ᐅ Widerruf Bauvertrag wird nicht bestätigt
Erstellt am: 24.03.21 10:51
Nordlys schrieb:
Sie müssen nichts bestätigen. Da hast natuerlich Recht. Aber wenn ich um Bestaetigung bitte, dann erwarte ich auch eine Antwort.
Sonst folgt fristgerecht spaeter die schriftliche Erklaerung per Einschreiben.
T
T_im_Norden24.03.21 12:13Ein Einschreiben (auch mit Rückschein) bestätigt nur das jemand einen Umschlag erhalten hat.
Daher sollte man immer einen guten Zeugen haben der bestätigt was man verschickt hat.
Mit Rückschein ist sogar die schlechtere Alternative, da dort die Möglichkeit besteht das der Briefträger niemanden antrifft und nur eine Abholbenachrichtigung einwirft. Holt nun niemand das Schreiben ab gilt es auch nicht als zugestellt.
Besser ist ein Einwurfeinschreiben da es ab Einwurf als zugestellt gilt.
Telefax mit Protokoll war auch gut.
Am sichersten ist per Bote und zwar so das dieser den Inhalt des Umschlags kennt und bestätigen kann.
Daher sollte man immer einen guten Zeugen haben der bestätigt was man verschickt hat.
Mit Rückschein ist sogar die schlechtere Alternative, da dort die Möglichkeit besteht das der Briefträger niemanden antrifft und nur eine Abholbenachrichtigung einwirft. Holt nun niemand das Schreiben ab gilt es auch nicht als zugestellt.
Besser ist ein Einwurfeinschreiben da es ab Einwurf als zugestellt gilt.
Telefax mit Protokoll war auch gut.
Am sichersten ist per Bote und zwar so das dieser den Inhalt des Umschlags kennt und bestätigen kann.
S
Schimi179124.03.21 12:15nordanney schrieb:
...
So etwas macht man immer (ergänzend) mit einem Einschreiben (mit Rückschein/eigenhändig). Bei einem Widerruf per Mail gibt es noch keine einheitliche Richtung der Gerichte (für den Nachweis, dass der Widerruf zugegangen ist).
...Ein Einschreiben sagt aber doch nichts über den Inhalt aus.Sehr wichtige Post lasse ich per Gerichtsvollzieher zustellen. Das ist die einzig "wasserdichte" Nachweismöglichkeit und preislich durchaus im Rahmen.
T_im_Norden schrieb:
...
Am sichersten ist per Bote und zwar so das dieser den Inhalt des Umschlags kennt und bestätigen kann.s. o.Oder bei einem Einschreiben mit Zeuge(n).
N
nordanney24.03.21 13:23Schimi1791 schrieb:
Ein Einschreiben sagt aber doch nichts über den Inhalt aus.Damit wirst Du aber bei einem Widerruf, der vorher schon per Mail ausgesprochen wurde und als Ergänzung verschickt wurde, nicht vor Gericht verlieren - dass der Empfänger mit der Behauptung, den Widerruf nicht erhalten zu haben durchkommt, geht gegen 0.P.S. Ich verschicke solche Dinge ausschließlich gegen Rückschein eigenhändig.
Es wäre noch zu unterscheiden, ob der Widerruf in Text- oder Schriftform erfolgen muss. Wenn letzteres, ist die Mail schonmal irrelevant.
Ich sehe es aber wie die Vorredner. Eine Bestätigung ist nicht erforderlich.
Wenn ich richtig gelesen habe, habt ihr beim zweiten Unternehmen auch schon unterschrieben, dh. das Risiko das Budget zu sprengen wenn Schadenersatz gefordert werden würde, habt ihr sowieso schon akzeptiert.
Bleibt also nur das Gefühl, dass da vielleicht noch was kommen könnte.
Ich sehe es aber wie die Vorredner. Eine Bestätigung ist nicht erforderlich.
Wenn ich richtig gelesen habe, habt ihr beim zweiten Unternehmen auch schon unterschrieben, dh. das Risiko das Budget zu sprengen wenn Schadenersatz gefordert werden würde, habt ihr sowieso schon akzeptiert.
Bleibt also nur das Gefühl, dass da vielleicht noch was kommen könnte.
N
nordanney24.03.21 14:05guckuck2 schrieb:
Es wäre noch zu unterscheiden, ob der Widerruf in Text- oder Schriftform erfolgen muss.Text = Mail reicht aus