ᐅ BU hält "Bestätigung des Bauträgers" für BAFA-Förderung zurück
Erstellt am: 07.10.20 16:13
K
kati1337
Moin,
ich bin dezent genervt weil wir schon seit vielen Wochen diesem Bauträger-Dokument für die Bafa hinterherlaufen.
Ich hab' da schon zig mal angerufen / mails geschrieben, zuletzt heute war der Kollege am Telefon hörbar genervt (dabei hatte er sich selbst als Ansprechpartner dazu bezeichnet). letztendlich weiß keiner irgendwas, da ist wohl ein Mensch für zuständig der das ausfüllen kann (lächerlich, das sind 2 Din A4 Seiten, die erste Seite lediglich Daten von uns Bauherren), und der ist jetzt diese Woche in Urlaub.
Erst hieß es nach Inbetriebnahme der Heizung, anfangs warteten wir, dann hieß es das würde erst nach der Abnahme ausgefüllt werden können, nun ist die Abnahme auch schon wieder 2 Wochen her. Keine Antwort woran es hapert. Für uns geht's dabei um 5stellig Geld. Uns wurde die BAFA Förderung vorher angepriesen, steht sogar im Vertrag.
Was können wir unternehmen um diesen blöden Wisch zu kriegen? Alle anderen Dokumente haben wir zusammen, auch die vom Sanitärmenschen.
Hatte jemand schon mal eine ähnliche Situation?
ich bin dezent genervt weil wir schon seit vielen Wochen diesem Bauträger-Dokument für die Bafa hinterherlaufen.
Ich hab' da schon zig mal angerufen / mails geschrieben, zuletzt heute war der Kollege am Telefon hörbar genervt (dabei hatte er sich selbst als Ansprechpartner dazu bezeichnet). letztendlich weiß keiner irgendwas, da ist wohl ein Mensch für zuständig der das ausfüllen kann (lächerlich, das sind 2 Din A4 Seiten, die erste Seite lediglich Daten von uns Bauherren), und der ist jetzt diese Woche in Urlaub.
Erst hieß es nach Inbetriebnahme der Heizung, anfangs warteten wir, dann hieß es das würde erst nach der Abnahme ausgefüllt werden können, nun ist die Abnahme auch schon wieder 2 Wochen her. Keine Antwort woran es hapert. Für uns geht's dabei um 5stellig Geld. Uns wurde die BAFA Förderung vorher angepriesen, steht sogar im Vertrag.
Was können wir unternehmen um diesen blöden Wisch zu kriegen? Alle anderen Dokumente haben wir zusammen, auch die vom Sanitärmenschen.
Hatte jemand schon mal eine ähnliche Situation?
Ötzi Ötztaler07.10.20 22:45
Noch eine Frage, darf der Bauträger hier nur die Kosten aus dem Werkvertrag mit dem Fachunternehmer 1 zu 1 angeben? Oder darf er hier auch seinen üblichen "GU-Aufschlag" für Bauleitung, Planung etc, den er auf alle seine Werkverträge in der Kalkulation verrechnet, mit aufschlagen?
Bezahlt hat man es ja schließlich inklusive dieses Aufschlags. Gibt es da eine genaue Regelung dazu?
Bezahlt hat man es ja schließlich inklusive dieses Aufschlags. Gibt es da eine genaue Regelung dazu?
WingVII schrieb:
Ich würde den Bauträger im Büro besuchen und in freundlich nötigen, den Wisch zu unterschreiben. Falls das nicht zum Erfolg führt, dann einfach einen guten Teil einer Rechnung einbehalten (falls nicht schon alles bezahlt ist).Das habe ich tatsächlich auch schon überlegt.
Ich will eigentlich nicht mit denen rumstreiten, das ist ein guter BU der uns ein schönes Haus gebaut hat und sämtliche Baumängel wurden umgehend nach Abnahme behoben. Das ist ja längst nicht immer so entspannt, entsprechend will ich denen nicht ans Bein pinkeln wenn nicht nötig.
Ich möchte allerdings auch meine Schäfchen im Trockenen haben, und 5stellige Summen Cash auf dem Konto zählen für mich da rein.
Ist das denn ein rechtlich korrekter Grund, eine Summe von der Schlussrechnung einzubehalten bis die mir das Papier gestempelt haben?
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