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Erstellt am: 27.02.21 14:31

jaenno128.02.21 13:08
Ihr müsst euch vorstellen, dass das ganze eine große Hanglage ist. Von der Straße im Osten bis nach unten ins freie Feld im Westen.
icandoit28.02.21 13:09
jaenno1 schrieb:

jetzt, oder?
Klar danke.

Jetzt verstehe ich das Problem. Der eine Nachbar von den Doppelhaeusern hat einfach Aufgefuellt bis zur Grenze.

Forder den doch auf zurueck zu bauen. Nur weil man ein kleines Grundstück hat, darf man nicht einfach auffuellen bis an die Grenze.

Die 70 cm kannst doch abboeschen. Da ist genug Platz.
jaenno128.02.21 13:20
icandoit schrieb:

Klar danke.

Jetzt verstehe ich das Problem. Der eine Nachbar von den Doppelhaeusern hat einfach Aufgefuellt bis zur Grenze.

Forder den doch auf zurueck zu bauen. Nur weil man ein kleines Grundstück hat, darf man nicht einfach auffuellen bis an die Grenze.

Die 70 cm kannst doch abboeschen. Da ist genug Platz.

Ich möchte ja nicht direkt zum Unmensch werden. Außerdem wäre der Bereich auch möglich anzufüllen.
Wieso ist das denn verboten, was er gemacht hat? Vielleicht ist es ja doch irgendwie genehmigt, kann ich mir aber nicht vorstellen.

70 cm, okay. Und wenn ich es nicht böschen möchte?
icandoit28.02.21 13:25
Sag doch mal die Gelaendhoehe bei Deinem Haus und die Hoehe an der GSG im Westen.
jaenno128.02.21 13:29
Geländehöhe am Haus ist ja ungefähr = gepl. neuer Oberkante Fertigfußboden, also 25,70.

Ich habe die Zeichnung mal erweitert. Leider habe ich unten keine Höhe, da der Vermesser mittig im Garten aufgehört hat. Es fällt jedoch nochmal nicht unwesentlich ab dort, mindestens ca. 0,5-1,0 m.

Lageplan: pinke Parzellen, graue Gebäude, blaue Maße, pinke Grenzlinie.
icandoit28.02.21 13:54
jaenno1 schrieb:

Ich möchte ja nicht direkt zum Unmensch werden. Außerdem wäre der Bereich auch möglich anzufüllen.
Wieso ist das denn verboten, was er gemacht hat? Vielleicht ist es ja doch irgendwie genehmigt, kann ich mir aber nicht vorstellen.

Stuetzmauern sind bis zu einer Hoehe von 2 m genehmigungsfrei. Aber in Abstandsflaechen nicht.

Er hat sein Grundstück aufgewertet indem er die Stützwand nicht ausserhalb der Abstandsfläche gebaut hat. Da haette die hingehoert. Ergo hat er 30m2 mehr nutzbares Grundstück. Dein Grundstück wurde durch diese Baumaßnahme Stuetzmauer an der Grenz (Einsicht des Nachbarn dirkt auf Deinen Teller) geschaedigt der Wert sinkt.

Frag doch den Verkäufer vom Grundstück. Oder verlange aus berechtigten Interesse einsicht in die Bauunterlagen des Nachbarn. Falls der dich nicht einsehen laesst, dann weisst woran Du bist. Dann gehst halt zum Bauamt.

Du kannst ja ein Forderung stellen, dass er das zurueckbauen soll. Dann kannst Dich als netter Nachbar mit Ihm einigen, dass du mit einer Einmalzahlung 10k oder einer monatlichen Zahlung 50 Euro einverstanden bist. 😉

Vorher noch mal mit einem Anwalt reden ob die Sachlage lohnt sich zu streiten.

70 cm, okay. Und wenn ich es nicht böschen möchte?

Ich komme noch einmal auf die Fertigfußboden Hoehe zurueck. 20 cm hoeher sind sehr hilfreich fuer die Angleichung des Gelaendes.

Unterhalb der bestehenden Stützwand eine Unterfangung ist extrem teuer. Diese Mehrkosten muesster der Nachbar tragen, da er aufgefuellt hat.

Das ist mMn die Rechtslage aber INAL. Mich wuerde das masslos aergern falls hier der Nachbar eigenmaechtig gebaut hat. Ich wuerde zumindest wissen wollen ob der Nachbar das Recht hatte hier die Mauer an die Grenze zu setzen.

Klar Du hast vermutlich gekauft wie besehen, also stoert es Dich nicht. Nur Dir entstehen nun Mehrkosten oder Dein Grundstück hat an Wert verloren.

2 m auf dem grossen Grundstück ist nicht sehr viel. Der Nachbar hat zumindest 1 m auf seinem Grundstück ausgeglichen.

Wenn Du nix machst, spricht sich das rum und die anderen Nachbarn ziehen nach. 😉

Einen schoenen So. noch.
grundstück