ᐅ Bauvorhaben auf Grundstück mit leichter Hanglage
Erstellt am: 07.09.20 19:28
schichtler9108.09.20 19:41
Das stimmt, die angestrebten 542 scheinen mal ein guter Wert zu sein.
Bin gespannt was das dann in Mehrkosten gegenüber einem Ebenen Grundstück mit sich bringt.
Danke für den Input.
Bin gespannt was das dann in Mehrkosten gegenüber einem Ebenen Grundstück mit sich bringt.
Danke für den Input.
11ant08.09.20 19:56
Ohne Höhenlinien und mit so wenig Meßpunkten ist das schwer zu schätzen, bzw. zu empfehlen, wo was am besten stünde um möglichst wenig Erde zu bewegen.
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haydee08.09.20 22:30
Nach den vorhandenen Zahlen halte ich 142 irgendwas für teuer und nicht
erstrebenswert
Der Spaß kostet 5 Stellig nicht mit einer 1 davor
erstrebenswert
Der Spaß kostet 5 Stellig nicht mit einer 1 davor
schichtler9108.09.20 22:38
Hmm, dann doch eher unter Straßenniveau das Haus, ein wenig auf der rechten Seite abgraben und damit die linke füllen, damit sich das aufschütten in Grenzen hält?
Bin gespannt auf den Termin mit dem Erdbauer, vielleicht hat er eine gute, nicht zu teure, Idee.
Bin gespannt auf den Termin mit dem Erdbauer, vielleicht hat er eine gute, nicht zu teure, Idee.
haydee09.09.20 07:30
Jede Baggerschaufel kostet
Dazu kommt du musst alles abfangen.
dein Baufenster ist relativ flach. Nutze es
Dazu kommt du musst alles abfangen.
dein Baufenster ist relativ flach. Nutze es
Escroda10.09.20 06:13
schichtler91 schrieb:
Das Grundstück muss von "rechts" befahen werdenDas glaube ich nicht, da zumindest im Bebauungsplan-Entwurf keine Einfahrtsbeschränkungen festgesetzt sind.schichtler91 schrieb:
da die gelbe Linie ein Fußgängerweg ist und die gelb/grüne Linie Parkplätze sind.... heißt das nicht zwangsläufig, dass dort Einfahrten nicht zulässig sind. An anderen Stellen im Baugebiet gibt es Grundstücke, die dann gar nicht befahren werden könnten.schichtler91 schrieb:
1m Abstand zu öffentlichen Flächen und 5m Abstand vor Garagentoren, sollte daher doch kein Problem sein, oder?Das weiß ich nicht, da mir weder die rechtkräftige Zeichnung noch die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplan bekannt sind. Problematisch könnte noch das Sichtdreieck der Stichstraße sein.