.
ypg18.06.21 10:20
HubiTrubi40 schrieb:

Macht es dann Sinn einen Bauherrenrechtsschutz abzuschliessen?
In meinen Augen macht es keinen Sinn, aber da hatte ich hier schon einige Streitgespräche führen können mit den Befürwortern der Arag-Versicherung.
In meinen Augen hat diese Versicherung offensichtlich nur Sinn, wenn ein Prozess geführt wird. Bis es allerdings soweit kommt, werden andere Maßnahmen getroffen. Eine Versicherung wird sich schon im Kleingedruckten den Rücken frei halten, nicht wegen jedem Querpups des Bauherren zahlen zu müssen.
Erfahrungsgemäß haben nämlich genau diejenigen die Rechtsschutzversicherung, die gern auch im Alltag „ihr“ Recht durchboxen wollen.
HubiTrubi40 schrieb:

Bauherr ist laut Expose bzw. dem Aufsteller beim Baupaltz die Baufirma.
Ah, ok… Bauträger
HubiTrubi40 schrieb:

was mich noch etwas ärgert ist die anvisierte Bauzeit von 2 Jahren. Das heisst nach akuellem Stand wäre Einzug Mai 2023. Frage mich was da die Gründe sind (Puffer wegen hohen Rohstoffpreisen gerade?)
Würd mich auch ärgern. Die werden alle DH zeitgleich hochziehen, denke ich.
HubiTrubi40 schrieb:

Geht die Bank da drauf ein wenn sich der Bau über faht zwei Jahre zieht?
Die lässt sich das über Bereitstellungszinsen bezahlen.
11ant18.06.21 15:49
HubiTrubi40 schrieb:

Macht es dann Sinn einen Bauherrenrechtsschutz abzuschliessen? Das meinte der Anwalt.
Wie gesagt, frag´ in Baurechtssachen einen anderen Anwalt. Bei einem Bauträger wärest Du ja gar nicht Bauherr.
11ant19.06.21 20:49
HubiTrubi40 schrieb:

Anbieter ist eine Immobilienvermittlungsagentur. Das Grundstück gehört einem Investor und wird real geteilt. Es wird zwei Verträge geben: einen mit dem Grundstücksinhaber über den Kauf des Grundstücks und einen mit dem Bauunternehmen (Werkvertrag). Der notarielle Kaufvertrag geht über die Kaufsumme des Gesamtpakets (knapp über 600.000 + Nebenkosten).
Den Investor sah ich noch nicht, aber insgesamt drei Exposés: was Du mir gemailt hast, ein zweites vom Bauunternehmer und ein drittes vom Vermarkter. In allen entdeckte ich nicht, wo der Stein meines größten Zweifels, die Grunderwerbs-Steuerfreiheit der Extras
HubiTrubi40 schrieb:

Diese Kosten werden dann separat angerechnet,kommen also dann dazu, wobei hier sogenannte Varianten vom Grundriss angeboten werden.
versprochen werden soll (?)
Ein Kaufvertrag über das gesamte Bauträgerprodukt machte mir hier den meisten Sinn. Für das Gesamtpreisversprechen müßte der Bauträger allerdings erst einmal das Gesamtprodukt anzubieten haben, also vor dem Bebauen das Grundstück bereits erworben haben. Sobald Du selber Käufer gegenüber dem Grundeigentümer Investor werden sollst, machen zwei separate Verträge Sinn - aber zweitens wäre der BT dann doch GU und könnte Dir den Gesamtpreis inklusive Grundstück nur sehr bedingt garantieren; und erstens änderte das nichts an der steuerlichen Verbundenheit der ganzen Kiste. Die spezifische Steuerfreiheit der Aufmusterungsextras ist in jedem Fall Dummschwatz - zumindest nicht ohne strafbare Steuerunehrlichkeit.
HubiTrubi4020.06.21 18:03
deswegen sind es ja zwei Verträge. Der Investor verkauft einem den Grund und mit dem Bauunternehmer (Bauherr) wird dann der Werkvertrag geschlossen. Die Agentur die das vermarktet wird denke ich eingepreist sein. Ich würde den Vertrag falls ich es mache eh nochmals einem Anwalt für Baurecht vorlegen. Auch um auszuschliessen, dass da irgendwelche Fallen drin sind. Was meinst du denn generell zum Bauexposé. Sieht das qualitativ ok aus? Ich bin mor nicht sicher ob das Baumateriaö hauptsächlich Beton ist. Da weiss ich halt niczt was ich von halten soll.

Preislich kriegt man sonst was Neugebautes wohl kaum günstiger und Bestand ist ähnlich teuer wenn nicht sogar teurer. Denke mal mit Selberbauen kommt man in ähnliche Sphären (wenn man mal 500 Euro/qm) für den Grund rechnet.
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