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ᐅ Wassereintritt durch Lüftungsanlage, was tun, Haftung?


Erstellt am: 23.02.20 17:24

guckuck224.02.20 21:37
Tego12 schrieb:

Sturmschaden.. das sollte Teil der Wohngebäudeversicherung sein; geht durch das Wasser etwas im Hausrat kaputt, entsprechend noch die Hausratversicherung.

Sofern denn Sturm war, das ist erst ab BFT 8 der Fall.
Ich hab hier (NRW) die letzten Wochenenden trotz Böen und heftigen Regen keine BFT 8 gemessen, alles haarscharf "nur" 7. Aber ich messe nur im 10s Intervall. Letztlich zählen sicherlich die Daten vom DWD oder einer anderen offiziellen Stelle.

Ansonsten könnte es Starkregen sein, auch da gibts Mindestwerte in l/min, die dann per Elementarversicherung gedeckt sind. Sofern eine solche besteht.
Tego1224.02.20 21:50
Wir hatten nen Ziegel lose, wurde direkt von der Versicherung bezahlt (NRW). Als Sabine gewütet hat stand sogar oft direkt auf den Startseiten der Versicherer das Schäden bis Summe X ohne vorherige Prüfung reguliert werden (natürlich erst nach einreichen der Rechnung). So lief es bei uns dann auch.
apokolok25.02.20 13:57
Tego12 schrieb:

Wir hatten nen Ziegel lose, wurde direkt von der Versicherung bezahlt (NRW). Als Sabine gewütet hat stand sogar oft direkt auf den Startseiten der Versicherer das Schäden bis Summe X ohne vorherige Prüfung reguliert werden (natürlich erst nach einreichen der Rechnung). So lief es bei uns dann auch.
Es ist nicht klug, Bagatellschäden über die Versicherung abzwuwickeln.
Kommt alles in die Schadensquote, irgendwann kommt dann die Sanierung (Kündigung durch Versicherung).
versicherung