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ᐅ Nicht fachgerecht behobener Fehler Außenmauer - was tun?


Erstellt am: 01.04.20 15:40

S
Stina0809
01.04.20 15:40
Hallo zusammen,

wir befinden uns derzeit noch im Rohbau und uns ist vor zwei Wochen ein Maurerfehler aufgefallen. Der Abstand zwischen der Haustür und den Fenstern links und rechts davon sollte eigentlich genau gleich sein - so dass es symmetrisch aussieht. Nun war aber die Wand zwischen der Tür und dem Fenster auf der rechten Seite wesentlich breiter, als die Wand zwischen der Tür und dem Fenster auf der linken Seite. Wir haben das dem Bauleiter gemeldet und er hat sich um die Ausbesserung gekümmert.

Die Ausbesserung sieht nun so aus, dass die Maurer an der Wand, wo zu viel gemauert wurde, einfach etwas weggeschnitten haben und an der Wand, wo der Abstand zum Fenster zu klein war, etwas drangemauert haben. Allerdings, und jetzt kommt das, was uns komisch und nicht richtig vorkommt, ohne das vorgeschriebene Überbindemaß einzuhalten. Das heißt, es gibt nun eine von oben bis unten durchlaufende "Fuge" in der Außenwand, direkt neben der Haustür (siehe Foto).

Wir wollten, dass das neu gemacht wird, mit entsprechendem Überbindemaß. Unser Bauleiter sagt, die Mauer müsse aber nicht neu erstellt werden, weil hier Flachbinder in den Porenbeton eingebohrt wurden und die Fuge dann mit Streckmetall zur Rissüberbrückung versehen wurde. Angeblich könne es so auf keinen Fall zur Rissbildung kommen.

Mein Vater ist selbst ebenfalls Bauleiter und meint, wir sollten eine Mängelrüge aufsetzen, weil durch die Vibration in der Wand (durch das spätere ständige Auf- und Zumachen der Haustür) durchaus Risse entstehen könnten.

Wir sitzen jetzt zwischen den Stühlen und wissen nicht was wir tun sollen. Dem Bauleiter vertrauen, dass da nichts passieren kann oder meinem Papa vertrauen und eine Mängelrüge verschicken? Wir wollen eigentlich keinen Streit mit dem Bauunternehmen, weil wir sonst bisher sehr gut zufrieden sind. Wie seht ihr die Situation?

Dankeschön für eure Hilfe!!

Rohbau aus weißen Betonblöcken mit Türöffnung; Paletten hinter dem Eingang, Häuser im Hintergrund.
D
danixf
01.04.20 16:02
Bin kein Fachmann, aber bei uns gab es etwas ähnliches. Die Pläne beim Maurer waren veraltet und nicht aktuell. Man hätte bei uns auch theoretisch einfach die Wand verlängern können, aber die Wand wurde neu gemauert.
Im Internet habe ich folgendes gefunden.

Hersteller:
Die Mauerwerksnorm DIN EN 1996-1-1/NA regelt die Überbindemaße für Mauerwerk in Abhängigkeit von der Steinhöhe H.

  • Mauerwerk aus H+H Plansteinen:
  • ≥ 0,4·H bzw. ≥ 45 mm
    bei einer Steinhöhe von 250 mm mindestens 100 mm
  • Mauerwerk aus H+H Tempoplan und H+H Multielementen:
  • ≥ 0,2·H bzw. ≥ 125 mm
    bei Steinhöhen von 375, 500, 625 mm mindestens 125 mm und bei einer Steinhöhe von 750 mm mindestens 150 mm
Reduziert werden darf das Überbindemaß, wenn dies in den Ausführungsunterlagen wie Versetze- oder Positionsplan entsprechend ausgewiesen ist und also die Auswirkungen der Reduktion in der statischen Berechnung berücksichtig sind. Für H+H Multielemente in den Höhen 500 und 625 mm ist kein Versetzplan erforderlich.

Man kann wohl auch entsprechendes Gewebe beim Putz einarbeiten später.
Der Bauleiter soll dir doch mal die entsprechende Norm schicken. Das Mindeste ist aber eine Garantieverlängerung auf XY Jahre. Falls dann doch was passiert ist es klar geregelt.
Wie so oft würde ich erst mal von einer Mängelrüge absehen und den direkten Kontakt mit eurem Bauleiter suchen. Entsprechend darauf hinweisen, dass ihr darüber nicht wirklich was finden konntet. Div. Hersteller haben auch keine Hinweise wie seine in Arbeitsanweisungen. Woher hat er diese Infos? Und sowas wie "Dat ham wa schon immer so gemacht. Das steht jahrelang ohne Riss" zählt nicht...
1
11ant
01.04.20 16:16
Das Überbindemaß würde ich bei diesem kleinen Wandstück nicht überbewerten. Das sieht insgesamt sehr ordentlich und kraftschlüssig aus. Es ist Euer Haus und nicht Papas Baustelle - ihr solltet klären, wer da in der Familie für das diesbezügliche Meinunghaben zuständig ist, da kommen noch eine Reihe deutlich dickerer Hunde des Weges, bis da ein Dach darauf ist.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Z
Zaba12
01.04.20 16:22
Stina0809 schrieb:

durch das spätere ständige Auf- und Zumachen der Haustür
Das ist aber schon ein Thema, denn langsam, leicht unmittelbar Drücker wird die Tür nie geschlossen. Durch Kinder schon mal gar nicht! Wie konkret sich das aber auf eine mögliche Rissbildung auswirkt weiß ich nicht.
1
11ant
01.04.20 16:34
Zaba12 schrieb:

Das ist aber schon ein Thema, denn langsam, leicht unmittelbar Drücker wird die Tür nie geschlossen. Durch Kinder schon mal gar nicht!
Es gibt da so einen alten Pädagogentrick namens Erziehung, der wesentlich beeinflußt, ob man Terroristen großzieht. Der vielfältige Nachwuchs der Patchworkfamilie in meiner Nachbarschaft grüßt sogar im Treppenhaus. Türknallen ist mitnichten angeboren, das lernt man von schlechten Vorbildern. In Einfamilienhäusern kann man als "Sparfuchs" sogar PVC-Haustüren verbauen *Schauder*
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S
Stina0809
01.04.20 16:35
11ant schrieb:

Das Überbindemaß würde ich bei diesem kleinen Wandstück nicht überbewerten. Das sieht insgesamt sehr ordentlich und kraftschlüssig aus. Es ist Euer Haus und nicht Papas Baustelle - ihr solltet klären, wer da in der Familie für das diesbezügliche Meinunghaben zuständig ist, da kommen noch eine Reihe deutlich dickerer Hunde des Weges, bis da ein Dach darauf ist.

Ja, da hast du vermutlich recht. Nur haben mein Mann und ich beide einfach absolut gar keine Ahnung von sowas und vertrauen da natürlich dann auch etwas auf das was mein Vater sagt. Der das ja schließlich auch beruflich macht. Allerdings an Großbaustellen und nicht bei Einfamilienhäusern.

Aber weil wir jetzt eben nicht direkt mit Mängelrüge kommen wollen (wie mein Vater es uns geraten hat), frage ich ja jetzt hier nach. Wir wollen nicht unnötig Stress machen und uns auch weiterhin gut mit dem Bauleiter verstehen.
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