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ᐅ Keine schriftliche Beauftragung erteilt. Fenster eingebaut


Erstellt am: 19.02.21 22:12

icandoit21.02.21 09:36
superzapp schrieb:

Ich meine herausgelesen zu haben das es nicht Mal einen Auftrag gab, weder schriftlich noch mündlich... Ausschliesslich ein Angebot welches auf der Baustelle besprochen wurde um Details des Angebotes zu klären? Frage an den TE: Ist das richtig?
Auch muendliche Vertraege sind einzuhalten.

Die Einzelheiten besproch klingt nach man war sich Einig. Ergo Auftrag angenommen.
ypg21.02.21 10:00
Florian B schrieb:

Angebote reingeholt, mit einem Fensterbauer alles persönlich nochmal vor Ort besprochen. Fenster und Terrassentür wurden geliefert und montiert.
Hier ist der Schnelldurchlauf. Da ist eine (mündliche) Zusage des Angebots beinhaltet: „besprochen und geliefert“
knalltüte21.02.21 11:08
Also ich sehe immer noch keine Auftragserteilung durch den TE. Auch Angebote könnten im Detail besprochen werden damit sie passen. Eine Aufklärung ist wohl durch den TE möglich...
icandoit21.02.21 11:21
superzapp schrieb:

Also ich sehe immer noch keine Auftragserteilung durch den TE. Auch Angebote könnten im Detail besprochen werden damit sie passen. Eine Aufklärung ist wohl durch den TE möglich...
Du meinst also der sollte das Eigentum des Fensterbauers nicht annehme da nicht bestellt? Dann haette Er das aber sofort tun muessen. Erst einbauen lassen und dann sagen ich wollte die Fenster nicht. Das bekommst doch bei keinem Richter durch.

Mal abgesehen von der Zeitverzoegerung.

Ja der TE sollte das mal klarstellen. Ist ja nun der Titel des Beitrags.

Ansonsten bin ich immer noch bei meinem Vorschlag Maengel schriftlich ankuendigen und zur fristtgerechten Beseitigung auffordern.
MayrCh21.02.21 11:22
superzapp schrieb:

Also ich sehe immer noch keine Auftragserteilung durch den TE. Auch Angebote könnten im Detail besprochen werden damit sie passen. Eine Aufklärung ist wohl durch den TE möglich...
Florian B schrieb:

Schiebeelement wurde außen Anthrazit innen weiß bestellt.
TE selbst spricht von bestellt. Also stellt sich die Frage nach Auftragserteilung mEn nicht wirklich. Den Ausführungen von ist demnach nichts hinzuzufügen.
icandoit21.02.21 11:39
MayrCh schrieb:

Den Ausführungen von ist demnach nichts hinzuzufügen.
Das klingt zwar nett aber formal ist es ungenuegend.
auftragserteilung