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ᐅ Zweifamilienhaus - Zwei Parteien, Zwei Finanzierungs-Kredite?


Erstellt am: 03.02.21 16:56

Musketier05.02.21 19:38
Schelli schrieb:

"Die Abschlussgebühren können bei der Vermietung abgesetzt werden". Da sag ich mal so: Jeder, noch gerne etwas absetzen möchte, kann von mir eine Rechnung haben, kein Problem! Das führt aber auch die Zinsdiskussion ad absurdum, weil man sich ja über hohe Zinsen freuen müsste. Ergo kann man sein Geld auf die Seite legen, in ETFs oder sonstwas investieren und dann für die selbstgenutzte Immobilie verwenden.

Wie der Bausparer eine Wette auf stegende Zinsen ist, ist der ETF eine Wette auf steigende Kurse.

Der Mensch ist halt unterschiedlich. Manche können gut damit leben, wenn auch mal Geld auf den Konto liegt, manche haben das innere Bedürfnis am Monatsende noch zu shoppen, bis das Konto Null ist. Für diese Leute sind halt feste Sparraten auf Tagesgeld oder in einen Bausparer besser - aus den Augen aus dem Sinn.
Manche brauchen Sicherheit, manche legen Geld auch bei kurzen Zeiträumen an der Börse an. Jeder wie er mag.

Wie gesagt, Bausparer sind aktuell in den meisten Fällen sinnlos - es sei denn man geht von stark steigenden Zinsen aus. Hier in dem konkreten Fall hätte ich unter gewissen Umständen mit Einbezug der Steuerersparniss eins der wenigen Einsatzgebiet für einen Bausparer sehen können. Ich persönlich wäre vermutlich aber auch eher der Risikotyp und würde in ETF sparen. Das kann man bei dem vermutlich kurzen Anlagezeitraum aber eigentlich nicht bedenkenlos empfehlen.

So wie ich das sehe, hat rennschnecke die Grundidee zum Steuersparen schon verstanden und kann scheinbar auch entsprechend mit Geld umgehen.
rennschnecke08.02.21 10:49
nordanney schrieb:

Also bleibt als Lösung nur Bank A für beide Parteien, es haftet dann alles für alles. Bitte daran denken, dass Ihr vertraglich aufnehmen lasst, dass die Aufteilung des Hauses geplant und eine jeweilige Freistellung der anderen Partei nach Aufteilung erfolgen kann (jede Wohnung mit einer Grundschuld und einer Finanzierung).
Ich muss nochmal nachhaken: welchen Vorteil bringt es, wenn im notariellen Kaufvertrag aufgenommen wird, dass die Aufteilung geplant sei und eine jeweilige Freistellung der anderen Partei nach Aufteilung erfolgen kann?

Im Endeffekt entscheidet das doch nach dem Kauf in den nächsten Monaten die Bank, ob jede Wohnung mit einer separaten Grundschuld hinterlegt werden kann?
nordanney08.02.21 12:16
rennschnecke schrieb:

Ich muss nochmal nachhaken: welchen Vorteil bringt es, wenn im notariellen Kaufvertrag aufgenommen wird, dass die Aufteilung geplant sei und eine jeweilige Freistellung der anderen Partei nach Aufteilung erfolgen kann?

Im Endeffekt entscheidet das doch nach dem Kauf in den nächsten Monaten die Bank, ob jede Wohnung mit einer separaten Grundschuld hinterlegt werden kann?
Das ist eine Vorarbeit für die Bank, mehr nicht. Dann fühlt die Bank sich wohler.
rennschnecke08.02.21 13:04
nordanney schrieb:

Das ist eine Vorarbeit für die Bank, mehr nicht. Dann fühlt die Bank sich wohler.
Danke!

Morgen ist das Gespräch mit Interhyp. Die ersten Angebote im Portal spucken 1,41% effektiv heraus.
Es wird jedoch auch der Kfw124 vorgeschlagen. Hierdurch hätte man einen Mischzins von 0,90%.
Der Unterschied von 0,5% sollte merklich sein.

Ich hoffe, dass die KfW-Bank auch mit zwei Verträgen und einer späteren Teilung einverstanden ist. Gibt es hierzu Erfahrungsberichte?
rennschnecke09.02.21 20:24
Interhyp ist der Auffassung, dass es keine Bank geben wird, die zwei Verträge ohne Teilung machen wird.
Sein Vorschlag:
Die Eltern kaufen zu 100% das Haus mit zwei Kreditverträgen:
- Kredit 1 mit KFW 124 + Bank
- Kredit 2 mit einem variablen Zins von 2,5%

Nach dem der Mieter raus ist (9 Monate Kündigungsfrist), könnte die Teilung erfolgen.
Die Eltern verkaufen dann die eine Wohnung an die Tochter für Summe X (Wert Kredit 2). Grunderwerbsteuer entfällt.
Den Kredit 2 mit dem variablen Zins könnten die Eltern dann rauslösen.

Hört sich alles plausibel an, was sagt Ihr?
Musketier10.02.21 15:20
Fallen halt für die Wohnung 2x komplett Notarkosten an. Wäre aber bei der anderen Variante ebenfalls zumindest teilweise angefallen.

Was ich mich nur Frage, warum dürfen die Eltern dann kündigen? Eigenbedarf kanns ja kaum sein, sie bewohnen ja schon einen Teil. Dagegen wäre ein Erwerb durch die Frau doch ein Grund für eine Eigenbedarfskündigung. Ich hätte das rein logisch andersrum erwartet.
interhypbausparerzinsenkreditwohnungteilungetfkfw