ᐅ BU hält "Bestätigung des Bauträgers" für BAFA-Förderung zurück
Erstellt am: 07.10.20 16:13
Ötzi Ötztaler07.10.20 22:45
Noch eine Frage, darf der Bauträger hier nur die Kosten aus dem Werkvertrag mit dem Fachunternehmer 1 zu 1 angeben? Oder darf er hier auch seinen üblichen "GU-Aufschlag" für Bauleitung, Planung etc, den er auf alle seine Werkverträge in der Kalkulation verrechnet, mit aufschlagen?
Bezahlt hat man es ja schließlich inklusive dieses Aufschlags. Gibt es da eine genaue Regelung dazu?
Bezahlt hat man es ja schließlich inklusive dieses Aufschlags. Gibt es da eine genaue Regelung dazu?
T
Tolentino07.10.20 23:09bin kein Jurist, aber ich bin der Meinung, du bist Antragsteller, deine Kosten werden angegeben.
WingVII schrieb:
Ich würde den Bauträger im Büro besuchen und in freundlich nötigen, den Wisch zu unterschreiben. Falls das nicht zum Erfolg führt, dann einfach einen guten Teil einer Rechnung einbehalten (falls nicht schon alles bezahlt ist).Das habe ich tatsächlich auch schon überlegt.
Ich will eigentlich nicht mit denen rumstreiten, das ist ein guter BU der uns ein schönes Haus gebaut hat und sämtliche Baumängel wurden umgehend nach Abnahme behoben. Das ist ja längst nicht immer so entspannt, entsprechend will ich denen nicht ans Bein pinkeln wenn nicht nötig.
Ich möchte allerdings auch meine Schäfchen im Trockenen haben, und 5stellige Summen Cash auf dem Konto zählen für mich da rein.
Ist das denn ein rechtlich korrekter Grund, eine Summe von der Schlussrechnung einzubehalten bis die mir das Papier gestempelt haben?
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