ᐅ Anzeige Ordnungsamt samt Foto rechtens?
Erstellt am: 11.07.20 22:48
M4rvin12.07.20 13:35
Ah ok. Also hast du deinen Mutterboden auf einem fremden Grundstück abgeladen?
Ob Bild oder nicht, wenn er dich anzeigt, wirst du wohl „Schuld“ haben.
Ob Bild oder nicht, wenn er dich anzeigt, wirst du wohl „Schuld“ haben.
HilfeHilfe12.07.20 13:43
M4rvin schrieb:
Ah ok. Also hast du deinen Mutterboden auf einem fremden Grundstück abgeladen?
Ob Bild oder nicht, wenn er dich anzeigt, wirst du wohl „Schuld“ haben.Auf einem Schutzwall . Die Schuld ist ja unstrittig einen Karren Mutterboden weggefahren zu haben . Meine frage ist ob er mich beim „ Corpus delicti“ fotografieren kann . Bzw noch nicht mal der Karren war schon leerBen-man12.07.20 15:10
Einfach mal bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen.
M4rvin12.07.20 16:15
Der kann dich auch nackt unter dusche fotografieren, aber dürfen tut er das halt nicht! (Außer er hat deine Erlaubnis )
Er kann dich mit oder ohne Foto anzeigen, aber wenn er das Foto als „Beweis“ zeigt, wird das natürlich nicht gewertet und du kannst ihn anzeigen.
Also warte einfach mal ab, wenn was kommt zahl deine 30€ und dann zeigst du halt ihn an!
Er kann dich mit oder ohne Foto anzeigen, aber wenn er das Foto als „Beweis“ zeigt, wird das natürlich nicht gewertet und du kannst ihn anzeigen.
Also warte einfach mal ab, wenn was kommt zahl deine 30€ und dann zeigst du halt ihn an!
Malunga12.07.20 16:48
Das ist so leider alles nicht richtig.
Einfach mal 201a stgb nachlesen.
Grundsätzlich ist es nur verboten, Bilder zu veröffentlichen, oder geschützt Bereiche zu fotografieren oder das Ansehen dadurch zu schädigen.
Sollte er die Aufnahmen während deiner Tat gemacht haben, hat er eine Ordnungswidrigkeit dokumentiert die gegen dich als Beweismittel genutzt werden kann...
Alles in allem eigentlich nicht der Rede wert.
Schlechte Grundlage einer Nachbarschaft
Für alle die jetzt die Nase rümpfen:
Nach falscher herrschender Meinung dürfte niemand mehr irgendwelche Urlaubsfotos machen auf denen andere Menschen zu sehen sind. Aber als kleine Anekdote, sobald sie auf Veranstaltungen mit mehr als 5-10 Teilnehmern gezeigt werden (Hochzeit, 60er etc) gelten sie als veröffentlicht
Einfach mal 201a stgb nachlesen.
Grundsätzlich ist es nur verboten, Bilder zu veröffentlichen, oder geschützt Bereiche zu fotografieren oder das Ansehen dadurch zu schädigen.
Sollte er die Aufnahmen während deiner Tat gemacht haben, hat er eine Ordnungswidrigkeit dokumentiert die gegen dich als Beweismittel genutzt werden kann...
Alles in allem eigentlich nicht der Rede wert.
Schlechte Grundlage einer Nachbarschaft
Für alle die jetzt die Nase rümpfen:
Nach falscher herrschender Meinung dürfte niemand mehr irgendwelche Urlaubsfotos machen auf denen andere Menschen zu sehen sind. Aber als kleine Anekdote, sobald sie auf Veranstaltungen mit mehr als 5-10 Teilnehmern gezeigt werden (Hochzeit, 60er etc) gelten sie als veröffentlicht
HilfeHilfe12.07.20 16:56
M4rvin schrieb:
Der kann dich auch nackt unter dusche fotografieren, aber dürfen tut er das halt nicht! (Außer er hat deine Erlaubnis )
Er kann dich mit oder ohne Foto anzeigen, aber wenn er das Foto als „Beweis“ zeigt, wird das natürlich nicht gewertet und du kannst ihn anzeigen.
Also warte einfach mal ab, wenn was kommt zahl deine 30€ und dann zeigst du halt ihn an!Ich lehne es ab zu zahlen wenn was kommt . Leerer Schubkarren und so