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ᐅ Schlüsselfertiges Haus - vorzeitige Abnahme möglich?


Erstellt am: 16.11.20 06:01

moHouse16.11.20 14:40
Sehe ich ähnlich wie 11ant.

Das kann gutgehen. Dann muss die Vertragsänderung aber wasserdicht formuliert werden. Den Juristen wirst du zahlen müssen.
Es darf am Ende nicht der Eindruck entstehen, dass du das Gewerk nur aus Steuerspargründen aufteilst und nicht aus baulich sinnvollen Erwägungen.
"Aufteilung" wäre vermutlich schon problematisch. Wenn der GU auch nach vorgezogenem Vertragserfüllungstermin Leistungen erbringt, die ursprünglich im Gesamtgewerk enthalten waren wird es schon problematisch.

Aber wie Juristen sagen: "Es kommt drauf an".
Letztlich wie genau das Finanzamt solche Konstellation zukünftig nachprüfen wird. Du wirst nicht der einzige sein, der sich tausende Euro sparen möchte.

Kann aber auch sein, dass das im Gesamtgewusel untergehen wird.
ypg16.11.20 17:50
Ich verstehe das gar nicht.
Was willst Du denn erreichen? Ich mein, mir ist schon klar, dass Du die 3% sparen möchtest.
Aber das gröbste ist doch eh bezahlt... 90% schätze ich mal.
Fragenasker schrieb:

Ab dem 12.11.2020
Meinst Du den genannten 12.12.?

Oder möchtest Du an den Malerarbeiten und Fliesenleger sparen?
Dazu das:
Fragenasker schrieb:

könnten Maler und Fliesenleger erst ca. am 12.12.2020 mit ihren Arbeiten beginnen.
könnten. Der Fliseur wird ja erstmal messen und müsste ggf noch einige Tage/ 1-2 Wochen warten. Wir mussten für eine Woche noch einen Bautrockner mieten, um die ganze Feuchtigkeit rauszubringen. Nach dem Heizprogramm! ...
Und ob die Rechnungsstellung von den Handwerkern noch in diesem Jahr stattfinden wird, ist auch so eine Frage.
Ich weiß zwar, dass ein Teilbezug bzw das Einräumen von Dingen und einen Raum in Beschlag nehmen als stille Abnahme gilt, aber sofern ich weiß, auf Absprache mit dem GU sind Handwerksarbeiten erlaubt. Wenn Du also Deine Elektrik herausgenommen hättest, hättest Du mit der EL Elektrik im Rohbau nicht automatisch das Haus endabgenommen.
Was also möchtest Du mit der vorzeitigen Endabnahme erreichen?
Wenn bei Dir noch eine Rechnung an den GU von 25000 offen ist, sparst Du gerade mal 750€, bei 10000 300€. Ja klar, ist das auch Geld, aber deshalb blind zu vertrauen und schon eine Endabnahme inszenieren, obwohl einiges noch nicht fertig ist, würde ich nicht machen.
Lass Dir einfach eine Teilrechnung bei möglichen Maler-/Fliesenarbeiten erstellen, das ist wohl die beste Möglichkeit.
K1300S16.11.20 17:57
Bezahlt ist rein juristisch noch gar nichts. Lediglich sind Abschläge überwiesen worden, aber die eigentliche Zahlung erfolgt erst nach der (Gesamt-)Abnahme, vulgo mit 19 % on top.
ypg16.11.20 18:00
K1300S schrieb:

Bezahlt ist rein juristisch noch gar nichts. Lediglich sind Abschläge überwiesen worden, aber die eigentliche Zahlung erfolgt erst nach der (Gesamt-)Abnahme, vulgo mit 19 % on top.
Danke 🙂
Fragenasker17.11.20 05:23
@

ja, gemeint war der 12.12., ab diesem Tag können Fliesenlege rund Maler arbeiten.

Mein Ziel ist, dass nachdem bereits der Großteil der Gewerke vollendet sind und zwar im Großen und Ganzen zufriedenstellend, ich auf die bereits überwiesenen Abschlagszahlungen die 16% zahle und auf den restlichen noch offenen Teil des GU (ca. 20.000€) die19% sowie auf die Leistungen Maler- und Fliesenleger (Eigeneleistung) dann ebenfalls 19%.

Es wird also vermutlich auf die eigentliche Frage hinauslaufen, ob eine Teilleistungsabnahme möglich ist, wenn ich das nun gemeinsam mit dem GU einvernehmlich vereinbare und anschließend auch die Teilabnahme durchführe. Theoretisch könnte ich - nach meinem Verständnis - vereinbaren, dass ich mich um die letzten Leistungen (Türen, Sanitärobjekte) eigenständig kümmere, oder? Dass das zunächst laut Vertrag nicht so vorgesehen war, dürfte doch einer späteren einvernehmlichen Vertragsänderung nicht im Weg stehen. Hierzu habe ich folgendes Passus gefunden:

"
Mit Teilleistungen noch dieses Jahr profitieren
Eine Möglichkeit, dennoch von der Mehrwertsteuer zu profitieren, ist es, mit dem Bauunternehmen Teilleistungen zu vereinbaren. Diese müssen wirtschaftlich sinnvoll abzugrenzen sein und abgeschlossene Bauleistungen umfassen. In der Folge sind Teilabnahmen und einzelne Rechnungen dafür möglich. Über die Teilleistungen und deren gesonderte Abrechnung muss im Voraus eine Vereinbarung getroffen werden.
Wird beispielsweise der Keller vor Ende Dezember als separates Gewerk abgenommen und berechnet, gelten 16 Prozent Mehrwertsteuer, auch wenn das bezugsfertige Haus erst 2021 abgenommen wird."
Ysop***17.11.20 05:34
Über die Teilleistungen und deren gesonderte Abrechnung muss im Voraus eine Vereinbarung getroffen werden.

Das ist doch hier nicht der Fall?
malerteilleistungenvertragsänderungjuristengewerkfliesenlegerelektrikendabnahmemehrwertsteuer