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ᐅ Einzug zeitlich vor Schenkung / Nießbrauch / Vermietung - Nachteile?


Erstellt am: 31.03.21 13:22

RomeoZwo31.03.21 16:34
Bei einer vermieteten Wohnung lässt sich über die Kaltmiete der Nießbrauchswert bestimmen.
Wird die Wohnung jetzt sehr günstig an das eigene Kind vermietet wird damit auch der Nießbrauchswert erstmal geringer. Bei der Schenkung wird für die Schenkungssteuer der Nießbrauchswert vom Wohnungswert abgezogen. Bei einem niedrigen Nießbrauchswert bleibt also ein hoher Schenkungswert. Liegt dieser über 400T€ wäre Schenkungssteuer zu bezahlen (Wohnungswert - Nießbrauchswert > 400 T€ = Schenkungssteuer). Hier müsste dann dem FA erklärt werden, dass die aktuelle Kaltmiete nicht Marktüblich ist und daher eine fiktive Marktmiete für die Nießbrauchswertberechnung an zu setzten ist. Ist der Marktwert der Wohnung aber nicht deutlich über 400T€ gibt es kein Problem.
RomeoZwo31.03.21 16:37
nordanney schrieb:

Kann mir ac hoc keinen Nachteil vorstellen. Die Wohnung mit dem Nießbrauch ist eh praktisch nichts wert, da nicht verkäuflich.
Das kommt sehr auf die Lage an. Insbesondere bei hohen Bodenrichtwerten. Hatte da letztens ein Rechenbeispiel wo eine Wohnung mit Marktwert 400T€ noch 240T€ Schenkungswert hatte, obwohl der Schenkende (Inhaber des Nießbrauch) erst 40 Jahre alt ist (Großstadt mit BRW in der Lage der Wohnung von 1200€/m2).
Frelili31.03.21 16:43
Puuh.

Daß Schenkungssteuer zu zahlen ist/wäre, wenn der Schenkwert über 400k€ ist, verstehe ich. Die restlichen Ausführungen sind mir nicht so ganz klar.

Wir wollen zunächst mal nur sicher und beruhigt sein, ob das Kind vor den ganzen Formalitäten (Mai/Juni) erst mal 1-2 Monate kostenfrei in der Whg. leben kann und sich in der Gemeinde offiziell anmelden kann, also wirklich schon mal einziehen kann. Oder ob das hintenraus irgendwelche Konsequenzen/Einwirkungen/Nachteile hat, die wir nicht überblicken.

Grüße
Frelili31.03.21 16:48
RomeoZwo schrieb:

Das kommt sehr auf die Lage an. Insbesondere bei hohen Bodenrichtwerten. Hatte da letztens ein Rechenbeispiel wo eine Wohnung mit Marktwert 400T€ noch 240T€ Schenkungswert hatte, obwohl der Schenkende (Inhaber des Nießbrauch) erst 40 Jahre alt ist (Großstadt mit BRW in der Lage der Wohnung von 1200€/m2).

Mal sehen, ob ich es verstanden habe:

Mit "obwohl" meinst Du, daß die lange Restlebensdauer des Schenkenden eigentlichen einen hohen Nießbrauchswert und somit einen geringen Restschenkungswert nach sich ziehen müßte, richtig?

Und dies aber, in Deinem Beispiel, aufgrund von einem "hohen Bodenwert" aber nicht der der Fall ist.

Richtig?
Frelili31.03.21 16:49
RomeoZwo schrieb:

Bei einer vermieteten Wohnung lässt sich über die Kaltmiete der Nießbrauchswert bestimmen.
Wird die Wohnung jetzt sehr günstig an das eigene Kind vermietet wird damit auch der Nießbrauchswert erstmal geringer. Bei der Schenkung wird für die Schenkungssteuer der Nießbrauchswert vom Wohnungswert abgezogen. Bei einem niedrigen Nießbrauchswert bleibt also ein hoher Schenkungswert. ...
...
Aber die Whg. ist doh gar nicht vermietet. Noch nicht. Wird denn der Nießbrauch in unserem Fall dann nicht anders ermittelt? Aus dem Wert der Whg. heraus? Wie gesagt, vermietet werden soll erst nach Schenkung, in 1-2 oder 3 Monaten. Nicht vorher.
saralina8731.03.21 16:54
Frischluft schrieb:

Mal sehen, ob ich es verstanden habe:

Mit "obwohl" meinst Du, daß die lange Restlebensdauer des Schenkenden eigentlichen einen hohen Nießbrauchswert und somit einen geringen Restschenkungswert nach sich ziehen müßte, richtig?

Und dies aber, in Deinem Beispiel, aufgrund von einem "hohen Bodenwert" aber nicht der der Fall ist.

Richtig?
Ja, im Prinzip schon.
Frischluft schrieb:

Aber die Whg. ist doh gar nicht vermietet. Noch nicht. Wird denn der Nießbrauch in unserem Fall dann nicht anders ermittelt? Aus dem Wert der Whg. heraus? Wie gesagt, vermietet werden soll erst nach Schenkung, in 1-2 oder 3 Monaten. Nicht vorher.
Nein, aus dem Wert der Wohnung heraus nie.
Entweder aus der eingesparten Miete bei Selbstnutzung, da wird eine Vergleichsmiete aus umliegenden Wohnungen herangezogen, oder aus der tatsächlichen Miete, wenn die Wohnung vermietet wird.
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