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Erstellt am: 24.09.20 15:35

11ant24.09.20 19:02
Tolentino schrieb:

Es wird auf Zeit gespielt, liquide Mittel durch Gehaltszahlungen durchzubringen.
Nur mit unserem Fall funktioniert das sicher nicht, aber im Gesamtkonstrukt kann man vielleicht doch dem Drahtzieher irgendwie beikommen?
Ich finde es halt krass, dass das so einfach möglich ist, das ist aus meiner Sicht eine Gesetzeslücke.
Im Insolvenzfall wird auch geprüft, ob die Insolvenz rechtzeitig angemeldet wurde. Stellt der Insolvenzgutachter fest, die Insolvenzanmeldung sei verschleppt worden, werden die Löhne zwischen tatsächlichem und angemeldetem Insolvenzzeitpunkt praktisch so gestellt, als hätte der Geschäftsführer diese Gelder unterschlagen - damit kenne ich mich leider besser aus als man sich wünschen möchte. Wir hatten dieses Thema glaube ich schon´mal in https://www.hausbau-forum.de/threads/bauunternehmen-stellt-arbeiten-trotz-ueberzahlung-ein.31945/ - die WEG sollte sich beraten lassen, ob es sinnvoll wäre, einen Fremdantrag auf ein Insolvenzverfahren zu stellen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Tolentino24.09.20 19:19
Bin nicht sicher ob es Insolvenzverschleppung ist, wenn die Insolvenz erst durch ein schwebendes Verfahren droht...

Mein Gedanke bei der Betrugssache wäre jetzt eher in die Richtung, wenn der Mensch persönlich angegangen werden kann, ihn auch persönlich haftbar zu machen. Die Millionen sind ja irgendwohin, ich denke der hat genug Kohle abgegriffen, um einige Mängel beheben zu können. Wenn der dann Privatinsolvenz anmelden muss dann kriegt halt jeder was vom Kuchen - ist doch gut. Vor allem kriegt er aber mal was auf die Finger und kann nicht einfach so weiter machen.
Aber gut, es kann natürlich sein, dass er eigentlich nichts besitzt sondern alles sein(e) Lebenspartner(in).
11ant24.09.20 19:37
Tolentino schrieb:

Bin nicht sicher ob es Insolvenzverschleppung ist, wenn die Insolvenz erst durch ein schwebendes Verfahren droht... [...] Wenn der dann Privatinsolvenz anmelden muss dann kriegt halt jeder was vom Kuchen - ist doch gut. Vor allem kriegt er aber mal was auf die Finger und kann nicht einfach so weiter machen.
Aber gut, es kann natürlich sein, dass er eigentlich nichts besitzt sondern alles sein(e) Lebenspartner(in).
Du sprachst von Vermögen der Firma, das zwischenzeitlich noch durch Gehaltszahlungen gemindert werden könnte. Ich kann Dir (leider) sagen, daß es sich lohnen kann, über einen Insolvenzzeitpunkt zu diskutieren. Und eben auch, daß es ratsam sein kann, über einen Fremdantrag die Klärung dieser Frage anzustoßen. Schulden aus sogenannten "deliktischen Handlungen" (so eine wäre die Insolvenzverschleppung, so sie denn strafrechtlich festgestellt würde) sind in Privatinsolvenzverfahren in Deutschland nicht einbeziehbar. Allerdings einigen detektivischen Einsatz erfordernd ist durchaus ermittelbar, wann jemand tatsächlich wirtschaftlicher Eigentümer von angeblichen Strohleutebesitztümern ist. So weit sich dabei Geldwäscheverdachtsmomente ergeben (oder auch "nur" solche auf Steuerverkürzungen, weil Gelder von ihm als angeblich die seiner Freundin bei dieser geringer besteuert wären), läßt sich durchaus auch der Staatsanwalt dazu anregen, solche Ermittlungen zu betreiben. Zu Freunden, die man manchmal gar nicht so direkt auf dem Schirm hat, äußerte ich mich ja bereits hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/bauunternehmen-stellt-arbeiten-trotz-ueberzahlung-ein.31945/post-367833
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pagoni202024.09.20 19:59
Es steht Dir doch frei, Dich direkt zu Deinem örtlich zuständigen Betrugsdezernat bei der Kriminalpolizei (und NUR dorthin-und in der nächstgrößeren Stadt bestenfalls) zu begeben und Deinen Sachverhalt vorzutragen. Dort hat man ständig auch mit Insolvenzen auf dem Bau usw. zu tun bzw. hat man dort üblicherweise auch Direktkontakt zu einem speziell auch für Insolvenzen zuständigen Staatsanwalt, um von dort eine direkte Info zu erhalten.
Du hegst ja zumindest einen Verdacht bzw. fühlst Dich unrechtmäßig behandelt, weshalb man Dir dort eine kompetente Auskunft geben bzw. auch ein Verfahren einleiten wird, sofern dies angebracht ist.
Mit einer Schadensersatzthematik hat das dann aber Nichts direkt zu tun, dabei ginge es zunächst nur um die Option, die handelnden Personen strafrechtlich zu verfolgen. Ein solcher Termin kostet Dich kein Geld und danach weißt Du Bescheid (strafrechtlich!).
Die weiteren Zusammenhänge hat ja bereits dargelegt.
DaSch1725.09.20 11:28
Willst Du die ETW behalten und vermieten oder verkaufen?
Tolentino25.09.20 11:52
Sie ist derzeit Bestandteil meiner Gesamtfinanzierung und soll somit zumindest für die nächsten 10 Jahre gehalten und vermietet werden. Das Vermieten ist vsl. relativ risikoarm an gute Bekannte bzw. Kollegen möglich, weswegen ich mir da weniger Gedanken über Mietausfälle und dergleichen mache.
Was das am zwischenmenschlichen ändert mal unbetrachtet.

Aber ja, Gedanken habe ich mir auch schon darüber gemacht, was diese Mängelliste und das vsl. aussichtslose Verfahren (aussichtslos im Sinne von Mängelbeseitigung oder finanziellen Ausgleich erhalten) am Kaufpreis verändert. Andererseits wurden unter dieser Lage (die ja aktenkundig ist) schon mehrere Wohnungen gewinnbringend verkauft.
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