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ᐅ Baustil, Bauvorschriften für Anbau?


Erstellt am: 15.10.12 16:38

bayernbua15.10.12 16:38
Hallo,

ich habe vor an das Haus meiner Eltern dran zu bauen, und nun meine frage: Wie darf ich da dran bauen? Darf ich höher als das Vorhandene Haus bauen ohne das es Probleme gibt? Erstweilige Baugenehmigung habe ich schon, nur ich will höher bauen bzw. den Dachboden heben, so das man ihn nutzen kann. Geht das???

mfg
Der Da15.10.12 17:02
was ist denn eine "Erstweilige Baugenehmigung".

ich nehme an es gibts sowas wie einen bebauungsplan, und wenn nicht, musst du doch einen Plan einreichen, der genehmigt werden muss. ich kann mir kaum vorstellen, dass du einfach höher bauen darfst
bayernbua15.10.12 17:24
Also das heisst der Bürgermeister, Gemeinderat waren da und ich habe erklärt was ich machen will und die haben gesagt ja das ich das darf und das das kein Problem sei wenn ich da Anfange also habe ich zwar eine mündliche zusage aber nicht mehr.

Es ist so mein Elternhaus steht da und ich will dran bauen und nur die Wand höher machen, so das ich den Dachboden Nutzen kann. So hat das keinen Sinn da bei uns die Erschloßenen Baugründe nicht Verkauft werden und so auch keiner einen Baugrund her gibt. Also bei meinen Eltern bauen und sehen das ich das beste draus machen und das geht nur wenn wir höher bauen.
Der Da15.10.12 17:25
keine Ahnung was bei dir erlaubt ist und was nicht, aber niemals ohne schriftlich 🙂
Bauexperte15.10.12 20:18
Hallo,

so, so Bogen - ist eine schöne Ecke; ich habe Verwandtschaft in Neukirchen und darf ab und zu ins schöne Bayernland :-)
bayernbua schrieb:
Hallo ich habe vor an das Haus meiner Eltern dran zu bauen, und nun meine frage: Wie darf ich da dran bauen??? Darf ich höher als das Vorhandene Haus bauen ohne das es probleme gibt? Erstweilige Baugenehmigung habe ich schon, nur ich will höher bauen bzw. den Dachboden heben, so das man ihn nutzen kann. Geht das???
Was auch immer der Bürgermeister Dir mündlich gesagt hat - nehme ihn nicht beim Wort, bevor Du nicht das schriftliche Einverständnis des für Dich zuständigen Bauamtes in Händen hältst. Wenn es "hapert", solltest Du ihn wohl an seine vollmundigen Erklärungen erinnern :-)

Such´ Dir einen Architekten Deines Vertrauens - einen Vermesser brauchst Du auch für den Vorabzug Lageplan. Dann erstellst Du gemeinsam mit dem Architekten den zukünftigen Grundriss und anschließend den Bauantrag und dann heißt es abwarten.

Alles Andere wird nicht funktionieren!

Freundliche Grüße
bayernbua16.10.12 12:06
Danke für die Antworten, Ja Bauexperte ich kenne Neukirchen sehr gut, das ist schön 😉 das es sozusagen halbe Bayern gibt 😉 aus meinem Eck. Ja werde das auf jedenfall mal mit nem architekten machen, gibt es da auch die möglichkeit des unverbindliches angebot machen lassen???
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