ᐅ Berufsgenossenschaft hat das Gerüst gesperrt bei Eigenleistung?
Erstellt am: 11.12.20 18:19
Nun gibts Konkretes. Es wurde nun mit dem Anwalt für Baurecht telefoniert und er sagt das die Bauherren auf eigene Gefahr auf Gerüst und Dach dürfen unabhängig davon was die BG sagt. Ausgeschlossen natürlich die Bauhelfer die über die BG abgesichert sind, diese dürfen natürlich nicht dort arbeiten.
Mürker13 schrieb:
Es wurde nun mit dem Anwalt für Baurecht telefoniert und er sagt das die Bauherren auf eigene Gefahr auf Gerüst und Dach dürfen unabhängig davon was die BG sagt.Interessant wäre, ob ein Anwalt für Sozialrecht der selben Auffassung wäre. Der Einfallsreichtum von Kammern, Sozialkassen und so weiter bis hin zur umbenannten GEZ, ihre Zwangsmitgliederbasis zu verbreitern, hat die Grenzen des Feierlichen m.E. schon lange überschritten.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Olli-Ka schrieb:
Dann ist doch alles gut,
achte nur drauf, das dann kein anderer einfach das Gerüst benutzen kann und gut ist.
Ollinene, Leitern werden jedes mal weggestellt und es wird drauf Acht gegeben 11ant schrieb:
Interessant wäre, ob ein Anwalt für Sozialrecht der selben Auffassung wäre. Der Einfallsreichtum von Kammern, Sozialkassen und so weiter bis hin zur umbenannten GEZ, ihre Zwangsmitgliederbasis zu verbreitern, hat die Grenzen des Feierlichen m.E. schon lange überschritten.Ich hatte parallel dazu den guten Mann von der BG angeschrieben und er hat mir das quasi bestätigt. Aber du hast da vollkommen Recht.Mürker13 schrieb:
Ich hatte parallel dazu den guten Mann von der BG angeschrieben und er hat mir das quasi bestätigt. Aber du hast da vollkommen Recht.Wenn Du einen von derselben BG gefragt hast, die Dir geschrieben hat, dann hast Du m.E. ausreichend Klarheit - die können dazu ja nur eine Auffassung zum selben Fall haben.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Wenn Du einen von derselben BG gefragt hast, die Dir geschrieben hat, dann hast Du m.E. ausreichend Klarheit - die können dazu ja nur eine Auffassung zum selben Fall haben.genau, war von derselben Person