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ᐅ Garage zu hoch - Welche Lösungen gibt es?


Erstellt am: 30.11.19 17:26

Mudo199103.02.20 15:55
Bookstar schrieb:

Bauantrag mit Formular und Unterschrift Nachbar. Kostet 100 Euro.

Die Unterschrift des Nachbar bekommen wir sehr wahrscheinlich nicht, deswegen müssen wir uns an die Landesbauordnung RLP halten. Dort habe ich nachgelesen und denke, dass ein <=45 Grad geneigtes Dach bis zur gewünschten Höhe die Lösung sein könnte (da diese, siehe unten, nicht dazugezählt wird) wenn ich es nicht falsch verstehe.


Deutscher Textabschnitt über Abstandsflächenhöhe von Wand und Dachflächen (Abschn. 1–2).
hampshire03.02.20 16:18
Mudo1991 schrieb:

Die Unterschrift des Nachbar bekommen wir sehr wahrscheinlich nicht...
Hört sich an, als hätte dazu noch kein konkreter Austausch stattgefunden. Den würde ich suchen. Nicht zugestimmt hat er ja schon, daher kannst Du nur gewinnen und nichts verlieren.
Mudo199103.02.20 16:25
hampshire schrieb:

Hört sich an, als hätte dazu noch kein konkreter Austausch stattgefunden. Den würde ich suchen. Nicht zugestimmt hat er ja schon, daher kannst Du nur gewinnen und nichts verlieren.

Doch, doch. Der Nachbar kann/will sich nicht entscheiden, da er noch nicht weiß ob/wie er auf das Nachbargrundstück baut bzw. ob er es verkauft. Wir könnten jetzt noch länger warten oder suchen nach einer Lösung innerhalb des Gesetzes die Garage zu bauen.
Nordlys03.02.20 16:47
Ich bin jetzt mal ganz ehrlich: Das Ganze ist eine Zumutung und als Nachbar ginge ich da gegen an, zur Not mit Gericht. Da setzt mir wer eine 4,20 Wand direkt vor die Nase, dazu noch drei Meter weiter ein Haus auf der Höhe, Licht Luft Sonne, alles weg, oder aber ich mache diesen Sch...mit und versenke auch zig Tausende in Aufschüttung und Winkelstützbeton.....anstatt das Grundstück auszumitteln, vorn runter, hinten rauf, das tun hier alle, der B Plan verlangt es, und das geht allerbest. Karsten
Bookstar03.02.20 17:10
Nordlys schrieb:

Ich bin jetzt mal ganz ehrlich: Das Ganze ist eine Zumutung und als Nachbar ginge ich da gegen an, zur Not mit Gericht. Da setzt mir wer eine 4,20 Wand direkt vor die Nase, dazu noch drei Meter weiter ein Haus auf der Höhe, Licht Luft Sonne, alles weg, oder aber ich mache diesen Sch...mit und versenke auch zig Tausende in Aufschüttung und Winkelstützbeton.....anstatt das Grundstück auszumitteln, vorn runter, hinten rauf, das tun hier alle, der B Plan verlangt es, und das geht allerbest. Karsten
Woher kennst du sein Grundstück
Mudo199103.02.20 17:33
Nordlys schrieb:

Ich bin jetzt mal ganz ehrlich: Das Ganze ist eine Zumutung und als Nachbar ginge ich da gegen an, zur Not mit Gericht. Da setzt mir wer eine 4,20 Wand direkt vor die Nase, dazu noch drei Meter weiter ein Haus auf der Höhe, Licht Luft Sonne, alles weg, oder aber ich mache diesen Sch...mit und versenke auch zig Tausende in Aufschüttung und Winkelstützbeton.....anstatt das Grundstück auszumitteln, vorn runter, hinten rauf, das tun hier alle, der B Plan verlangt es, und das geht allerbest. Karsten

Genau, da unser Nachbar die Erlaubnis nicht erteilt wollen wir natürlich nach gültigen Gesetzen bauen. Das war meine einzige Frage: Wird bei <=45 Grad Garagendachneigung zur Grenze hin dieses Dach zur mittleren Wandhöhe dazugerechnet? Vielen Dank im Voraus.
grundstück