Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ TÜV rechnet eine Stilllegungsprüfung ab ... ?!

Erstellt am: 22.11.20 17:15
S
Schubbiano
S
Schubbiano
22.11.20 17:15
Guten Abend,

wir haben ein altes Haus (mit Ölheizung) erworben, von einem Abrissunternehmen (Fachfirma) abreißen lassen und bauen seit einem halben Jahr neu auf dem Grundstück.

Nun haben wir vom TÜV Rheinland eine Rechnung für eine Stilllegungsprüfung des Öltanks erhalten.
Wir haben hier nie etwas beauftragt...? Unser Architekt kann damit auch nicht viel anfangen.

Weiß zufällig jemand, ob das rechtmäßig ist und wir das zahlen müssen?

Danke sehr und schönen Abend!
Schubbiano
H
HilfeHilfe
22.11.20 17:43
Schubbiano schrieb:

Guten Abend,

wir haben ein altes Haus (mit Ölheizung) erworben, von einem Abrissunternehmen (Fachfirma) abreißen lassen und bauen seit einem halben Jahr neu auf dem Grundstück.

Nun haben wir vom TÜV Rheinland eine Rechnung für eine Stilllegungsprüfung des Öltanks erhalten.
Wir haben hier nie etwas beauftragt...? Unser Architekt kann damit auch nicht viel anfangen.

Weiß zufällig jemand, ob das rechtmäßig ist und wir das zahlen müssen?

Danke sehr und schönen Abend!
Schubbiano
Mal das abrissunternehmen gefragt ?
F
Flocko1
22.11.20 18:55
Mal mit dem TÜV gesprochen, wer Auftraggeber war?
T
Tassimat
22.11.20 19:20
Geh ich recht in der Annahme, es handelt sich um einen Erdtank? Die Bescheinigung des Abrissunternehmens reicht da (je nach Bundesland?) nicht aus, ggfs. hat hat da auch eine Behörde etwas getriggert.

Wie gesagt, der TÜV klärt auf wie das zustandegekommen sein soll und wie die Rechtslage (aus derem Sicht) ist.
11ant22.11.20 20:03
Ein Öltank kann umweltschutzrechtlich regelmäßig prüfungsbedürftig sein, ob da nichts ins Grundwasser tropft. Daher muß dann eine Prüfstelle wissen, wenn ein Tank von der Liste zu streichen ist. "Tank ist ausgebaut" und "das geschah fachgerecht" sind zwei Dinge, die man sich nicht mal eben von einem Skatkumpel bescheinigen lassen kann. Bürokratie braucht Ordnung. Die Vollmacht, solche Nebenarbeiten zu beauftragen, wird irgendwo im Kleingedruckten des Abrißunternehmers stehen. Für die Stillegungen von Heizung und Kamin werden noch ähnliche Rechnungen vom Schornsteinfeger kommen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
Schubbiano
17.01.21 17:57
Etwas verspätet: Vielen Dank für Euer Feedback. Es hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst. Wir mussten am Ende nichts bezahlen.
tüvabrissunternehmen