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ᐅ Mauerwerksabdichtung nicht normgerecht, leichter Mangel


Erstellt am: 20.04.21 07:57

Meyer3720.04.21 07:57
Hallo,
wir bauen gerade mit GU ein Einfamilienhaus in BW und der Rohbau wurde gerade errichtet.
Bei der Begehung mit unserem Sachverständigen ist aufgefallen, dass die Mauerwerksabdichtung nicht ganz Normgerecht ausgeführt ist.


Querschnitt eines Baukörpers mit Kellergeschoss, Entwässerung über GOK, Legende Dränschicht/Planmaß


Es müsste wie im oberen Bild umgesetzt sein, "leider" fehlt der gelb markierte Bereich. Die Folie ist also nicht um das Streifenfundament herum geführt, sondern liegt nur waagerecht auf.

Ich habe noch nicht mit dem GU gesprochen, da ich mir noch nicht über das weitere Vorgehen sicher bin.
Welche Optionen habe ich? Welche sind Sinnvoll und Verhältnismäßig?
Ist das etwas wo ich eine Mängelbeseitigung fordern sollte? Oder sieht man darüber hinweg wenn der Rest stimmt? Wie kritisch ist das fehlen?

Bisher bin ich zufrieden mit dem GU und habe etwas Respekt/Angst davor den Frieden zu stören.
danixf20.04.21 08:18
Wurde mit der Fassade bereits begonnen?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es nicht vergessen wurde, sondern erst noch gemacht wird. Da muss nicht zwangsläufig eine Folie hin.
Google mal" Remmers 2k".
Da wird kurz bevor mit der Fassade begonnen wird sicherlich eine Bitumendickbeschichtung aufgestrichen.
Meyer3720.04.21 08:24
Das ist definitiv abgeschlossen.
Bitumendickbeschichtung liegt tatsächlich noch unter der Folie. Also es ist alles wie es soll, abgesehen davon dass es nicht um die Kante herumgelegt/gestrichen wurde (also wie auf dem unteren Bild aussieht)
ypg20.04.21 08:36
Meyer37 schrieb:

Welche sind Sinnvoll und Verhältnismäßig?
Meyer37 schrieb:

Ist das etwas wo ich eine Mängelbeseitigung fordern sollte?
Meyer37 schrieb:

Wie kritisch ist das fehlen?
Deine Fragen sollte doch der Sachverständige...
Meyer37 schrieb:

Bei der Begehung mit unserem Sachverständigen
... beantworten. Oder was hat er gesagt?
Nida35a20.04.21 09:25
Der Sachverständige wird diese fehlende Abdichtung in dem Protokoll als schwerer Mangel einstufen, der zu beheben ist
Myrna_Loy20.04.21 09:42
Bei uns wurde die auch nicht sofort eingelegt. Begründet wurde das damit, dass die bei den ersten, weiteren Arbeiten sonst leicht beschädigt wird.
foliefassadebitumendickbeschichtungsachverständige