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ᐅ Bafa Förderung Wärmepumpe - Fristen ?


Erstellt am: 11.06.20 13:42

B
Bennedetto
11.06.20 13:42
Hallo zusammen,

bzgl. eines Antrags bzgl. Förderung unserer luftwärmepumpe (Neubau) habe ich eine Frage.

Und zwar ist der Werkvertrag mit der Firma (Büdenbender) bereits seit Ende 2019 geschlossen. Die Baumaßnahmen werden jedoch erst in den nächsten Monaten so langsam anlaufen.
Nun ist laut Bafa unsere Wärmepumpe nicht förderfähig, da der Werkvertrag vor dem online-Antrag der Bafa geschlossen wurde. Ist dies so richtig? Ich kann es mir eigentlich nicht vorstellen, da viele Freunde in den letzten 2,3 Jahren gebaut haben und nun rückwirkend Geld beantragen.

Generell finde ich dieses Verfahren sehr kompliziert. Vlt. könnt ihr mir da Klarheit verschaffen

So Nebenbei.... Ohne Mühe konnte ich 2 Kinder bei Familienkasse, Beihilfe, PKV, anmelden..hab ein ganzes Haus abgewickelt, bin studiert....aber offensichtlich zu doof um Bafa zu verstehen XD
T
Tarnari
11.06.20 14:38
es gibt ein entscheidendes Detail. Der Vertrag bezüglich einer Pumpe darf nicht vor Eingang der Antragsbestätigung geschlossen werden.
Offenbar war das der Fall.

Nachtrag: bei den anderen war höchstwahrscheinlich nur eine(!) Pumpe vereinbart, nicht welche.
Y
Ybias78
11.06.20 14:54
Gibt es derzeit eine Frist bis wann beantragt werden muss? Bzw. läuft die Förderung aus?
T
Tarnari
11.06.20 16:20
Sie wurde ja erst am Anfang diesen Jahres komplett neu gestaltet.
Eine Frist wäre mir nicht bekannt. Im Fall sollte sich das aber alles auf der Seite der BAFA rausfinden lassen
S
Strahleman
11.06.20 20:02
Bennedetto schrieb:

Und zwar ist der Werkvertrag mit der Firma (Büdenbender) bereits seit Ende 2019 geschlossen.
Wenn dieser Werkvertrag auch den Heizungsbau beinhaltet, dann sieht es schlecht aus mit der Förderung. Falls ihr noch einzelne Gewerksverträge mit den Handwerkern abschließen müsst, dann sieht es gut aus.
Bennedetto schrieb:

Nun ist laut Bafa unsere Wärmepumpe nicht förderfähig, da der Werkvertrag vor dem online-Antrag der Bafa geschlossen wurde. Ist dies so richtig?
Richtig. Auf der BAFA-Seite heißt es hierzu in den Fördervoraussetzungen: "Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden." (Quelle: BAFA-Website)
Wenn also die Ausführung (Installation Wärmepumpe) im unterschriebenen Werkvertrag enthalten ist, dann gilt dies als Vorhabensbeginn.

Erkundige dich doch einmal bei deinen Freunden, wie sie es geschafft haben. rückwirkend noch die Förderung zu erhalten. Evtl. helfen deren Tipps. Für mich sieht es erst einmal so aus, als ob keine Förderung mehr möglich ist.
T
Tarnari
11.06.20 21:07
Wie gesagt, vermutlich, weil die Heizung an sich noch nicht festgelegt war.
bafaförderungwerkvertragwärmepumpefristantragstellung