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Schubbiano22.11.20 17:15Guten Abend,
wir haben ein altes Haus (mit Ölheizung) erworben, von einem Abrissunternehmen (Fachfirma) abreißen lassen und bauen seit einem halben Jahr neu auf dem Grundstück.
Nun haben wir vom TÜV Rheinland eine Rechnung für eine Stilllegungsprüfung des Öltanks erhalten.
Wir haben hier nie etwas beauftragt...? Unser Architekt kann damit auch nicht viel anfangen.
Weiß zufällig jemand, ob das rechtmäßig ist und wir das zahlen müssen?
Danke sehr und schönen Abend!
Schubbiano
wir haben ein altes Haus (mit Ölheizung) erworben, von einem Abrissunternehmen (Fachfirma) abreißen lassen und bauen seit einem halben Jahr neu auf dem Grundstück.
Nun haben wir vom TÜV Rheinland eine Rechnung für eine Stilllegungsprüfung des Öltanks erhalten.
Wir haben hier nie etwas beauftragt...? Unser Architekt kann damit auch nicht viel anfangen.
Weiß zufällig jemand, ob das rechtmäßig ist und wir das zahlen müssen?
Danke sehr und schönen Abend!
Schubbiano
H
HilfeHilfe22.11.20 17:43Schubbiano schrieb:
Guten Abend,
wir haben ein altes Haus (mit Ölheizung) erworben, von einem Abrissunternehmen (Fachfirma) abreißen lassen und bauen seit einem halben Jahr neu auf dem Grundstück.
Nun haben wir vom TÜV Rheinland eine Rechnung für eine Stilllegungsprüfung des Öltanks erhalten.
Wir haben hier nie etwas beauftragt...? Unser Architekt kann damit auch nicht viel anfangen.
Weiß zufällig jemand, ob das rechtmäßig ist und wir das zahlen müssen?
Danke sehr und schönen Abend!
SchubbianoMal das abrissunternehmen gefragt ?Geh ich recht in der Annahme, es handelt sich um einen Erdtank? Die Bescheinigung des Abrissunternehmens reicht da (je nach Bundesland?) nicht aus, ggfs. hat hat da auch eine Behörde etwas getriggert.
Wie gesagt, der TÜV klärt auf wie das zustandegekommen sein soll und wie die Rechtslage (aus derem Sicht) ist.
Wie gesagt, der TÜV klärt auf wie das zustandegekommen sein soll und wie die Rechtslage (aus derem Sicht) ist.
Ein Öltank kann umweltschutzrechtlich regelmäßig prüfungsbedürftig sein, ob da nichts ins Grundwasser tropft. Daher muß dann eine Prüfstelle wissen, wenn ein Tank von der Liste zu streichen ist. "Tank ist ausgebaut" und "das geschah fachgerecht" sind zwei Dinge, die man sich nicht mal eben von einem Skatkumpel bescheinigen lassen kann. Bürokratie braucht Ordnung. Die Vollmacht, solche Nebenarbeiten zu beauftragen, wird irgendwo im Kleingedruckten des Abrißunternehmers stehen. Für die Stillegungen von Heizung und Kamin werden noch ähnliche Rechnungen vom Schornsteinfeger kommen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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S
Schubbiano17.01.21 17:57Etwas verspätet: Vielen Dank für Euer Feedback. Es hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst. Wir mussten am Ende nichts bezahlen.