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ᐅ Baufinanzierung-Finanzierungsmodelle für unverheiratete Paare


Erstellt am: 16.03.21 14:36

Hausbautraum2016.03.21 16:17
Blaubeere schrieb:

Danke für deine Einschätzung. Warum wird es mit der Ehe unkomplizierter? Ich nehme an, weil bei der Konstellation ein Ehevertrag ohnehin Pflicht ist?

Warum ist ein Ehevertrag da Pflicht?
Alles was vor der Ehe erworben wurde, bleibt doch getrenntes Eigentum.
Eine Ehe würde i.S.d der Zugewinngemeinschaft genau klären, dass Partner B Anteile am Haus erwirbt, wenn Partner B schon was dafür zahlt.

Ich kenne zwei unverheiratete Hauseigentümer, aber die haben dann entsprechend komplexe Verträge abgeschlossen um sich jeweils abzusichern.
chr201016.03.21 16:21
Grundaus schrieb:

das Haus gehört dem der im Grundbuch steht, unabhängig wer den Kredit abbezahlt hat. Wenn man verheiratet ist, hat der andere Anspruch auf den Zugewinnausgleich und damit einen Anteil der geleisteten Raten. Die Frage ist ob er die Finanzierung alleine bekommt, oder ob sie mit unterschreiben muss. D.h. Punkt 1 kann nur vorkommen wenn beide ohne weitere Abmachung im Grundbuch stehen. Punkt 2 kann vorkommen wenn nicht verheiratet. Punkt 3 kann vorkommen wenn die Bank mit einem Kreditnehmer nicht zufrieden ist

Genau, man müsste den Eigentumsübertrag zwischen den Partnern oder einen entsprechenden Ausgleich regeln. Da muss dann die Aufteilung der Wertsteigerung geklärt werden, wie das im Trennungsfall ist, etc. Zumindest nicht trivial.
chr201016.03.21 16:23
Hausbautraum20 schrieb:

Warum ist ein Ehevertrag da Pflicht?
Alles was vor der Ehe erworben wurde, bleibt doch getrenntes Eigentum.
Eine Ehe würde i.S.d der Zugewinngemeinschaft genau klären, dass Partner B Anteile am Haus erwirbt, wenn Partner B schon was dafür zahlt.

Ich kenne zwei unverheiratete Hauseigentümer, aber die haben dann entsprechend komplexe Verträge abgeschlossen um sich jeweils abzusichern.

Ehervertrag ist nicht unbedingt Pflicht. Aber bei sehr ungleichen Vermögensverhältnissen sollte man sich zumindest mal damit beschäftigten, was passiert, wenn man es nicht vertraglich regelt -- und ob das für einen in Ordnung ist. Gerade bei Wohneigentum, das sich nun mal schlecht aufteilen lässt.
WilderSueden16.03.21 23:41
Wie sind denn eure Einkommensverhältnisse? Sind Kinder geplant die das durcheinander bringen?

Grundsätzlich sollte die Regel gelten dass wenn beide den Kredit bezahlen auch beide Eigentümer sein sollten. Ansonsten würde ich persönlich mich als kleinerer Partner nicht darauf einlassen jemand anders das Haus abzuzahlen (und noch dessen Verwandtschaft auszuzahlen). Gemeinsames Eigentum ist aber sicherlich eklig wenn die Beziehung in die Brüche geht. Das sollte man im Voraus klären und fixieren, auch wenn es unangenehm ist.

Ansonsten ist es auch kein Verbrechen wenn der wirtschaftlich stärkere Partner es alleine finanziert und besitzt und vom schwächeren Partner eine (eher symbolische) Miete nimmt. Das umschifft alle Probleme mit Trennung, etc. Es setzt aber natürlich voraus dass das wirtschaftlich alleine zu stemmen ist und dass der schwächere Partner tatsächlich nur einen Beitrag leistet der maximal dem üblichen Mietanteil entspricht. Ansonsten mutiert das nämlich zum Vermögensaufbau des Partners und dann sind wir wieder im ersten Absatz.

Wir haben uns für die Lösung entschieden dass ich alles alleine finanziere und besitze. Hauptgründe dafür waren das einseitige liquide Eigenkapital und ein ungleiches Einkommen.
Schimi179117.03.21 06:34
WilderSueden schrieb:

...
und vom schwächeren Partner eine (eher symbolische) Miete nimmt.
...
Das Wort "Miete" sollte aber m. E. nirgends auftauchen (Überweisung etc.). Nicht dass da noch Steuern gezahlt werden müssen.
HilfeHilfe17.03.21 06:36
Ab zum versierten Notar. Ansonsten soll nur Partner 1 alles tragen. Aber auch wirklich alles
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