ᐅ Ausräumung Rücktrittsvereinbarung
Erstellt am: 08.06.13 09:13
Erst einmal ein Grüß Gott an alle,
wie ich oben schon geschrieben habe würde mich interessieren was eine "Ausräumung Rücktrittsvereinbarung Baufinanzierung und Baugrundstück" ist, bzw. was das bedeutet. Wir haben gestern von unseren Generalübernehmer einen Brief mit dieser Titulierung bekommen den wir innerhalb 2 Tagen unterschrieben wieder an ihn zurücksenden soll.
In dem Brief steht dadurch das die Baufinanzierung ja nun zustande gekommen ist, wird zeitgleich die Rücktrittsvereinbarung für die Baufinanzierung ausgeräumt. Außerdem steht uns das Grundstück zur Verfügung.
Die Baufinanzierung ist aber bereits letztes Jahr zustande gekommen, da wir letztes Jahr im März bereits den Bauwerkvertrag unterschrieben haben. Des Weiteren gehört uns das Grundstück rechtlich bereits seit dem 29.03.2012.
Nun verstehe ich den Sinn dieser Unterschrift nicht. Weiß jemand von euch was das bedeutet, bzw. ob ich/wir die Unterschrift Leisten müssen?
Grüße Gerhard
wie ich oben schon geschrieben habe würde mich interessieren was eine "Ausräumung Rücktrittsvereinbarung Baufinanzierung und Baugrundstück" ist, bzw. was das bedeutet. Wir haben gestern von unseren Generalübernehmer einen Brief mit dieser Titulierung bekommen den wir innerhalb 2 Tagen unterschrieben wieder an ihn zurücksenden soll.
In dem Brief steht dadurch das die Baufinanzierung ja nun zustande gekommen ist, wird zeitgleich die Rücktrittsvereinbarung für die Baufinanzierung ausgeräumt. Außerdem steht uns das Grundstück zur Verfügung.
Die Baufinanzierung ist aber bereits letztes Jahr zustande gekommen, da wir letztes Jahr im März bereits den Bauwerkvertrag unterschrieben haben. Des Weiteren gehört uns das Grundstück rechtlich bereits seit dem 29.03.2012.
Nun verstehe ich den Sinn dieser Unterschrift nicht. Weiß jemand von euch was das bedeutet, bzw. ob ich/wir die Unterschrift Leisten müssen?
Grüße Gerhard
B
Bauexperte08.06.13 10:33Hallo Gerhard,
Ich habe mich gerade nochmals des Datums vergewissert, bevor ich auf einen alten Thread antworte - wieso, in aller Welt, hast Du den Werkvertrag schon vor 1 Jahr unterschrieben?
Entweder steht etwas im Werkvertrag oder Dein GU hat sich einfach - ob des jetzt anstehenden Baubeginns und der Spanne, welche zwischen Werkvertrag und Beginn der Erdarbeiten liegt - vertan; kann vorkommen.
Sprich am Montag mit ihm und Du siehst klarer. In jedem Fall hat die Ausräumung eines o.g. Rechtes keinerlei Nach- aber auch keine Vorteile (nur für den GU, er braucht Rechtssicherheit) für Dich; sofern Du hier wahrheitsgemäß schilderst, wo von ich ausgehe.
Grüße, Bauexperte
Ich habe mich gerade nochmals des Datums vergewissert, bevor ich auf einen alten Thread antworte - wieso, in aller Welt, hast Du den Werkvertrag schon vor 1 Jahr unterschrieben?
mittermg schrieb:Das ist eine Sicherheit für den Auftraggeber, also Dich, für den Fall, daß beides nicht zustande kommt. In aller Regel mit einem kostenlosen Rücktrittsrecht verbunden.
wie ich oben schon geschrieben habe würde mich interessieren was eine "Ausräumung Rücktrittsvereinbarung Baufinanzierung und Baugrundstück" ist, bzw. was das bedeutet.
mittermg schrieb:Schau einmal in Deine Vertragsunterlagen - habt ihr besondere Formulierungen für den recht späten Baubeginn getroffen, welche jetzt ausgeräumt werden müssen? Den Festpreis bis zum Einzug festgezurrt? Oder andere Rechte formuliert, welche zum Baubeginn ausgeräumt werden müssen? Ggfs. nur einen Vorvertrag unterzeichnet?
Wir haben gestern von unseren Generalübernehmer einen Brief mit dieser Titulierung bekommen den wir innerhalb 2 Tagen unterschrieben wieder an ihn zurücksenden soll.
In dem Brief steht dadurch das die Baufinanzierung ja nun zustande gekommen ist, wird zeitgleich die Rücktrittsvereinbarung für die Baufinanzierung ausgeräumt. Außerdem steht uns das Grundstück zur Verfügung.
Die Baufinanzierung ist aber bereits letztes Jahr zustande gekommen, da wir letztes Jahr im März bereits den Bauwerkvertrag unterschrieben haben. Des Weiteren gehört uns das Grundstück rechtlich bereits seit dem 29.03.2012.
Entweder steht etwas im Werkvertrag oder Dein GU hat sich einfach - ob des jetzt anstehenden Baubeginns und der Spanne, welche zwischen Werkvertrag und Beginn der Erdarbeiten liegt - vertan; kann vorkommen.
Sprich am Montag mit ihm und Du siehst klarer. In jedem Fall hat die Ausräumung eines o.g. Rechtes keinerlei Nach- aber auch keine Vorteile (nur für den GU, er braucht Rechtssicherheit) für Dich; sofern Du hier wahrheitsgemäß schilderst, wo von ich ausgehe.
Grüße, Bauexperte
Hallo Bauexperte,
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Wir haben eine Rücktrittsvereinbarung unterschrieben, und Dank Deines Tipps gleich nachgelesen. Das Rücktrittsrecht ist automatisch erloschen als wir zu Bauen angefangen haben. Da wir bereits eine Unterschrift damit geleistet habe sehe ich die neue Unterschrift ja nicht mehr als notwendig.
Das mit der Zeit (Unterschrift Bauwerkvertrag usw.) ist schon richtig, trotz einer sogenannten Bauzeitgarantie von 6 Monaten (Mein Tipp, nicht immer glauben was das Wort verspricht, lieber schriftlich geben lassen bis wann usw.) dauert es immer noch sehr lange bis unser Haus fertig wird. Deswegen sind meine Frau und ich auch bereits verzweifelt genug, weil wir schon seit Januar die Doppelbelastung haben. Wir sind deswegen auch am überlegen einen Rechtsbeistand einzuschalten, aber das ist eben ein anderes Thema.
Gerhard
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Wir haben eine Rücktrittsvereinbarung unterschrieben, und Dank Deines Tipps gleich nachgelesen. Das Rücktrittsrecht ist automatisch erloschen als wir zu Bauen angefangen haben. Da wir bereits eine Unterschrift damit geleistet habe sehe ich die neue Unterschrift ja nicht mehr als notwendig.
Das mit der Zeit (Unterschrift Bauwerkvertrag usw.) ist schon richtig, trotz einer sogenannten Bauzeitgarantie von 6 Monaten (Mein Tipp, nicht immer glauben was das Wort verspricht, lieber schriftlich geben lassen bis wann usw.) dauert es immer noch sehr lange bis unser Haus fertig wird. Deswegen sind meine Frau und ich auch bereits verzweifelt genug, weil wir schon seit Januar die Doppelbelastung haben. Wir sind deswegen auch am überlegen einen Rechtsbeistand einzuschalten, aber das ist eben ein anderes Thema.
Gerhard
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