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ᐅ Ideenfindung / Bauvorhaben


Erstellt am: 04.02.21 15:36

grund_nrw_bb04.02.21 15:36
Hallo zusammen,

wir sind im Besitz eines Grundstückes in NRW.
Dies ist ca. 11m breit (Zugangsseite) und rund 40m lang - ein "Schlauch" sozusagen.
Das angrenzende Nachbargrundstück gehört der Schwägerin und wurde bereits vor geraumer Zeit mit einem Allkauf Haus Fertighaus direkt an der Grundstücksgrenze zu unserem Grundstück bebaut.

Aktuell stellen sich uns folgende Fragen:
- lt. Schwägerin kann und (vermutlich auch) muss das Haus an "ihre" Hauswand gebaut werden. Könnt ihr hier eine grobe Einschätzung geben, oder wird das über den Bebauungsplan des Bauamts geregelt?
- gibt es Fertighausanbieter, die direkt an eine bestehende Hauswand bauen (können)?

Eckhaus mit Ziegelwand und Dachziegeln, Klimagerät an der Wand, grüner Metallzaun im Vordergrund

Die Angaben sind aktuell etwas mager, aber wir sind erst kürzlich mit der Idee schwanger geworden, ein Haus bauen zu wollen. Vielleicht könnt ihr uns doch schon etwas weiterhelfen 🙂

Vielen Dank vorab.

Grüße (noch aus dem Süden)
WilderSueden04.02.21 19:28
An ein bestehendes Haus sollte hoffentlich jeder ordentliche Anbieter bauen können. Immerhin werden doch recht viele Reihen- und Doppelhäuser gebaut.

Ob ihr anbauen müsst sehr ihr am Bebauungsplan. Bei Pflicht zum Anbau steht dort "geschlossene Bebauung". Den Bebauungsplan bekommt ihr bei der Gemeinde. Die Schwägerin sollte den aber auch irgendwo in ihren Unterlagen haben 😉
hausnrplus2504.02.21 19:29
Ich finde du beantwortest die Frage bereits selbst 😉

Bebauungsplan wird dir sagen, ob du eine Bebauungsgrenze zum Haus der Schwägerin hast oder nicht und ob du auf der anderen Seite ds Grundstücks eine Hast.
Dann siehst du, welches Bebauungsfeld du nutzen kannst.

Wenn ihr daran bauen wollt, dann wird sich ganz sicher eine Firma finden. Es ist dann ja wie eine klassische Doppelhaushälfte. Die gibt es auch in allen Bauausführungsarten.

Fertighaus = Holzrahmenbauweise?
11ant04.02.21 19:45
grund_nrw_bb schrieb:

Das angrenzende Nachbargrundstück gehört der Schwägerin und wurde bereits vor geraumer Zeit mit einem Allkauf Haus Fertighaus direkt an der Grundstücksgrenze zu unserem Grundstück bebaut.
Dann wird entweder Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgegeben sein und die Schwägerin hat für Euch mitentschieden, Doppelhaushälften zu bauen; oder Ihr müßtet eine Abstandsflächenübernahme eingegangen sein und in Eurem Grundbuchblatt stehen haben. In letzterem Fall wäre ein 11 m breites Grundstück nur 2 m (in BaWü etwas weniger wenig) breit zu bebauen.
WilderSueden schrieb:

Bei Pflicht zum Anbau steht dort "geschlossene Bebauung".
Nein - auch E/D ist "o".
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
WilderSueden04.02.21 20:18
11ant schrieb:

Nein - auch E/D ist "o".
Aber dann muss das Doppelhaus auf einem Grundstück stehen und nicht zwei, oder?
grund_nrw_bb04.02.21 21:00
Hallo an alle,
super klasse für die schnellen und ausführlichen Antworten.

Wir werden uns nun um den Bebauungsplan kümmern - daraus wird sich alles weitere ergeben.
In welcher Bauweise das Haus gebaut werden soll ist noch nicht entschieden - ich bin absoluter Fan von Massivbauweise (möglich, dass die Erfahrungen der Schwägerin während des Baus dazu beitragen 😉

Danke nochmals.
allkauf hausgrundstückfertighaushauswand