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ᐅ Wer unterschreibt den Fertighaus-Kaufvertrag?


Erstellt am: 04.06.13 14:07

B
blümchen38
04.06.13 14:07
Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage. Wir, mein Lebenspartner, unser Sohn und ich (wir sind noch nicht verheiratet) wollen kommendes Jahr bauen. Mein Mann hat größtenteils die Finanzierung für unser vor einem halben Jahr gekauftes Grundstück übernommen. Im Kaufvertrag des Grundstückes stehe ich mit drin. Muss ich bzw. sollte ich den Kaufvertrag unseres geplanten Fertighauses mit-unterschreiben? Wenn ich nicht mit drin stehe, dann "gehört" mir das Haus auch nicht oder sieht das ohnehin alles anders aus, weil wir (noch) nicht geheiratet haben? Oder sollte ich besser nicht unterschreiben, um nicht im Falle eines Falles auch in den hohen Kreditschulden mit drin zu stehen. Vielen Dank!
W
Wastl
04.06.13 14:18
Respekt,...
Zusammen bauen? Dann doch auch zusammen haften? Du schreibst mit vielen Konjunktiven. Wenn du / ihr euch unsicher seid würde ich zu einem Rechtsanwalt gehen und einen Partnerschaftsvertrag aufsetzen, der Eigentum und Verbindlichkeiten im Vorfeld regelt.
B
blümchen38
04.06.13 14:25
Danke für Dein Posting. Allerdings ist meine Frage nicht wirklich beantwortet.
N
nordanney
04.06.13 15:18
Hallo,
zunächst einmal ist es völlig unerheblich, ob Ihr verheiratet seid oder nicht (zumindest für das Grundstück/Haus 😉). Wenn Du das Grundstück zusammen mit Deinem (zukünftigen?) Mann gekauft hast, stehst Du als Miteigentümer im Grundbuch (wie immer Ihr die Anteile verteilt habt). Wenn ein Haus auf das Grundstück gebaut wird, wirst Du auch (Mit)Eigentümerin des Hauses - unabhängig davon, wer den Kaufvertrag unterschreibt.
Im Trennungsfall wird es dann allerdings spannend...
Ich bin immer ein Freund von klaren Entscheidungen. Wenn Du Miteigentümerin des Hauses werden sollst/möchtest, dann musst Du auch den Kreditvertrag zusammen mit Deinem Mann unterschreiben. Wenn Du zunächst außen vor bleiben möchtest oder unsicher über Eure gemeinsame Zukunft bist, dann überschreibe Deinen Anteil vom Grundstück auf Deinen Mann und lass ihn die notwendigen Darlehen alleine aufnehmen (sofern er alleine die Finanzierung stemmen kann).
Meine Ausführungen können aber nur erste Tipps sein, da ich nicht beurteilen kann, wie Eure finanzielle Situation aussieht oder wer Eigenkapital in den Hausbau einbringt (wäre im Falle einer Trennung unglücklich, wenn Du Eigenkapital einbringst, das Haus aber nur Deinem Mann gehört). Da gibt es viele Punkte, die Ihr für Euch klären müsst.
Alternativ zum Notar und alle Gegebenheiten sauber vertraglich regeln lassen.
Y
ypg
04.06.13 15:55
nordanney schrieb:
...Wenn ein Haus auf das Grundstück gebaut wird, wirst Du auch (Mit)Eigentümerin des Hauses - unabhängig davon, wer den Kaufvertrag unterschreibt.
.....
Wenn Du Miteigentümerin des Hauses werden sollst/möchtest, dann musst Du auch den Kreditvertrag zusammen mit Deinem Mann unterschreiben.

Ist jetzt aber schon etwas widersprüchlich und meiner Meinung auch falsch.


Nun, wenn ich schon anmerke, dass es falsch ist, muss ich auch eine Antwort parat haben.... 🙂
Aber auch ich weiss es nicht genau, ich folgere nur logisch:
Auf wen der Kredit läuft, ist für das Besitztum völlig unwichtig.
Der Werkvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauunternehmen und Bauherr, hat meiner Meinung auch nichts mit einem Erwerb zu tun.
Bei Kaufverträgen bin ich mir unsicher, dennoch...
zählt:

Wer im Grundbuch steht, dem gehört es auch!
Da Haus mit Grundstück gekoppelt ist, müsste das Haus dem gehören, der im Grundbuch eingetragen ist.

Also in Eurem Fall Euch beide. Euch beiden gehört alles... egal, ob der eine oder andere mehr oder weniger beigesteuert hat.

Zur späteren Absicherung sollte man aber mal darüber nachdenken, entweder zu heiraten (ggf. Rentenansprüche), oder einen Vertrag aufzusetzen.
Das muss aber jeder individuell handhaben 😉
N
nordanney
04.06.13 16:24
Hallo ypg,

ist so gemeint, wie Du es schreibst (vielleicht zweideutig geschrieben). Beide haben das Grundstück gekauft = gemeinsames Eigentum im Grundbuch. Wer jetzt den Vertrag fürs Haus unterschreibt, ist unerheblich, da es auf dem gemeinsamen Grundstück (= gemeinsames Eigentum) errichtet wird.
Die Unterschrift auf dem Kreditvertrag bezieht sich auf meine persönliche Meinung, klare Entscheidungen zu treffen. Gemeinsames Eigentum = gemeinsame Schulden (finde ich fair).

Jetzt ist mein Beitrag vielleicht verständlicher...
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