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ᐅ Bauen auf dem Grundstück der Schwiegereltern

Erstellt am: 08.06.20 08:04
L
lisa-kessler
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hatte 2017 bereits einen Beitrag erstellt und wir sind immer noch am überlegen, was wir machen.

Wir hatten bereits damals überlegt, auf dem Grundstück der Schwiegereltern zu bauen.
Die bestehende Scheune sollte abgerissen werden und durch einen Neubau ersetzt werden.

Beim Bauamt habe ich bereits angefragt, der Abriss sowie der Neubau würden mit Auflagen (Abstand zum bestehenden Wohnhaus der Eltern und zum Nachbargebäude) genehmigt werden.

Eine Parzellisierung (Teilung des Grundstücks) müsste auch durchgeführt werden.

Die Abrisskosten würde der Schwiegervater tragen (hatte ein kleines Vorgespräch mit einer Fertighausfirma, die einen ähnlichen Fall hatte und der Abriss dort hat 30.000,-€ gekostet mit "Connections").

Momentan sind noch drei interessante Grundstücke zu bekommen, die innerhalb drei Jahre bebaut werden müssten.
Diese liegen ca. bei 750m² und kosten erschlossen ca. 39.-40.000,-€.

Ich bin sehr hin- und hergerissen, weil ich denke, dass man dort nie richtig Privatsphäre hätte.

Zudem sind meine Eltern auch dagegen, dass wir dort bauen, weil sie sagen, im Falle einer Trennung (ob wir nun vorher heiraten oder nicht) stehe ich da. Dann müsste mein Partner den Kredit allein weiter zahlen und mich ausbezahlen. Viel Eigenkapital ist von beiden Seiten nicht vorhanden (ca. 25.-30.000 Euro jeweils).

Was würdet ihr mir als neutrale Stelle raten?
L
lisa-kessler
08.06.20 08:41
@K1300S: stimmt... ich hab Zweifel, ich glaub auch deswegen frage ich hier noch mal nach, um mich rückzuversichern...

Ich frag mich manchmal, ob ich das nicht zu eng sehe.

Mein Partner würde das schon sehr gern machen, ich bin aber mittlerweile echt sehr abgeneigt davon.

Für uns gibt es die Option Grundstück kaufen noch. Die Frage ist, wenn man nicht verheiratet ist, ist es besser, wenn es einer kauft?
Man kann es innerhalb drei Jahre an die Gemeinde zurückgeben.
M
matte
08.06.20 08:42
Als jemand der neben seinen Eltern gebaut hat:

Wir hatten in guter Lager die Möglichkeit, ein Grundstück von meinen Eltern zu bekommen. Bei Grundstückspreisen von 270€/m² war das für mich relativ schnell klar, sofern sich ein paar Grundsätze wie Privatsphäre verwirklichen lassen.
Meine Frau war anfänglich skeptisch, eben wegen der Nähe. Finanziell war das aber so gewichtig, dass wir uns dafür entschieden haben.
Meine Frau steht mit im Grundbuch und der Finanzierung.
Wir haben das Ganze mit einem Architekten durchgezogen und können momentan nicht´s Negatives berichten.

Wir haben allerdings auch das Glück, dass meine Eltern da sehr zurückhaltend sind, da sie das selbst mit meiner Oma durchgemacht und eher schlechte Erfahrungen gemacht haben. Sie wollen es daher besser machen

Nach nun 2,5 Jahren im Haus hat sich das so eingespielt, dass wir sehr zufrieden sind.

Dazu raten möchte ich dir allerdings nicht, da kommt es auf zu viele Details an, abhängig vom Grundstück und vor allem dem Verhältnis von euch zu den Eltern/Schwiegereltern.

Bei euren Grundstück-Preisen wäre aber selbst für mich als Sohn die Entscheidung nicht so eindeutig gewesen. Letztlich müsst ihr euch das selbst überlegen, ich würde allerdings ebenso wenig davon abraten wie empfehlen.
K1300S08.06.20 08:47
Fakt ist: Rein juristisch lässt sich das mit und ohne Trauschein so drehen, dass keiner ein Risiko eingehen muss - kostet ohne u. U. etwas mehr als mit. Ob Du dann hinterher (worst case) in Deinem halben Haus neben den Ex-Schwiegereltern-in-spe wohnen bleiben möchtest, ist natürlich eine andere Frage.
T
T_im_Norden
08.06.20 08:48
Demjenigen der im Grundbuch steht gehört auch das Haus.
N
nordanney
08.06.20 08:49
lisa-kessler schrieb:

Die Frage ist, wenn man nicht verheiratet ist, ist es besser, wenn es einer kauft?
Ist eine super Sache. Der Partner kauft und Du stehst in der Finanzierung. Also er: Eigentum und Du: Schulden.

Ist nur sinnvoll, wenn der, der kauft auch die Finanzierung allein macht.
K1300S08.06.20 08:51
Deswegen wäre wenn wohl der Weg: Flurstück abteilen, Schenkung an Sohn, hälftiger Verkauf an LAG, gemeinsamer Bau.
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